i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Steuerfreiheit Forschungsstipendium
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452769766

Beitrag begonnen von Seoman305 am 14.01.2016 um 12:09:26

Titel: Steuerfreiheit Forschungsstipendium
Beitrag von Seoman305 am 14.01.2016 um 12:09:26
Hey,
kein Ausländerrecht, nur als Erfahrungsaustausch. Nachdem meine Frau und ich bei diversen Rechtsthemen wg. Ihrer Herkunft und unserer Lebensumstände schon in Spezialfällen der Gesetze gefallen waren (D, IR, ES, LUX, DK, N)
haben wir eine neue Klippe gefunden. Besteuerbarkeit von Forschungsstipendien...

Meine Frau hat ein Angebot für ein 2 jähriges Stipendium "zur Förderung herausragender junger weiblicher Forscher" in Ihrem Gebiet bekommen. 3.000 Eur / Monat formal steuerfrei.
Dieses Stipendium wird bevorzugt an junge ausländische Forscherinnen zur Förderung der Forschung vergeben.

Super gefreut, alles toll.. und dann ...
1: "jaaa, private KV, RV müssen sie selber machen" - kann ich verstehen, ist akzeptiert im Sinne des Solidarprinzips der Versicherungsgemeinschaft.
2: "Forschungsstipendiaten können sich nicht freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern" ... suuper, also erst ALG I beantragen, feststellen lassen und Anspruch ruhen lassen, gilt ja 4 Jahre. --> auch noch nachzuvollziehen.

dann aber 3: Jaa.. steuerfrei schon, aber laut ESTG nur "soweit dies zur Wahrnehmung der Forschungsaufgaben und des persönlichen Lebensunterhalts des Stipendiennehmers angemessen ist." (sinngemäß)
Ich hab die Hände über dem kopf zusammengeschlagen und erst mal sehr laut über D geflucht.
Aber das beste ist , dass es keine genaue Regelung gibt "bis Betrag X/Monat ist steuerfrei usw." o.ä.
Das kommt auf den Einzelfall, vorherigen Verdienst, LU-Kosten usw. an. Streit mit Finanzamt ziemlich vorprogrammiert.

Ein Steuerberater prüft jetzt ob es da Präzedenzfälle zur Behandlung von Stipendien gibt, wenn der Bezieher verheiratet ist und/oder andere Einkünfte (aus Vermögen etc.) hat, und wie das in der Est-Erklärung zu handeln ist.

Es gibt eine genau einen Fall der vom Bundesfinanzhof entschieden wurde der ansatzweise in die Richtung geht.
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/BFH_24_02_2015_VIII_R_43_12_Einkommensteuerliche_Behandlung_-d7345063.html

Zwar bekam die Dame weitgehend recht, aber erst nach dem gang durch alle Instanzen und dann auch nur durch Entscheidung im Einzelfall.... finde ich eine bodenlose Frechheit dass unsere Steuergesetze so komplex sind, und dann in vergleichsweise überschaubaren Fällen (vom Steuereinkommen her) alles bis zum BFH durchgefochten werden muss, während andere, potenziell 6-oder7-stellig Steuerpflichtige frei mit allem machen dürfen was sie wollen. ...

:wand:

Wir haben jetzt mal die vorherigen Stipendiaten kontaktiert, ob die das Thema hatten....hoffe keiner wacht unangenehm auf, nur weil da ein Steuergesetz nicht bekannt war (ist ja auch alles nicht auf Englisch verfügbar...). Geht ja schon fast in Diskriminierung (Zugang zu gestzlichen Bestimmungen ohne C2 - Behördendeutsch- unmöglich) über...

Das als Erfahrung von unserer Seite, nach Führerschein, Eheschliessung in DK usw. ... Wir freuen uns auf Einbürgerung, Familiengründung usw....
8-) 8-) 8-) ::) ::)




















Titel: Re: Steuerfreiheit Forschungsstipendium
Beitrag von Petersburger am 14.01.2016 um 12:40:26

Seoman305 schrieb am 14.01.2016 um 12:09:26:
Geht ja schon fast in Diskriminierung

Mit dem Begriff "Diskriminierung" sollte man vorsichtig umgehen. Deutsche Gesetze werden in der einzigen deutschlandweit gültigen Amtssprache verfaßt und veröffentlicht.

Das ist völlig korrekt und hat mit Diskriminierung nicht das Mindeste zu zun.

Im Gegenteil: Wenn man anfangen würde, jetzt Gesetze ins Englische zu übersetzen, kämen1,5 Milliarden Chinesen und würden  zu Recht verlangen ...

Titel: Re: Steuerfreiheit Forschungsstipendium
Beitrag von Saxonicus am 14.01.2016 um 12:53:21

Petersburger schrieb am 14.01.2016 um 12:40:26:
Mit dem Begriff "Diskriminierung" sollte man vorsichtig umgehen. Deutsche Gesetze werden in der einzigen deutschlandweit gültigen Amtssprache verfaßt und veröffentlicht. 

Wer oder was hält Dich davon ab, die deutschen Gesetzestexte von einem qualifizierten Übersetzer in eine Dir genehme Sprache übersetzen zu lassen.

Wieso sollten deutsche Gesetze von vornherein in fremden Sprachen veröffentlicht werden ?

Titel: Re: Steuerfreiheit Forschungsstipendium
Beitrag von Aras am 14.01.2016 um 12:56:47
https://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_translations.html

Titel: Re: Steuerfreiheit Forschungsstipendium
Beitrag von Seoman305 am 14.01.2016 um 13:41:24
@ Aras : Danke schön! lasse mich gerne Belehren :up:  die liste ist sicher hilfreich!
... ziehe mich beschämt in die Ecke zurück und behaupte das Gegenteil... das ist eine ganze Menge Texte, offiziell übersetzt, danke schön !

@ Saxonicus: Ja Diskriminierung ist vielleicht etwas hart als Begriff, aber ich hab mich etwas "in Rage" geschrieben als ich über unsere Ritte auf dem Amtsschimmel gedacht habe....
Trotzdem machen andere Länder das Ganze teilweise  besser, z.B. das Online Bürgerportal in Luxemburg ist in den Amtssprachen Deutsch+Französisch und noch komplett in Englisch verfügbar (die weiterführenden Links/Formulare dann teilweise aber nur noch in Französisch.
Und in Norwegen gab es für meine Frau weitgehende Beratung der Behörden auf Englisch (keine Amtssprache)...
In Deutschland tut sich da sicher auch einiges im Moment,.... aber die Diskussion darüber geht wenn dann sicher ins Userforum.  8-) (wenn  dieses Thema da hin soll, dann bitte verschieben, kein Problem !

Thats all, SEOMAN


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.