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Beitrag begonnen von greenock am 07.01.2016 um 17:34:50

Titel: Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von greenock am 07.01.2016 um 17:34:50
Ich habe eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich bzw. zur Anwendung von Gesetzen.

Ich hatte im Dezember 2015 den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2012 eingereicht und u.a. meine Scheidung als Sonderausgaben angegeben (war ja 2012 noch möglich).
Dies wurde  nicht anerkannt mit der Begründung der Gesetzesänderung vom 26.06.2013.
Wie kann eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2013 für 2012 anwendbar sein?

Ich habe heute mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie teilte mit mit, daß alle Scheidungen seit 2013 nicht mehr absetzbar sind, auch wenn sie bereits 2012 stattgefunden haben.
Mein Einspruch, daß im Jahre 2012 diese noch absetzbar waren, beneinte sie damit, daß seit 2013 ALLE Fälle nach dem neuen Gesetz zu regeln sind (also auch die aus dem Jahr 2012).

Ist das richtig?

Somit würde das Gesetz ja rückwirkend gelten.  :o

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir etwas dazu schreiben.

Vielen Dank

Titel: Re: Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von Saxonicus am 07.01.2016 um 20:19:25
Wenn Du Deine Steuerklärung 2012 vor der Gesetzesänderung vom 26.06.2013 eingereicht hättest, dann wäre sie doch auch anerkannt worden.

Titel: Re: Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von trixie am 07.01.2016 um 21:23:15
@greenock
Vielleicht hilft dir dieses Urteil:
http://www.presseportal.de/pm/69585/2868557

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