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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung
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Beitrag begonnen von Stefanie123 am 06.01.2016 um 13:31:18

Titel: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 13:31:18
Ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe von Weihnachten erfahren....,
Verdacht hatte ich schon länger,das mein Mann eine andere Frau hat.
Der Verdacht bestätigte sich.

Er war zwischen den Jahren weg...er verschwindet immer mal ein paar age,lügt mich an,er wäre beim Onkel.

Ich will mich trennen.
Rede seit letzten Jahr nicht mehr mti ihm.
Er kommt nachts um 0 uhr...geht schlafen auf dem Sofa und geht morgens um 10 meistens.

Mein Vermieter will ihn abmelden.
Er wohnt ja nicht hier..zahl nix,bekommt ja auch nix,nur ein wenig Geld vom Onkel und sonstige Verwande.

Ich bekomme ALLG 2 und bekomme seine Miete angerechnet.

Was passiert,wenn ich ihn abmelde,da wir 1 . keine Ehe führen und er sich hier kaum aufhält?

Kann ich ihn abmelden und dem Jobcenter dies so mitteilen,das er hier nicht mehr wohnt?

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 13:38:57

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:31:18:
Er kommt nachts um 0 uhr...geht schlafen auf dem Sofa und geht morgens um 10 meistens

Da passt aber die Aussage nicht:

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:31:18:
Er wohnt ja nicht hier

Warum bekommt er denn kein ALG II mehr?

Du kannst dich ohne weiteres von ihm trennen, denn das ist eine einseitige Willenserklärung. Das kann auch in der gemeinsamen Wohnung passieren. Du mußt dich nur an die Spielregeln "Trennung von Tisch und Bett" halten.

Dem Jobcenter teilst du die Trennung mit. Das JC muss dir die gesamte Miete weiterbezahlen, bis du eine Kostensenkungsaufforderung erhältst, denn für dich alleine ist die Wohnung vermutlich von den Kosten her nicht mehr angemessen. Das JC kann dir maximal 6 Monate Zeit geben, dass du die Kosten senkst oder dir eine andere Wohnung suchst.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 13:43:56
Er hält sich nur sporadich in der Wohnung auf.
Deshalb ja auch meine Frage.....kann ich ihn abmelden?
Wie definier man....: ich wohne hier?

Das Jobcenter möchte ja auch wissen ob er hier wohnt .
Er bekam noch kein Geld vom Job center .
Er hat sich am 13 .11.2015 in meiner Wohnung angemeldet.
Das JC sagt er bekommt 3 Monate kein Geld und die Miete wird für ihn angerechnet.
Ich habe bei einem Anwalt nachgefrag,dieser sagte,es wäre rehtens was JC macht.

Fakt ist:
Wir führen keine Ehe,er hat nur wegen Papieren geheiratet,er hat eine Freundin.

Bin ganz durcheinander...


Titel: Re: Trennung
Beitrag von Wanida am 06.01.2016 um 13:45:10
Interessant wäre, was Du erreichen willst...

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 13:56:05

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:43:56:
Er hat sich am 13 .11.2015 in meiner Wohnung angemeldet.Das JC sagt er bekommt 3 Monate kein Geld und die Miete wird für ihn angerechnet

Ohne deine anderen Threads zu lesen, hat dein Mann Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, von denen auch sein Mietanteil finanziert werden muss.
Das Problem wird aber sein, dass er irgendwann seine Sozialleistungen kassiert und seinen Mietanteil, den er dir geben müßte für sich behält.
Wie lange willst du das noch durchhalten, nur 50 % der Miet- und Nebenkosten alleine zu tragen?


Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:43:56:
Wie definier man....: ich wohne hier?

Das ist sehr schwer zu beurteilen, vorallem weil er immer wieder bei dir auftaucht. Da das ganze ohnedies auf eine Scheidung hinausläuft, solltest du dir schnellstens einen Familien- und Sozialanwalt nehmen, der dich auch bei dieser rechtlichen Frage helfen wird.


Zitat:
Das JC sagt er bekommt 3 Monate kein Geld und die Miete wird für ihn angerechnet.
Ich habe bei einem Anwalt nachgefrag,dieser sagte,es wäre rehtens was JC macht.

Die Begründung würde mich interessieren, da das BSG längst entschieden hat, dass es diesen 3 monatigen Leitungsausschluss bei deutsch-verheiraten Ausländern nicht gibt.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 13:59:04
Das JC sagt er hat keinen anspruch auf Geld,weil er keinen aufenthaltstitel hat.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 14:04:42
Steht auch so in meinem Bescheid.
Anwalt sagte,das ist richtig so

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 14:06:11
Wenn ihr verheiratet seid, könnte er doch eine AE nach § 28 Abs. 1 beantragen.

Von welchen Sozialleistungen lebt er dann jetzt?

Und warum hätte er dann in drei Monaten einen Leistungsanspruch?

Vielleicht könntest du den genauen Wortlaut des Bescheides zitieren.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Wanida am 06.01.2016 um 14:21:43

schrieb am 06.01.2016 um 13:45:10:
Interessant wäre, was Du erreichen willst...


Wenn meine Frage so unwichtig ist, will ich mich mal nicht länger hier aufdrängen...

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 14:28:27

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 13:31:18:
Was passiert,wenn ich ihn abmelde,da wir 1 . keine Ehe führen und er sich hier kaum aufhält?

Du kannst deinen Mann nicht so einfach abmelden, weil er defacto noch in der Wohnung wohnt. Es gibt keine Vorschriften, wieviele Stunden man sich am Tag in der Wohnung aufhalten muss, auch wenn das nicht die Ehe ist, die du dir vorgestellt hast.


Zitat:
Kann ich ihn abmelden und dem Jobcenter dies so mitteilen,das er hier nicht mehr wohnt?

Abmelden vom JC mit dem Hinweis, dass er nicht mehr bei dir wohnt, geht  nicht, (siehe oben) nur der Hinweis, dass du von deinem Mann getrennt lebst.
Dann muss eine Anhörung deines Mannes erfolgen und zu deinen Angaben Stellung beziehen.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 14:50:24

trixie schrieb am 06.01.2016 um 14:28:27:
Du kannst deinen Mann nicht so einfach abmelden, weil er defacto noch in der Wohnung wohnt. Es gibt keine Vorschriften, wieviele Stunden man sich am Tag in der Wohnung aufhalten muss, auch wenn das nicht die Ehe ist, die du dir vorgestellt hast.

Abmelden vom JC mit dem Hinweis, dass er nicht mehr bei dir wohnt, geht  nicht, (siehe oben) nur der Hinweis, dass du von deinem Mann getrennt lebst.
Dann muss eine Anhörung deines Mannes erfolgen und zu deinen Angaben Stellung beziehen.


wie wollen die Behörden ihn den anschreiben,wenn sie nicht wissen wo er sich aufhäl?

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 14:51:35

schrieb am 06.01.2016 um 13:45:10:
Interessant wäre, was Du erreichen willst...


Sorry,war keine Absicht.

Ich möchte ein Volles Allg 2 wieder bekommen.

Ich habe ein Kind und bekomme 280 € pus KG und die Miete.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 14:53:06
Das verstehe ich jetzt nicht.
Dein Mann ist an deiner Adresse gemeldet und kommt immer wieder bei dir vorbei. Somit hat er doch die Möglichkeit, die Post zu lesen.

Nochmals die Bitte:


Zitat:
Von welchen Sozialleistungen lebt er dann jetzt?


Vielleicht könntest du den genauen Wortlaut des Bescheides zitieren.


Da die Angelegenheit bereits vor 2 Monaten im Forum diskutiert wurde, hast du bereits einen Anwalt in Sachen Trennung und Scheidung konsultiert?

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 14:56:32
Der Worlaut vom Bescheid:

Bisher konnten wir ihren Ehemann nicht in die BG mit aufnehmen,da Sie uns bisher keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnten.




trixie schrieb am 06.01.2016 um 14:06:11:
Wenn ihr verheiratet seid, könnte er doch eine AE nach § 28 Abs. 1 beantragen.

Von welchen Sozialleistungen lebt er dann jetzt?

Und warum hätte er dann in drei Monaten einen Leistungsanspruch?

Vielleicht könntest du den genauen Wortlaut des Bescheides zitieren.


Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 15:00:33

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 14:56:32:
Bisher konnten wir ihren Ehemann nicht in die BG mit aufnehmen,da Sie uns bisher keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnten.

Ein gültiger AT ist aber gemäß § 7 SGB II nicht Voraussetzung für ALG Leistungen, auch wenn es immer behauptet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Du hast auch geschrieben, dass er drei Monate keine Leistungen erhält. Gibt es dazu etwas Amtliches?

Und von was soll dein Mann jetzt leben?

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 15:04:35

trixie schrieb am 06.01.2016 um 15:00:33:
Ein gültiger AT ist aber gemäß § 7 SGB II nicht Voraussetzung für ALG Leistungen, auch wenn es immer behauptet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Und von was soll dein Mann jetzt leben?



Ich war mit dem Bescheid bei Anwalt und er meinte das ist richtig so.
Das wäre die ersten drei Monate so,das er keinen Anspruch auf ALLG 2 hat,damit so nicht so viele nach DL kommen.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 15:17:01

Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 15:04:35:
Ich war mit dem Bescheid bei Anwalt und er meinte das ist richtig so.

... dann solltest du schnellstens den Anwalt wechseln, weil das BSG bereits darüber entschieden hat, dass das nicht rechtens ist (bin im Moment zu faul, nach dem Urteil zu suchen).

Aber vielleicht beantwortest du die Fragen in einem Posting, denn ständiges Nachfragen macht nicht wirklich Sinn.

Von was dein Mann jetzt lebt, ist immer noch unklar.

Du kannst dein volles ALG II incl. der Komplettmiete nur dann wieder erhalten, wenn dein Mann nicht mehr in der Wohnung lebt.
Auch wenn ihr getrennt in deiner Wohnung lebt, wird ihm sein Mietanteil angerechnet und dir somit abgezogen. Damit ist dir nicht geholfen.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 15:27:06
Mein Mann lebt von meinen bischen Ged.
Er isst hier oder bei Freunden...Verwanden.

Er hat kein Geld...nur das was Onkelchen ihm zusteckt.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 15:28:55
Du solltest in Bescheid Widerspruch einlegen.
Sofern die Frist bereits abgelaufen ist mußt du einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen.

Hier das Urteil dass ein Leistungsausschluss in den ersten drei Monaten rechtswidrig ist.

Punkt 2 ansehen:

http://ra-genge.de/bundessozialgericht-zu-sgb-ii-leistungen-fur-eu-burger-und-bei-familienzusammenfuhrung/

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 16:07:04
Will sie das überhaupt? Der Mann ist fremdgegangen. Sie sollte ihn entsprechend rausschmeißen und den Vermieter den "Ehemann" abmelden. Sie meldet die Trennung dem JC und kriegt wieder wie vorher Leistungen.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 16:16:39

Aras schrieb am 06.01.2016 um 16:07:04:
Sie sollte ihn entsprechend rausschmeißen 

Das Thema hatten wir doch vor kurzem, dass das mit dem Rausschmeißen nicht so einfach funktioniert.

Der Vermieter hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.


Zitat:
Will sie das überhaupt?

Der Widerspruch oder der Überprüfungsantrag ist deshalb schon notwendig, damit sie die Mietkosten der vergangenen zwei Monate nachbezahlt bekommt.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 17:44:23
Was rechtlich geht und was wirklich geht sind zwei verschiedene Themen. Einfach die Schlösser wechseln und gut.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 17:54:58
... und dann kommt der Schlüsseldienst, vielleicht in Begleitung der Polizei und macht die Tür wieder auf.

Also deine rechtswidrigen Ideen überraschen mich immer wieder und bringen der TS nur noch mehr Schwierigkeiten, die du dann glücklicherweise nicht ausbaden brauchst.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 17:58:45
Wieso. Der Mann wäre abgemeldet. Ein Nachweis seines dortigen Wohnsitzes mangels eAT nicht gegeben. Polizei könnte den Wohnsitz des Mannes nicht bestätigen. Name auf dem Klingelschild oder Postkasten ist vermutlich auch nicht identisch mit dem des Ehemannes.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 18:04:40
Wo steht, dass der Mann abgemeldet ist?
Der eAT hat nichts mit dem Melderecht zu tun.
Wenn der Mann am Wohnsitz der TS gemeldet ist, ist das schon einmal ein Indiz dass er dort  wohnt.
Die TS bestätigt ja selber, dass er dort wohnt. Sie unterstützt ihn ja auch noch finanziell, also liegt schon einmal rechtlich gar keine Trennung vor.
Die TS sollte sich schleunigst an einen Familienanwalt wenden, denn sonst kriegt sie das Problem nicht in den Griff.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 19:42:48

trixie schrieb am 06.01.2016 um 18:04:40:
Wo steht, dass der Mann abgemeldet ist?

Darum geht es doch.... Der Vermieter meldet ihn ab.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 18:04:40:
Wenn der Mann am Wohnsitz der TS gemeldet ist, ist das schon einmal ein Indiz dass er dort  wohnt.

Genau. Der Vermietet meldet ihn ab.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 18:04:40:
Die TS bestätigt ja selber, dass er dort wohnt. 

Wenn er abgemeldet ist, dann bestätigt sie, dass er nicht mehr dort wohnt.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 18:04:40:
Sie unterstützt ihn ja auch noch finanziell, also liegt schon einmal rechtlich gar keine Trennung vor. 

Sind eben Übergangskredite.


Titel: Re: Trennung
Beitrag von lottchen am 06.01.2016 um 20:06:06
Der Vermieter meldet niemanden an und er meldet auch niemanden ab. Das ist immer Sache des Mieters selber.

Die TE sollte ihrem Mann sagen, dass sie sich von ihm trennt. Und dann auch tatsächlich getrennt von Tisch und Bett mit ihm leben. Und der Ausländerbehörde die Trennung mitteilen.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 20:27:26
Der Vermieter kann aber von den Behörden anfragen wer alles auf seine Objekte angemeldet sind. Sind ihm manche dieser Namen nicht bekannt, kann er einfach der Meldebehörde melden bzw. diese Personen abmelden.

Der Vermieter darf das sehr wohl

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 21:30:07

Aras schrieb am 06.01.2016 um 20:27:26:
Der Vermieter kann aber von den Behörden anfragen wer alles auf seine Objekte angemeldet sind

Das ist Quatsch.
Nach dem alten Melderecht war gar keine Zuordnung möglich, wer in wessen Wohnung wohnte, vorallem wenn es sich um größere Wohnblöcke mit Eigentumswohnungen handelte.

Wenn jemand zur Untermiete wohnt, ist der Vermieter grundsätzlich nicht beteiligt, wollen aber nicht darüber diskutieren, ob eine Untervermietung gestattet ist.

Nach dem neuen Melderecht ist der Vermieter am Anmeldewesen beteiligt. Somit weiß er wer in seiner Wohnung wohnt, wenn sich die Person ordentlich anmeldet.
Aber auch hier gilt, dass eine unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ändert aber nichts am Umstand, das der Ehemann bei der TS wohnt.



Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 21:35:32
Bitte melde das den zuständigen Meldebehörden. Es scheint so, als würden diese § 50 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes falsch interpretieren und anwenden. Also an Vermieter Auskunft über die gemeldeten Personen in den Häusern erteilen, obwohl das nach deiner Meinung Quatsch ist.
Da dem Vermieter gemäß § 553 BGB der Einzug von Dritten gemeldet werden muss, ist der Vermieter sehr wohl beteiligt.

Aber was weiß ich schon....

Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 21:56:17

Aras schrieb am 06.01.2016 um 21:35:32:
dem Vermieter gemäß § 553 BGB der Einzug von Dritten gemeldet werden muss, ist der Vermieter sehr wohl beteiligt.

Jetzt bin ich auch so pragmatisch wie du mit dem Schlösser auswechseln.
Auch wenn es dem Vermieter gemeldet werden müßte, aber es wird nicht getan!
Beim Ehemann ist sicherlich nicht "Vermietung an Dritte" gemeint, weil der Vermieter hier den Zuzug nicht ablehnen kann.

Bzgl. 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz ist eine Anmeldung ohne die Bescheinigung des Vermieters gar nicht mehr möglich. Somit weiß der Vermieter, wer in seiner Wohnung gemeldet ist.
Bei den Bestandsfällen ist es der Meldebehörde gar nicht möglich, dem Vermieter mitzuteilen, wer in seiner Wohnung gemeldet ist, wenn es sich nicht gerade um ein Objekt handelt, welches im kompletten Besitz EINES Eigentümers ist.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du hier auf Melderecht und Vermieter herumreitest.

Der Ehemann wohnt bei der TS, unabhängig davon ob er dort gemeldet ist oder nicht. Das ist ja auch nichts ungewöhnliches wenn man verheiratet ist. Die TS hat es auch akzeptiert, dass er bei ihr wohnt, was auch noch normal ist.

Wenn das jetzt nicht mehr möchte, muss sie aktiv werden und zwar in Sachen Trennung, am besten mit einem Anwalt.

Der TS helfen weder Melderecht noch Vermieter.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 06.01.2016 um 22:40:54

trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Beim Ehemann ist sicherlich nicht "Vermietung an Dritte" gemeint, weil der Vermieter hier den Zuzug nicht ablehnen kann.

Es ist ja auch keine Vermietung an Dritte sondern Gebrauchsüberlassung an Dritte. Großer Unterschied. Außerdem dient § 553 BGB zur Durchbrechung von § 540 BGB, das eine Gebrauchsüberlassung an Dritte verbietet. Die Verpflichtung den Vermieter zu informieren besteht weiterhin.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Bzgl. 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz ist eine Anmeldung ohne die Bescheinigung des Vermieters gar nicht mehr möglich. Somit weiß der Vermieter, wer in seiner Wohnung gemeldet ist. 

Und was willst du "Experte" mir damit sagen? Dass du es nicht verstanden hast? Der Vermieter hat bei einem  rechtlichen Interesse Anspruch darauf eine Auskunft über die gemeldeten Bewohner seiner Wohnung zu erhalten. Nach deiner Logik wäre es nicht nötig, da der Vermieter ja eh Bestätigungen erteilt. Der Gesetzgeber ist aber schlauer als du.

BT-Drucksache 17/7746

Zitat:
Zu Absatz 4
Die Vorschrift entspricht § 11 Absatz 4 Satz 1 MRRG. Neu
ist die Regelung, dass die Meldebehörde dem Wohnungsge-
ber die Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten
Personen unentgeltlich zu erteilen hat. Zur Erteilung dieser
Auskunft werden die Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 10
herangezogen.



trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Bei den Bestandsfällen ist es der Meldebehörde gar nicht möglich, dem Vermieter mitzuteilen, wer in seiner Wohnung gemeldet ist, wenn es sich nicht gerade um ein Objekt handelt, welches im kompletten Besitz EINES Eigentümers ist.

Der Vermieter kann auch anfragen ob Person X, die nachweislich nicht bei ihm mehr wohnt, auf die Wohnung gemeldet ist. Und wenn es noch fragen gibt, dann soll doch bitte der Außendienst vorbeikommen und den Sachverhalt aufklären.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du hier auf Melderecht und Vermieter herumreitest.

Weil du behauptest, das der "Ehemann" dann mit dem Schlüsseldienst und der Polizei vor der Tür stehen würde. Woher kriegt die Polizei ihre Daten? Vom Weihnachtsmann?


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Der Ehemann wohnt bei der TS, unabhängig davon ob er dort gemeldet ist oder nicht. 

Wenn er rausgeschmissen wurde, dann wohnt er nicht mehr dort. Dann wohnt er wohl beim "Onkel".


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Das ist ja auch nichts ungewöhnliches wenn man verheiratet ist.

Was du nicht sagst....


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Die TS hat es auch akzeptiert, dass er bei ihr wohnt, was auch noch normal ist.

Jetzt akzeptiert sie es nicht mehr.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Wenn das jetzt nicht mehr möchte, muss sie aktiv werden und zwar in Sachen Trennung, am besten mit einem Anwalt.

Genau. Trennung. Soll sie aus ihrer eigenen Wohnung ausziehen und ins Frauenhaus ziehen? Ist das deine Lösung? Weil sonst läuft das darauf hinaus. Zumal sie dann ggf. Mietschulden sammelt.


trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:
Der TS helfen weder Melderecht noch Vermieter.

Doch. Den Ehemann rausschmeißen und von der Wohnung abmelden. Dann hilft dem "Ehemann" das Melderecht nicht mehr und die Trennung ist sogar amtlich.


Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 06.01.2016 um 22:45:57
Ja............der Vermieter kann ihn abmelden.Ich habe bei dem Einwohnermeldeam nachgefragt,dor wurde mir gesagt,das es Vordrucke gibt,die man ausdrucken kann.Der Vermieter füllt es aus...unterschreibet als Vermieter...und kann ihn damit abmelden.



Aras schrieb am 06.01.2016 um 20:27:26:
Der Vermieter kann aber von den Behörden anfragen wer alles auf seine Objekte angemeldet sind. Sind ihm manche dieser Namen nicht bekannt, kann er einfach der Meldebehörde melden bzw. diese Personen abmelden.

Der Vermieter darf das sehr wohl


Titel: Re: Trennung
Beitrag von trixie am 06.01.2016 um 22:56:33

Aras schrieb am 06.01.2016 um 22:40:54:
Der Vermieter hat bei einemrechtlichen Interesse Anspruch darauf eine Auskunft über die gemeldeten Bewohner seiner Wohnung zu erhalten. Nach deiner Logik wäre es nicht nötig, da der Vermieter ja eh Bestätigungen erteilt

Der Anspruch auf Auskunft ist deshalb sinnvoll, wenn eine Wohnung oder auch mehrere Wohnungen unter der gleichen Adresse einem Eigentümer gehören.
Wie soll den die Meldebörde dem Ersuchen eines Vermieters nachkommen, wenn in einem 30 Parteien Haus auf ETW Basis 30 Eigentümer bzw. Vermieter zu verzeichnen sind.
In der Vergangenheit müßte ausser der Adresse nichts an weiteren Daten angegeben werden.

Wenn eine Genossenschaft nun Eigentümer der 30 Wohneinheiten ist, macht eine Anfrage Sinn. Aber auch dann werden der Genossenschaft unbekannte Namen sicherlich nicht gleich gelöscht, sondern diese Personen erst einmal angeschrieben. Wenn dann keine Rückmeldung erfolgt, könnte ich mir eine Löschung vorstellen.


Aras schrieb am 06.01.2016 um 22:40:54:
Die Verpflichtung den Vermieter zu informieren besteht weiterhin.

Und ich habe dir progmatisch gesagt, dass der Hauptmieter das einfach nicht gemacht hat.


Aras schrieb am 06.01.2016 um 22:40:54:
Der Vermieter kann auch anfragen ob Person X, die nachweislich nicht bei ihm mehr wohnt, auf die Wohnung gemeldet ist.

Ich habe dir nun bereits mehrfach geschrieben, dass es in gewissen Fällen gar nicht machbar ist, das herauszufinden, wurde aber scheinbar nicht verstanden.


Aras schrieb am 06.01.2016 um 22:40:54:
Wenn er rausgeschmissen wurde, dann wohnt er nicht mehr dort. Dann wohnt er wohl beim "Onkel".

Dass das nicht so ohne weiteres möglich schienst du vehement zu ignorieren.


Aras schrieb am 06.01.2016 um 22:40:54:
. Trennung

... und die ist auch in der gemeinsamen Wohnung möglich.

Somit ist das gar nicht nötig:

Aras schrieb am 06.01.2016 um 22:40:54:
Soll sie aus ihrer eigenen Wohnung ausziehen und ins Frauenhaus ziehen?



Stefanie123 schrieb am 06.01.2016 um 22:45:57:
der Vermieter kann ihn abmelden

... aber doch nur, wenn dein Mann nicht mehr dort wohnt.
Der Vermieter bescheinigt der Meldebehörde, dass besagte Person nicht mehr in seiner Wohnung wohnt. In deinem Fall wäre es eine falsche Bescheinigung, weil dein Mann nachweislich noch bei dir wohnt.

Oder meinst, dass mit einem unterschriebenen Vordruck ein Vermieter seine Mieter loswerden kann.

Titel: Re: Trennung
Beitrag von T.P.2013 am 06.01.2016 um 23:20:35
Die Tatsache, dass man getrennt in einer Wohnung leben kann, heißt nicht, dass man es muss.

Was man allerdings muss, ist, eine Entscheidung für sich zu treffen und diese dann auch umzusetzen.

Dann kann man auch Fakten schaffen, ohne dass deshalb Abmeldungen durch den Vermieter oder die Verweigerung des Zugangs zur Wohnung rechtswidrig sein müssen. Alles eine Frage der Begründung.

@Stefanie

Wenn Du Dir im Klaren darüber bist, was Du willst, empfehle ich Dir, Dich hier eher an den Ratschägen des Foristen Aras zu orientieren, als Dich durch die Beiträge der anderen Foristin verwirren zu lassen.

Konkret Dir, wie Du Dich hier gibst, würde ich empfehlen, (wenn Du weißt, was Du willst), Dir mal einen Beratungsschein für einen Anwalt im Familienrecht zu beschaffen und zu nutzen. Wurde Dir ja im Thread von Nov. 15 schon geraten...

Gruß

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Stefanie123 am 07.01.2016 um 16:08:47
Vielen Dank für eure Antworten.

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