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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> mit §18 aufenthg neben dem Beruf weiter studieren
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Beitrag begonnen von Lang99 am 06.02.2016 um 10:23:06

Titel: mit §18 aufenthg neben dem Beruf weiter studieren
Beitrag von Lang99 am 06.02.2016 um 10:23:06
Wenn man mit seinem Bachelor fertig ist und eine Arbeit gefunden hatt, kriegt man ja eine AE nach §18. Kann mit dieser AE nebenbei sich für den Master an einer Uni einschreiben und somit neben dem Beruf ein Teilstudium anfangen???
Danke!

Titel: Re: mit §18 aufenthg neben dem Beruf weiter studieren
Beitrag von dgstein am 06.02.2016 um 11:00:22
Hallo Lang99,

ja, das ist möglich, sofern in den Nebenbestimmungen deiner AE ein Studium nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Viele Grüße

dgstein

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