i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Kosovaren
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452525061

Beitrag begonnen von Andrea72 am 11.01.2016 um 16:11:01

Titel: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 11.01.2016 um 16:11:01
Hallo Ihr Lieben!

In Eurem Forum habe ich sehr viel gelesen . Mit soviel komplizierten Sachen hab ich bei Gott nicht gerechnet.

Mein Fall. Seit August 2015 planen wir intensiv unsere Heirat in Deutschland (D)

Ich 43: deutsch, lebend in D, Er 41: Kosovo-Albaner, seit 2016 wieder lebend im Kosovo (vorher Asylbewerber in D).
Wir haben alle Papiere mit Übersetzung und Apostille schnell gehabt, dann kamen die Papiere zur Deutschen Botschaft. Wie der Zufall es wollte wurde er dann von seinen Asylsachbearbeiter zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Gespräche? abgelehnt. Gut dann ein Visum zur Eheschließung in D

Aber jetzt:
Kurz vor dem Ziel (haben noch 4 Wochen) werden seine Papiere ablaufen, die Botschaft ist nach 4 Monaten mit der Prüfung noch nicht fertig. Wir haben das Visum zur Eheschließung in D (Nationales Visum) vorbereitet (brauchen dann noch Bescheinigung vom Standesamt und EFZ was kein Problem ist) .Die Botschaft meint immer nur wir müssen warten. Keine Ahnung was wir tun wenns schief geht (wovon auszugehen ist, Papiere müssen wieder nach D und dann zwecks Visum wieder nach Pristina).

Meine Frage ist, wegen der Verpflichtungserklärung die ich abgeben muss. Unsere ABH sagte ja die brauche ich nicht. Die Botschaft will sie aber. Auf Anfrage bei unserer ABH wird jetzt nix weiter gesagt, soll sie halt machen. Hier lese ich bei euch in den FAQ diesen Text.

“”””Wie beantragt man ein "Visum zur Eheschließung"?
Am besten ist es, wenn man sich vorher mit ABH/Botschaft in Verbindung setzt um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden. Manchmal reicht es, wenn man den Bräutigam bzw. die Braut benennt und eine Verpflichtungserklärung (VE) vorlegt. Die VE muss auch bei beabsichtigten Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern vorliegen. Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung. Bei Ehen zwischen Ausländern muss natürlich der Nachweis erbracht werden, dass die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung auch erfüllt werden.”””””

:( Ich dachte eine VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber  "Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das?

Die Frau in der Deutschen Botschaft in Pristina meinte nur, wenn wir die Papiere haben sollen wir wieder kommen (dann sind sie abgelaufen schätze ich).

Ich bin auch dankbar für jeden anderen Tip! Danke Euch  :-*.

PS: Ehrlich Leute ich will nicht negativ sein, aber die Sache bei uns, war von Anfang an nur negativ, böse Menschen wo wir hin sind. Das macht keinen Spass. Ich hoffe wirklich das wir da eine Ausnahme sind.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von trixie am 11.01.2016 um 16:25:37

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Ich dachte eine VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber"Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das? 

Im Grunde gilt die VE solange, bis entweder die legale Ausreise aus dem Schengenraum erfolgt ist oder - wie in eurem Fall - ein Aufenthaltszweckwesel durchgeführt wird, sprich die AE nach der Eheschließung erteilt wird. Nach der Eheschließung bist du ja Kraft Gesetz für den LU deines Mannes verantwortlich.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von T.P.2013 am 11.01.2016 um 16:34:57

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Ich dachte eine VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber"Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das?


Hallo,

so ist das.
Die VE gilt für den Aufenthalt bis zum Tag der Eheschließung.
Mit der Eheschließung tritt ein Zweckwechsel ein (jetzt nicht mehr "Heirat" sondern "Leben der ehel. "Gemeinschaft").
Mit Ehechließung, und damit der Etablierung der Bedarfsgemeinschaft, entfällt gesetzl. Grundlage und Sinn einer VE in Eurem Fall.

Im Übrigen sind nicht "böse Menschen wo wir hin sind", nur weil Antragsteller mal nicht ihren Willen bekommen oder Dinge anders ablaufen, als (blauäugig) gedacht.

Gruß

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von erne am 11.01.2016 um 17:02:05

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
alle Papiere mit Übersetzung und Apostille schnell gehabt


was sind "alle" Papiere?


Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
(brauchen dann noch Bescheinigung vom Standesamt und EFZ was kein Problem ist

hoppala, das sollte zu "allen" Papieren gehören, denn genau as ist die erste Voraussetzung für ein Eheschliessungsvisum


Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Kurz vor dem Ziel (haben noch 4 Wochen) werden seine Papiere ablaufen,

welche Papiere sollen denn ablaufen. Problematisch sind die Dokumente, die für die Eheschliessung notwendig sind, aber die habt Ihr ja nach eigenem Bekunden  noch gar nicht.


Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
“”””Wie beantragt man ein "Visum zur Eheschließung"?

oje, da steht viel Schmarrn .. in Ansätzen zwar richtig, aber unvollständig


Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Die Frau in der Deutschen Botschaft in Pristina meinte nur, wenn wir die Papiere haben sollen wir wieder kommen

nun, wenn EFZ und der Eheschliessungstermin bzw. die Bestätigung vom Standesamt noch fehlen, braucht Ihr Euch im Konsulat zwecks Visaantrag nicht sehen zu lassen.


Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 12.01.2016 um 16:20:43

erne schrieb am 11.01.2016 um 17:02:05:
was sind "alle" Papiere?


hoppala, das sollte zu "allen" Papieren gehören, denn genau as ist die erste Voraussetzung für ein Eheschliessungsvisum

welche Papiere sollen denn ablaufen. Problematisch sind die Dokumente, die für die Eheschliessung notwendig sind, aber die habt Ihr ja nach eigenem Bekunden  noch gar nicht.

oje, da steht viel Schmarrn .. in Ansätzen zwar richtig, aber unvollständig

nun, wenn EFZ und der Eheschliessungstermin bzw. die Bestätigung vom Standesamt noch fehlen, braucht Ihr Euch im Konsulat zwecks Visaantrag nicht sehen zu lassen.

Da meinte ich die Geburtsurkunde die bei der Deutschen Botschaft ist zum überprüfen. Die anderen Unterlagen die ich für das Visum brauche habe ich noch nicht wie Du auch schreibst.

Aber da habe ich doch gleich wieder eine Frage. Evtl. denke ich da falsch.
Uns wurde immer gesagt, wenn die Papiere von der Botschaft zurück sind, werden sie an das OLG weitergeleitet wegen EFZ und dann wird diese Bescheinigung vom Standesamt mit Termin ausgestellt für das Visum. Vielleicht ist da mein Denkfehler.

Denn genau diese Geburtsurkunde die da dabei ist läuft ab.

Wenn ich Deine Antwort aber so lese, frage ich mich? Kann ich eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen für das Visum die dann noch gültig ist?.

Denn wie Du schreibst, die anderen Sachen haben wir noch nicht von daher kann da nix abgelaufen sein? Da hast Du vollkommen recht.
Vielleicht kannst Du mir da noch was dazu sagen. Danke Dir

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 12.01.2016 um 16:21:36

trixie schrieb am 11.01.2016 um 16:25:37:
Im Grunde gilt die VE solange, bis entweder die legale Ausreise aus dem Schengenraum erfolgt ist oder - wie in eurem Fall - ein Aufenthaltszweckwesel durchgeführt wird, sprich die AE nach der Eheschließung erteilt wird. Nach der Eheschließung bist du ja Kraft Gesetz für den LU deines Mannes verantwortlich.


Danke für Deine Antwort

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 12.01.2016 um 16:23:12

trixie schrieb am 11.01.2016 um 16:25:37:
Im Grunde gilt die VE solange, bis entweder die legale Ausreise aus dem Schengenraum erfolgt ist oder - wie in eurem Fall - ein Aufenthaltszweckwesel durchgeführt wird, sprich die AE nach der Eheschließung erteilt wird. Nach der Eheschließung bist du ja Kraft Gesetz für den LU deines Mannes verantwortlich.

Danke für Deine Antwort

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 12.01.2016 um 16:29:01

T.P.2013 schrieb am 11.01.2016 um 16:34:57:
Hallo,

so ist das.
Die VE gilt für den Aufenthalt bis zum Tag der Eheschließung.
Mit der Eheschließung tritt ein Zweckwechsel ein (jetzt nicht mehr "Heirat" sondern "Leben der ehel. "Gemeinschaft").
Mit Ehechließung, und damit der Etablierung der Bedarfsgemeinschaft, entfällt gesetzl. Grundlage und Sinn einer VE in Eurem Fall.

Im Übrigen sind nicht "böse Menschen wo wir hin sind", nur weil Antragsteller mal nicht ihren Willen bekommen oder Dinge anders ablaufen, als (blauäugig) gedacht.

Gruß

Danke für Deine Antwort. Mit dem böse und blauäugig möchte ich öffentlich nichts schreiben. Denn wie Du selbst schreibst, glaube ich dass es auch gute gibt, auch wenn ich diese nicht kennen lernen durfte  :'(

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von erne am 12.01.2016 um 18:33:14

Andrea72 schrieb am 12.01.2016 um 16:20:43:
Kann ich eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen für das Visum die dann noch gültig ist?.


brauchst du nicht fürs Visum

und warum sollte eine Geburtsurkunde ablaufen?

Du hast einen Riesendenkfehler.

Voraussetzung für Eheschliessungsvisum ist, dass die Eheschliessung *unmittelbar* bevorsteht, also bereits *alles* mit dem Standesamt (EFZ und OLG) geklärt ist.
Dafür brauchst du die Geburtsurkunde.

Wenn mit dem Standesamt alles geklärt ist (das zeigt sich im Eheschliessungstermin oder Bestätigung des Standesamtes, dass alles klar ist), dann macht es Sinn, ein Visum zu beantragen. Wobei dann das EFZ oder Befreiung von diesem dann auch abläuft (6 Monate)
Das läuft ab, denn du kannst ja in der Zwischenzeit bereits (jemand anderen) geheiratet haben und dann gilt das EFZ ja nicht mehr.
Die Geburtsurkunde beurkundet die Geburt, und der Fakt der Geburt ändert sich ja nicht.

Klärt alles mit dem STandesamt, dann den Rest.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 12.01.2016 um 18:42:54

erne schrieb am 12.01.2016 um 18:33:14:
brauchst du nicht fürs Visum

und warum sollte eine Geburtsurkunde ablaufen?

Du hast einen Riesendenkfehler.

Voraussetzung für Eheschliessungsvisum ist, dass die Eheschliessung *unmittelbar* bevorsteht, also bereits *alles* mit dem Standesamt (EFZ und OLG) geklärt ist.
Dafür brauchst du die Geburtsurkunde.

Wenn mit dem Standesamt alles geklärt ist (das zeigt sich im Eheschliessungstermin oder Bestätigung des Standesamtes, dass alles klar ist), dann macht es Sinn, ein Visum zu beantragen. Wobei dann das EFZ oder Befreiung von diesem dann auch abläuft (6 Monate)
Das läuft ab, denn du kannst ja in der Zwischenzeit bereits (jemand anderen) geheiratet haben und dann gilt das EFZ ja nicht mehr.
Die Geburtsurkunde beurkundet die Geburt, und der Fakt der Geburt ändert sich ja nicht.

Klärt alles mit dem STandesamt, dann den Rest.


HM?? Das hab ich von der Botschaft bekommen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Infoblatt_Visum_EheschlieJAung.pdf (146 KB | 253 )

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von erne am 12.01.2016 um 19:02:18

Andrea72 schrieb am 12.01.2016 um 18:42:54:
HM?? Das hab ich von der Botschaft bekommen 


hmm?? und wo ist der Widerspruch?

da steht

Zitat:

Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung des Standesamtes in Deutschland nach § 13 Abs. 4 PstG


Habt Ihr das schon?
DAS dauert, der Rest ist Makulatur


dass die Geburtsurkunde nicht älter als sechs Monate sein darf, verstehe ich zwar nicht, aber wenn die das fordern, hast du die Wahl: bringen oder diskutieren

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 12.01.2016 um 20:53:42

erne schrieb am 12.01.2016 um 19:02:18:
hmm?? und wo ist der Widerspruch?

da steht

Habt Ihr das schon?
DAS dauert, der Rest ist Makulatur


dass die Geburtsurkunde nicht älter als sechs Monate sein darf, verstehe ich zwar nicht, aber wenn die das fordern, hast du die Wahl: bringen oder diskutieren


Vielen Dank für Deine Info. Leider schreiben wir hier aneinander vorbei.
Das ist aber nicht schlimm. Wir müssen sowieso abwarten. Dann lass ich mich überraschen was nun gefordert wird.

Ich werde aber berichten was aus dem ganzen geworden ist.   
:)  :-*   ;)
Bis in ein paar Wochen 

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Alex71 am 29.01.2016 um 17:27:57
Hallo , mir geht es demnächst genau so und möchte schon wissen wie das ausgeht . Um Fehler zu vermeiden. Und gleich alles richtig zu machen.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 24.02.2016 um 19:56:41

Andrea72 schrieb am 12.01.2016 um 20:53:42:
Vielen Dank für Deine Info. Leider schreiben wir hier aneinander vorbei.
Das ist aber nicht schlimm. Wir müssen sowieso abwarten. Dann lass ich mich überraschen was nun gefordert wird.

Ich werde aber berichten was aus dem ganzen geworden ist.   
:)  :-*   ;)
Bis in ein paar Wochen 


:-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[

Hallo Ihr Lieben!

Da bin ich wieder nach einigen Wochen.

Wir haben es jetzt sozusagen amtlich, unsere Papiere sind abgelaufen und wir haben die Nachricht erhalten, dass wir uns neue besorgen sollen, da die 6 Monate vorbei sind.

Somit hat sich unser Fall erledigt.

Ich wünsche allen anderen mehr Glück beim heiraten eines Ausländers.

:'( :'( :'( :'( :'(

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Skalenseil am 25.02.2016 um 19:25:03
Andrea72: Du solltest nochmal Antwort #8, geschrieben von Erne, nachlesen. MMn perfekt erklärt

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von reinhard am 25.02.2016 um 21:31:38

Alex71 schrieb am 29.01.2016 um 17:27:57:
Hallo , mir geht es demnächst genau so und möchte schon wissen wie das ausgeht . Um Fehler zu vermeiden. Und gleich alles richtig zu machen.


Wenn man heiraten will, [eine/r hier lebend, eine/r dort lebend + visumpflichtig], muss man
1) beim Standesamt zwei Listen abholen, welche Dokumente man braucht.
2) alles besorgen, ggf. übersetzen lassen, einreichen
3) ggf. die Urkundenprüfung abwarten.
4) ggf. die OLG-Befreiung abwarten
5) Bestätigung vom Standesamt holen, dass alles fertig ist und die Heirat unmittelbar bevorsteht.
6) Visumantrag stellen, A1-Zertifikat dazu einreichen
7) bei der ABH fehlende Unterlagen zum Visum nachreichen
8) Visum erhalten,
einreisen, heiraten.


Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Alex71 am 26.02.2016 um 17:01:01

reinhard schrieb am 25.02.2016 um 21:31:38:
Wenn man heiraten will, [eine/r hier lebend, eine/r dort lebend + visumpflichtig], muss man
1) beim Standesamt zwei Listen abholen, welche Dokumente man braucht.
2) alles besorgen, ggf. übersetzen lassen, einreichen
3) ggf. die Urkundenprüfung abwarten.
4) ggf. die OLG-Befreiung abwarten
5) Bestätigung vom Standesamt holen, dass alles fertig ist und die Heirat unmittelbar bevorsteht.
6) Visumantrag stellen, A1-Zertifikat dazu einreichen
7) bei der ABH fehlende Unterlagen zum Visum nachreichen
8) Visum erhalten,
einreisen, heiraten.

Super Danke .  ;)

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 15.08.2021 um 17:20:47
Nach ewig langer Zeit ;O)

Es war damals wirklich so, dass wir die Urkunden im Kosovo neu ausstellen lassen mussten mit neuer Apostille. Der Vorteil dort war die sind echt auf Zack. Das ging so schnell.

Gut Urkunden in Deutschland angekommen, dann ging erstmal nichts mehr.

Wir haben damals genau ein Jahr für die Amtshilfe gebraucht. Das ist schon traurig, aber ich bin halt auch immer auf die unsympatischen gestoßen  >:(

Aber wir hatten eine schöne Hochzeit.

Glaubt mir das danach wollt ihr nicht wissen.

Wenn doch schreibt mich einfach an  :D

Gruß Andrea 72

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 18:36:58
Hallo Ihr Lieben,

nach Jahren bin ich wieder hier.

Nach der 2. Amtshilfe damals hatten wir es geschafft.

4 Jahre Ehe + 2 Jahre Krieg. Seit Mittwoch endlich Scheidung  ;D

Kann mir jemand Infos nennen, wer zuständig ist, wenn der Kosovare tatsächlich drüben Kinder mit Lebensgefährtin hatte? Der älteste Sohn ist 20 der jüngste 12. Er hatte den Namen gewechselt deswegen fiel nie was auf auch bei der Amtshilfe nicht. Die Familie drüben hat das all die Jahre schön verheimlicht sodass ich jetzt wie ein Depp da stehe und nix bemerkt habe. Wenn ich drüben war alles gut, keine Mutter mit Kindern.

Bigamie fällt weg, war nicht mit ihr verheiratet, deshalb Scheidung. Aufhebung der Ehe gescheitert weil er sagt er wusste nix von den Kindern. Naja 3 mal über die Frau .... armer Mann gell  :-/

Der Anwalt sagt Ausländerbehörde, die sagen Dein Problem.

An wem kann ich mich jetzt wenden?

Ich möchte erreichen, dass dies in seine Akte kommt.

Stimmt es wirklich, das bei noch verheiratet ich kein Recht habe die Familienzusammenführung zu stoppen? Mir kann mein Mann doch nicht einfach Kinder in meine Wohnung setzen oder? Die Behörde hat mir keine Möglichkeit und auch keinen Termin gegeben und meine  eMail wurde nie beantwortet.

Vielleicht haben wir hier einen Informanten der sich im Kosovo Recht auskennt, wenn der Mann von Anfang an in der Geburtsurkunde eingetragen ist, weiß er das??

Vielleicht hat jemand einen Tip.

Gruß Andrea





Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von deerhunter am 10.04.2022 um 18:43:22

Andrea72 schrieb am 10.04.2022 um 18:36:58:
Stimmt es wirklich, das bei noch verheiratet ich kein Recht habe die Familienzusammenführung zu stoppen?

Wenn es nachweislich seine Kinder sind, kannst du da nichts gegen machen! Allerdings nur Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahres ohne C1, den 20 jährigen garnicht mehr.
Er braucht allerdings genug Einkommen


Andrea72 schrieb am 10.04.2022 um 18:36:58:
Mir kann mein Mann doch nicht einfach Kinder in meine Wohnung setzen oder?


Wenn ihr eine gemeinsame Wohnung, trotz Scheidung habt, wird er das können. Sollen die Kids auf der Straße leben?


Andrea72 schrieb am 10.04.2022 um 18:36:58:
Die Behörde hat mir keine Möglichkeit und auch keinen Termin gegeben und meineeMail wurde nie beantwortet. 


Nach Scheidung hast du da auch keinerlei Einfluss mehr


Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von reinhard am 10.04.2022 um 18:44:28
Die Frage wird nicht ganz klar.

Die Familienzusammenführung (Ehemann zur Ehefrau) ist doch schon längst gewesen.

Falls es darum geht, dass ein Kind nach zum Vater will, ist das für Dich ja egal, weil Ihr wohl getrennt seid. Solch eine Familienzusammenführung Kind zum Vater gibt es nur bis zum 15-jährigen, danach eher nicht mehr.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 18:48:51

reinhard schrieb am 10.04.2022 um 18:44:28:
Falls es darum geht, dass ein Kind nach zum Vater will, ist das für Dich ja egal, weil Ihr wohl getrennt seid. Solch eine Familienzusammenführung Kind zum Vater gibt es nur bis zum 15-jährigen, danach eher nicht mehr.



Du hast vollkommen recht es ging um sein Kind.

wir waren noch verheiratet, da hat er es heimlich beantragt und ich habe es zufällig mitbekommen als die Zustimmung von der Behörde schon gemacht wurde. Und ich bekam nicht mal eine Auskunft, wer überhaupt kommt.

Ich bin dann ausgezogen und die Tochter kam 8 Wochen später in unsere alte Wohnung.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 18:54:00

deerhunter schrieb am 10.04.2022 um 18:43:22:
Wenn es nachweislich seine Kinder sind, kannst du da nichts gegen machen! Allerdings nur Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahres ohne C1, den 20 jährigen garnicht mehr.
Er braucht allerdings genug Einkommen


der 20 jährige kam per Arbeitsvisum

genug Einkommen?, das durfte ich ja nicht wissen was er angegeben hat. Ich kann behaupten er hat nicht genug Einkommen. Ich weiß aber schon das es nicht besonders hoch sein muss.

Zu dem ganzen Zeitpunkt waren wir verheiratet. Ich konnte nichts machen. Ich wollte wissen ob er mich mit angegeben hat und meine Unterschrift gefälscht hat. Nix die haben mich voll abgeklatscht.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von reinhard am 10.04.2022 um 19:31:55
Es sind ja nicht Deine Kinder, da wird nur die Zustimmung der Mutter gebraucht.

Wenn der 20-Jährige eine Arbeit gefunden hat, ist das auch vom Vater unabhängig.

Damit hast Du rein rechtlich nichts zu tun, das sind seine Kinder und die Visumanträge von deren Eltern – Vater hier, Mutter in Serbien.

Sein Einkommen muss er belegen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen). Insofern kannst Du da auch nichts "behaupten". Es wäre nur die Frage, ob Dein Einkommen mit eingerechnet wurde. Aber: Wenn es gelaufen ist, ist es gelaufen. Lass es einfach hinter Dir.

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 19:37:23

reinhard schrieb am 10.04.2022 um 19:31:55:
Es sind ja nicht Deine Kinder, da wird nur die Zustimmung der Mutter gebraucht.

Ich tue mir da schwer schließlich war ich mit ihm verheiratet und plötzlich geht mich das alles nix an. Schon hart. :'(

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 19:38:17

reinhard schrieb am 10.04.2022 um 19:31:55:
Wenn der 20-Jährige eine Arbeit gefunden hat, ist das auch vom Vater unabhängig.

Ja das wusste ich  :)

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 19:39:38

reinhard schrieb am 10.04.2022 um 19:31:55:
Damit hast Du rein rechtlich nichts zu tun, das sind seine Kinder und die Visumanträge von deren Eltern – Vater hier, Mutter in Serbien


Auch da tue ich mir hart, schließlich hatte er beim Visum und Ehevertrag keine Kinder  :'(

Titel: Re: Heirat mit Kosovaren
Beitrag von Andrea72 am 10.04.2022 um 19:47:46

reinhard schrieb am 10.04.2022 um 19:31:55:
Sein Einkommen muss er belegen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen). Insofern kannst Du da auch nichts "behaupten". Es wäre nur die Frage, ob Dein Einkommen mit eingerechnet wurde. Aber: Wenn es gelaufen ist, ist es gelaufen. Lass es einfach hinter Dir.


Das dürfte auch der Punkt sein, sein Einkommen, Schulden wird keiner gefragt haben. Aber das ist sein Problem.

Ich werde mit etwas Glück evtl. noch paar Infos bekommen, sollte ich da wirklich irgendwo mit etwas auftauchen mache ich es notfalls zivilrechtlich.

Er hat mich von Anfang an nur belogen, betrogen und ausgelacht hinter meinen Rücken. Das geht gar nicht. Mein Ego ist verletzt.

Weißt Du er ist ein Mensch der mit Anstand und gerade aufgrund seiner Mentalität bestens behandelt werden will und dann zieht er sowas ab. Glaub mir der hätte mich vor der Haustüre verrecken lassen.

Aber Du hast schon recht er ist es nicht wert. Aber so einen kleinen Aktenvermerk der kann nicht schaden  ;D

Ich danke Dir/ Euch für die Infos

Ich schau sicher mal wieder vorbei und freue mich das es Euch gibt.

Bis bald  :D

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.