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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Fammiliennachzug nach Deutschland
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Beitrag begonnen von Bledar am 10.01.2016 um 02:59:15

Titel: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von Bledar am 10.01.2016 um 02:59:15
Hallo leute! Ich bin verlobt in Deutschland , aber mein Verlobte ist leider in Ausbildung .Wiie kann sie mir nachholen nach Deutschland obwohl sie ist nicht berufstatig (vollzeit) ? Wie sind die moglichkeiten?

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von Jojo2015 am 10.01.2016 um 05:27:18
Guten Morgen,

Du musst schon ein paar mehr Ingos geben. Welche Staatsangehörigkeit hat deine Verlobte, hast du bereits ein Sprachzertifikat, wann und wo ist die Eheschließung geplant...

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von Bledar am 10.01.2016 um 15:57:44

Jojo2015I schrieb am 10.01.2016 um 05:27:18:
Guten Morgen,

Du musst schon ein paar mehr Ingos geben. Welche Staatsangehörigkeit hat deine Verlobte, hast du bereits ein Sprachzertifikat, wann und wo ist die Eheschließung geplant...


Meine Verlobte hat Deutsche Pass, Sie ist dort in Deutschland geboren und ich komme aus Kosovo. Ich beherrsche gut die deutsche Sprache weil ich hab früher einmal mit meiner Familie in Deutschland gelebt von 1994 bis 2000 als Asylbewerber (Kriegsflüchtling). Im Sommer werden wir in Kosovo heiraten.

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von trixie am 10.01.2016 um 16:08:03
Wenn deine Verlobte deutsche Staatsbürgerin ist, geht das am besten über ein Visum zur FZF nachdem ihr im Kosovo geheiratet habt. Sprachkenntnisse A 1 müssen bei dir vorhanden sein, LU muß noch der Eheschließung nicht gesichert sein.

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von Bledar am 10.01.2016 um 17:17:24
Dass heisst das meine Verlobte kann mich nach Deutschland holen owohl sie noch in Ausbildung ist?

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von grisu1000 am 10.01.2016 um 17:20:51

Bleed schrieb am 10.01.2016 um 17:17:24:
Dass heisst das meine Verlobte kann mich nach Deutschland holen owohl sie noch in Ausbildung ist? 


Ja, nach der Eheschließung muss der LU nicht gesichert sein.
Wollt ihr in DEU heiraten muss aber der LU bis zur Eheschlißung gesichert werden. Das kannt aber durch eine VE einer dritten Person geschehen, z.B der Eltern deiner Verlobten.

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von trixie am 10.01.2016 um 18:59:46

Bleed schrieb am 10.01.2016 um 17:17:24:
Dass heisst das meine Verlobte kann mich nach Deutschland holen owohl sie noch in Ausbildung ist?

Wenn ihr im Kosovo heiratet, ist sie nicht mehr deine Verlobte, sondern die deutsche Ehefrau und dann besteht ein Rechtsanspruch, wenn die beschriebenen Voraussausetzungen erfüllt sind.

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von erne am 11.01.2016 um 16:19:58

trixie schrieb am 10.01.2016 um 18:59:46:
ist sie nicht mehr deine Verlobte, sondern die deutsche Ehefrau und dann besteht ein Rechtsanspruch,


auf ein Eheschliessungsvisum besteht ebenfalls ein Anspruch, vergleiche die Verwaltungsvorschriften

Zitat:
30.0.2 Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet
kann einem Ausländer ein nationales Visum
(§ 6 Absatz 4) erteilt werden, wenn auf die
anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach einer Eheschließung während der
Gültigkeit des Visums ein Anspruch besteht
(§ 6 Absatz 4 i.V.m. §§ 28 und 30).


(und wenn du auf dem "kann" oben rumreiten willst: es reduziert die Vorschrift nicht auf Ermessen --- die Voraussetzungen sind freilich etwas weiter, z.B. VE bis zur Eheschliessung oder Nachweis entsprechnder finanzieller Mittel)

Titel: Re: Fammiliennachzug nach Deutschland
Beitrag von trixie am 11.01.2016 um 16:35:04
@erne
Schön, dass du meine Aussagen nun auch zerpflückst.

Wenn du meinen Beitrag genau genug gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass sich der von mir angesprochene Rechtsanspruch auf die - vermutlich - geringen Mittel der Verlobten bezog, da dies für den TS sehr verwunderlich erschien, ob das mit einem Ausbildungsentgelt möglich ist.

Übrigens habe ich nie ausgeschlossen, dass auf Visum zur Eheschließung kein Rechtsanspruch besteht.

Erspare mir doch bitte den Kommentar, was ich hätte sagen können, obwohl ich es gar nicht getan hätte.

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