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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthalt in D aus Mazedonien
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Beitrag begonnen von ollip53 am 07.11.2015 um 09:27:49

Titel: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von ollip53 am 07.11.2015 um 09:27:49
Ich habe eine Frage zum Aufenthaltsrecht eines jungen Mannes (31 ) aus Mazedonien. Er lebt hier alleine.
Er ist vor ca 2 Jahren mit einem EU Pass nach D eingereist und hat dann hier sofort einen Arbeitsplatz gefunden. ( Versicherungspflichtig)
Nun ist er vor 5 Monaten gekündigt worden und hat dann 6 Monate Arbeitslosengeld 2 bekommen was nun am 31 Dezember ausläuft.
Von der ABH wurde er verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen was er auch seit 04. 2015 macht, Der Kurs endet im 02. 2016. Er findet jetzt einfach keine Arbeit mehr,
Fragen :
Hat er Anrecht auf Weiterbewilligung ALG2, weil sein Kurs noch nicht beendet ist ?
Besteht die Möglichkeit das er abgeschoben wird ?
Welche Möglichkeit hat er noch ?
Gruß ollip

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von Aras am 07.11.2015 um 09:42:26
Gehört Mazedonien zur EU? Welches EULand hat ihm denn eine EU Pass gegeben?

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von ollip53 am 07.11.2015 um 10:05:07
Mit dem Begriff EU Pass meint er wohl das er einen Biometrischen Mazedonischen Pass hat.
Er hat hier versicherungspflichtig gearbeitet.
Soviel ich weiss können sie aus Mazedonien, wenn sie hier Arbeit haben bleiben ?? Aber wenn er jetzt keine Arbeit findet, besteht dann die Möglichkeit das er D verlasen muss ? weil er alleine seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann ?

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von Aras am 07.11.2015 um 10:33:18
Wie kann er ALG2 berechtigt sein? Was für eine AE hat er?

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von ollip53 am 07.11.2015 um 10:44:34
Also: ich versuche von Ihm weitere Info zu bekommen. Ist für mich auch schwierig wegen der schlechten Verständigung.

Er sagte mir : er hat einen Bulgarischen EU Reisepass für Schengen ?

Ich bin da wirklich jetzt sehr durcheinander und werde mit Ihm wohl nächste Woche zur ABH gehen, weil die verlangt den Integrationskurs von ihm.


Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von Aras am 07.11.2015 um 10:45:27
Obs ne Fälschung ist?

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von Vinzent2m am 07.11.2015 um 11:57:02
Dass ein Mazedonier auch noch die bulgarische Staatsbürgerschaft besitzt, ist mir mehrfach begegnet, von daher klingt die Sache durchaus glaubhaft.

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von Aras am 07.11.2015 um 13:47:23
Wenn er als Bulgare mehr als 1 Jahr gearbeitet hat, hat er jetzt auch einen unbefristeten Anspruch auf Alg II. Den Anspruch verliert er bei Feststellung dass er keine freizügigkeit mehr genießt. Hat er weniger als 1 Jahr gearbeitet, so hat er nur diese jetzt bewilligten 6 Monate.

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von fab87 am 07.11.2015 um 15:39:39
Im Rahmen einer Art kin-state Politik gibt Bulgarien in der Tat Staatsbürgerschaften an MK. Bürger aus, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Ähnlich wie MD und RO oder Ungarn und ung. Minderheiten, wenn auch in kleinerem Rahmen. Das er (legal) über einen Bulg. Pass verfügen könnte ist also sehr gut möglich.

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von Jojo2015 am 07.11.2015 um 17:26:00
Alles trotzdem ein wenig durcheinander.

Sofern er tatsächlich bulgarischer Staatsangehöriger ist, weshalb sollte die ABH dann den Besuch des integrationskurses verlangen.

Vielleicht hat er eher ne AE nach §38a??

Ohne konkrete Infos bleibt nur rätselraten und das hilft nicht weiter...

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von ollip53 am 07.11.2015 um 21:43:20
danke erstmal.
Ich hoffe mal ich habe nächste Woche mehr Infos.
Wie gesagt ,die Verständigung ist trotz 6 monatigen Deutsch/Integrationskurs sehr schwierig. Ich glaube mal er hat eine AE , hat aber die Frage von mir verneint ? Hat mich wohl nicht richtig verstanden.

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von erne am 07.11.2015 um 22:44:17

ollip53 schrieb am 07.11.2015 um 21:43:20:
Ich glaube mal er hat eine AE , hat aber die Frage von mir verneint ?


Wenn er Bulgare ist, dann braucht er keine AE.

Titel: Re: Aufenthalt in D aus Mazedonien
Beitrag von sarembeti am 09.11.2015 um 17:01:29
Von der ABH wurde er verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen was er auch seit 04. 2015 macht,

Wieso geht ein Bulgarischer Staatsbürger zur ABH?

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