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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Hilfe bei Aufsichtsarbeit
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Beitrag begonnen von 1357hallo am 28.10.2015 um 11:56:20

Titel: Hilfe bei Aufsichtsarbeit
Beitrag von 1357hallo am 28.10.2015 um 11:56:20
Hallo, ich bitte um Hilfe bei folgender Aufsichtsarbeit:

Der kosovarischen Staatsangehörige X.Y. reiste am 17.09.2014 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag. Er wird der Stadt Ludwigshafen zugewiesen.

1. Was wird ihm durch die Ausländerbehörde erteilt?

Mit Bescheid des Bundesamtes vom 01.10.2015 wird der Asylantrag als offensichtlich unbegründet ablegehnt. Er lässt daraufhin in der Ausländerbehörde Atteste vorlegen, wonach er im September einen Unfall hatte aufgrund dessen er derzeit nicht reisefähig ist.

2. was wird die Ausländerbehörde Unternehmen?


Ich bedanke mich im
Jede Hilfe und hoffe auf ausführliche Antworten mit Gesetztesgrundlagen

Titel: Re: Hilfe bei Aufsichtsarbeit
Beitrag von reinhard am 28.10.2015 um 12:30:06

1357hallo schrieb am 28.10.2015 um 11:56:20:
Der kosovarischen Staatsangehörige X.Y. reiste am 17.09.2014 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag. Er wird der Stadt Ludwigshafen zugewiesen.

1. Was wird ihm durch die Ausländerbehörde erteilt?


Er bekommt eine Aufenthaltsgestattung. Diese gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens.



Zitat:
Mit Bescheid des Bundesamtes vom 01.10.2015 wird der Asylantrag als offensichtlich unbegründet ablegehnt. Er lässt daraufhin in der Ausländerbehörde Atteste vorlegen, wonach er im September einen Unfall hatte aufgrund dessen er derzeit nicht reisefähig ist.

2. was wird die Ausländerbehörde Unternehmen?


Er ist ausreisepflichtig und er ist vermutlich auch gesperrt (Wiedereinreisesperre für ganz Europa für ein Jahr). Er hatte wohl eine Woche Ausreisepflicht.

Die Ausländerbehörde kann die Genesung abwarten und ihn dann (ohne Ankündigung, die hat er ja schon) abschieben. Sie kann ihm auch einen Termin geben und ihm dazu raten, selbst auszureisen, weil das viele Kosten für ihn spart. Sie kann eine amtsärztliche Untersuchung anordnen, um die "Selbstdiagnose" zu überprüfen. Sie kann ihn auch in Begleitung eines Arztes abschieben mit dem Tipp, sich im Kosovo wieder in ärztliche Behandlung zu begeben.

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