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Beitrag begonnen von Foudre am 21.10.2015 um 22:00:07

Titel: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 21.10.2015 um 22:00:07
Hallo!

Eine Bekannte von uns hat einen Verwandten aus einem afrikanischen Land zu sich eingeladen.
Die Person ist mit einem "Court Sejour"-Schengenvisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr nach Deutschland eingereist. Das Visum wurde von einem französischen Konsulat ausgestellt.
Nach nur etwa 2 Wochen haben Streitereien der beiden nun dazu geführt, dass sie ihren Gast "rausgeschmissen" hat.
Dabei hat die Person zunächst sämtliches Gepäck und Dokumente zurückgelassen und war mehrere Tage verschwunden.
Heute hat sich die Person aus einer Flüchtlingserstaufnahme-Einrichtung bei uns gemeldet.

Wie kann ich nun handeln? Ich habe dazu einige Fragen:

1.) Ich habe die Befürchtung, dass sowohl die betreffende Person als auch die ursprünglich Einladende Person nun alles darauf anlegen, dass die Person zunächst bei uns zuhause "unterkommt". Das wollen wir aber nicht! Aus Platz- und Privatsphäregründen. Außerdem stehen wir der Person nicht nahe, obwohl meine Ehefrau aus dem gleichen Land kommt!

2.) Gibt es das erwähnte Ein-Jahres-Schengen-Visum überhaupt, oder ist hier schon irgendetwas illegales im Busch? Ich will mich im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit auf keinen Fall in irgendwelche illegalen Sachen verstrickt sehen (selbst wenn betreffende Person auch nur eine Nacht bei uns Aufnahme finden würde)!

3.) Was kann ich tun? Soll ich mit der Person zur örtlichen Polizei gehen? Ist der "Einladende" nicht dazu verpflichtet, für den Zeitraum des Aufenthaltes bzw. der Visumlaufzeit Unterkunft bereitzustellen? Der "Inivitationletter" liegt nicht vor. Sind Angaben dazu über das Visum im Pass abrufbar?

4.) Wo könnte die Person unterkommen (zumindest bis zu einem verfügbaren Rückflug), wenn dem "Einladenden" entgegen meiner Ansicht keine Pflicht zu einer weiteren Beherbergung entsteht?

Theoretisch könnte man es ja so machen, dass man den Rückflug soweit wie möglich vorverlegt und die Person dann bis zu diesem Datum eventuell bei uns unterkommt. Ich muss diesbezüglich aber begründete Zweifel haben, dass die Person nicht unbedingt gewillt ist, den Rückflug dann auch anzutreten. Deshalb habe ich Angst die Person überhaupt auch nur eine Nacht aufzunehmen, weil ich Angst habe, dass mir hierdurch irgendwann im Nachhinein doch noch strafrechtliche Konsequenzen entstehen könnten. Würde dies zutreffen?

Danke für eure Hilfe im Vorraus! Die Gesamtsituation ist zur Zeit wirklich sehr belastend!



Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Petersburger am 21.10.2015 um 22:18:13
1. Dann laßt ihn nicht 'rein.

2. Jahresvisa gibt es. Inwieweit dort Illegales lief, läßt sich ohne Einblick in die Visumunterlagen nicht sagen.

3. Kontakt vermeiden. Was hast Du damit zu tun?

4. Ist das Dein Problem?

Halte Dich und Deine Familie so konsequent wie möglich aus der Geschichte heraus.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 21.10.2015 um 22:42:26
Ich würde gern wissen, ob es was bringen würde, mit der Person zur Polizei zu gehen und den Rausschmiss zu melden, weil ich die einladende Person sowieso nicht ausstehen kann. Dies ist im Übrigen die Halbschwester meiner Frau und wer Afrikaner und deren übertriebenen Familiensinn kennt, der versteht evtl. meine Sorge, dass betreffende Person dann letztendlich längerfristig bei mir "abhängen" wird, wenn ich jetzt nicht handele.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Aras am 21.10.2015 um 22:49:38
Und was soll die Polizei mit einer Person, die mit einem französischen Visum in Deutschland ist, machen?

Also illegal ist es nicht wenn deine Schwägerin bei euch übernachtet.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 21.10.2015 um 23:42:51
Rückfrage zum Visum: Das betreffende Visum ist in französischer Sprache ausgestellt. Im Heimatland gibt es kein deutsches Konsulat, so dass das französische dies mitübernimmt. Müsste ein in Vertretung für deutsche Behörden ausgestelltes Visum dann nicht Deutschsprachig sein? Wenn ja dann hieße das meine Schwägerin ist gar nicht die einladende Person sondern irgendjemand in Frankreich.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Aras am 22.10.2015 um 00:10:50
Was ich eh nicht verstehe...

Es ist doch eine carte sejour. Also eine "Aufenthaltskarte". Also eine Aufenthaltserlaubnis. Sonst hätte die Botschaft da ein Visum erteilt. Also im Grunde kann sie doch nach Frankreich?


Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 01:07:32
Es ist keine Karte. Es ist ein Schengenvisum im Pass. Und darauf steht "courte sejour" = "Kurzaufenthalt" . Aber ein Jahr Laufzeit. Deswegen die Frage ob da was faul ist. Kurzaufenthalt sind doch maximal 90 Tage, oder?

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Aras am 22.10.2015 um 01:20:02
Muss nichts faul sein. Ist dann wohl ein einjähriges Visum mit der üblichen 90/180 Tage Regelung.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 01:59:05
Was bedeutet diese Regelung?

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Aras am 22.10.2015 um 01:59:53
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533/3#3

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 02:27:57
Wenn die Person bis zum Ablauf der 90 Tage bei mir wohnt und dann nicht ausreist bzw. verschwindet... würde ich dann strafrechtlich belangt werden können? Ich meine: Ich bin ja nicht der "Einlader" (Verpflichtungserklärung).

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Aras am 22.10.2015 um 02:33:20
Wenn sie solange bei dir wohnen würde, müsstest du doch auf die Anmeldung bestehen. Es ist dann kein Geheimnis. Auch bist du vom Zeugnisverweigerungsrecht geschützt und musst dich und andere nicht belasten.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von T.P.2013 am 22.10.2015 um 02:39:51

Foudre schrieb am 22.10.2015 um 02:27:57:
Wenn die Person bis zum Ablauf der 90 Tage bei mir wohnt und dann nicht ausreist bzw. verschwindet... würde ich dann strafrechtlich belangt werden können? Ich meine: Ich bin ja nicht der "Einlader" (Verpflichtungserklärung).


Hallo, grundsätzlich nicht, solange die Person legal in DEU aufhältig ist.
Ab dem Zeitpunkt des ersten Tages unerlaubten Aufenthalts machst Du Dich ggf. einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt schuldig. Lass es einfach sein.

Wobei ich mich sowieso frage: Er hat sich aus einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet?
Möglicherweise hat er einen Asylantrag gestellt?

Gruß

Edit:

Aras schrieb am 22.10.2015 um 02:33:20:
Auch bist du vom Zeugnisverweigerungsrecht geschützt und musst dich und andere nicht belasten.


, "Verwandter einer Halbschwester" reicht erst einmal nicht.
Lediglich als Beschuldigter müsste er sich nicht äußern...

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 02:42:04
Also wenn es soweit kommen sollte, dann werde ich also eine Anmeldung machen.... Meine Befürchtung geht dann aber eher in die Richtung, dass nach dem Ablauf des Visums z. B. irgendwo Asyl beantragt wird, dass die Behörden dann irgendwann auf mich als Gastgeber stoßen und mir vorwerfen, ich hätte zusammen mit dem Antragssteller alles von langer Hand geplant usw. obwohl das überhaupt nicht stimmt. Ich bin vielleicht einfach zu sozial und will nicht dass die Person bei sinkenden Temperaturen auf der Strasse schläft. Ausserdem hat meine Frau ihren Aufenthaltstitel erst bekommen und wir wollen absolut keinen Stress in diesem Zusammenhang!

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 02:47:54
Er wurde wohl irgendwo aufgegriffen und in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Seine Papiere und das Visum hat er derzeit nicht bei sich. Ob er bereits einen Antrag gestellt hat, weis ich nicht. Er hat aber einen falschen Namen angegeben und will nun morgen oder übermorgen dort abhauen und seine Sachen von der Bekannten holen. Wie es dann weitergeht, weis keiner. Er hat den falschen Namen angegeben, damit er im Wiederbesitz seines Passes nicht mit dem Vorfall in Verbindung gebracht werden kann. Anscheinend spricht in der Einrichtung auch niemand französisch, um Missverständnisse zu klären.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von T.P.2013 am 22.10.2015 um 03:51:49
Tja, dann von mir als Tipp für die m.E. einzig richtige Vorgehensweise:


Petersburger schrieb am 21.10.2015 um 22:18:13:
Halte Dich und Deine Familie so konsequent wie möglich aus der Geschichte heraus. 



Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 04:52:07
Ok. Kannst Du rein interesssenhalber konkrete Gründe hierfür nennen. Mich würde nun auch interessieren was nun auf die ursprünglich "einladende" Person zukommen kann.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Petersburger am 22.10.2015 um 05:38:45
Gründe nennst Du selbst:
Du befürchtest, bei einem möglicherweise geplanten "Daueraufenthalt" am Ende "mit hineingezogen zu werden.

Da gibt es nur einen Ratschlag - ich gab ihn bereits.

Wenn Du nichts befürchtest, dann verstehe ich Deine Ausgangsfrage nicht.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 06:12:04
OK ich werde das so halten. Ich habe mich selbst auch schon darauf festgelegt. Vielen Dank!

Aber könnte ich eventuell irgendwelche strafrechtlichen Gründe bekommen, die ich der einladenden Person vorbringen kann, so dass sie ihren Gast evtl. nun doch wieder aufnimmt aufgrund der sonst für sie möglichen Konsequenzen???

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von lottchen am 22.10.2015 um 10:02:50
Hat die einladende Person eine VE abgegeben?

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 22.10.2015 um 11:31:40
Auch das ist weiterhin unklar. Sie behauptet nein. Aber wie hat er sonst das Visum bekommen?

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 23.10.2015 um 18:15:06
Also es gibt Neuigkeiten: Er hat sich wohl doch registrieren lassen und wohnt jetzt in der Erstaufnahmeeinrichtung bis er einen anderen Platz bekommen wird. Er war heute nur kurz da, um seine Sachen zu holen. Bei uns wohnt er nicht!

Noch eine Frage: Die ursprüngliche Einladerin hat ihm wohl eine größere Menge Bargeld gestohlen.... gibt es für ihn überhaupt irgendwelche Rechtsmittel, diese zurückzuerlangen?

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Aras am 23.10.2015 um 18:26:46
Ja. Anzeige bei der Polizei.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2015 um 19:12:28
Tja, dann käme aber wohl seine wahre Identität raus und sein Nationalpass zum Vorschein. Ob das dann so gewollt wäre? Ein Teufelskreis...

Ansonsten schon korrekt mit der Anzeige bei der Polizei.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 23.10.2015 um 19:45:25

T.P.2013 schrieb am 23.10.2015 um 19:12:28:
Tja, dann käme aber wohl seine wahre Identität raus und sein Nationalpass zum Vorschein. Ob das dann so gewollt wäre? Ein Teufelskreis...


Ja genau das ist hier das Problem!

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von grisu1000 am 23.10.2015 um 20:18:31

T.P.2013 schrieb am 22.10.2015 um 02:39:51:
Nö, "Verwandter einer Halbschwester" reicht erst einmal nicht.
Lediglich als Beschuldigter müsste er sich nicht äußern...


Das gilt aber vor Gericht und ggf. gegenüber der Staatsanwaltschaft bei Vorladung. Der Polizei muss man gar nichts sagen, schon gar nicht wenn man en passant befragt wird.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2015 um 20:40:59

grisu1000 schrieb am 23.10.2015 um 20:18:31:
Das gilt aber vor Gericht und ggf. gegenüber der Staatsanwaltschaft bei Vorladung. Der Polizei muss man gar nichts sagen, schon gar nicht wenn man en passant befragt wird.

Ja und? Ging es hier darum oder wurde dies behauptet? Nö - es ging allgemein um Zeugnisverweigerungsrecht. Aber schön, dass Du das noch einmal so schön klargestellt hast, obwohl es Foudre vermutlich eher wenig interessiert ...

Abgesehen davon ist das...


Zitat:
Der Polizei muss man gar nichts sagen, schon gar nicht wenn man en passant befragt wird.

... falsch, von wegen "gar nichts".
Deshalb zur Klarstellung von meiner Seite:
Deine richtigen Personalien musst Du auf Befragen sehr wohl angeben, auch gegenüber der Polizei.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von grisu1000 am 23.10.2015 um 21:51:53

T.P.2013 schrieb am 23.10.2015 um 20:40:59:
Deine richtigen Personalien musst Du auf Befragen sehr wohl angeben, auch gegenüber der Polizei.


Es ging um inhaltliche Fragestellungen und nicht um Personalien. Die Polzei darf natürlich die Personalien überprüfen (§ 17 PAuswG). Mehr liegt im Ermessen des Befragten.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2015 um 22:12:37
Quatsch.
Es ging um Schilderung eines Sachverhalts und die pauschale Behauptung, dass Foudre "vom Zeugnisverweigerungsrecht geschützt" sei.
Ist er aber bei entsprechender Personenbeziehung eben pauschal nicht.
Ob ggü. Polizei oder StA war weder thematisiert, noch in diesem Zusammenhang gefragt.

Dann kamst Du mit Deiner Fleißbienchenmeldung und hast überhaupt erst die hier völlig uninteressante Unterscheidung Polizei / StA vorgenommen und dann noch eine so formuliert falsche pauschale Behauptung à la "muss man gar nichts sagen" losgelassen, ohne hier, wo eine Differenzierung erforderlich gewesen wäre, dann diese Differenzierung auch vorzunehmen.
(Erinnert mich an eine bestimmte Foristin...)

Lies mal nach in einer ruhigen Minute.
Da dies aber für Foudre als TS vermutlich eher weniger interessant ist, belass ich es damit dabei.

In diesem Sinne.

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von grisu1000 am 23.10.2015 um 23:28:28

T.P.2013 schrieb am 23.10.2015 um 22:12:37:
völlig uninteressante Unterscheidung Polizei / StA vorgenommen und dann noch eine so formuliert falsche pauschale Behauptung à la "muss man gar nichts sagen" losgelassen, ohne hier, wo eine Differenzierung erforderlich gewesen wäre, dann diese Differenzierung auch vorzunehmen.


Das ist aber genau worauf es ggf. ankommt. Denn die Polizei suggeriert oft das man Ausagenn müßte.


Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 27.10.2015 um 15:51:20
Also er hat jetzt Anzeige bei der Polizei erstattet und zwar mit seinem richtigen Namen.
Der bearbeitende Beamte hat gesagt, es interessiert hier nicht, dass er derzeit unter falschem Namen in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebt, weil er müsse sich nicht selbst belasten.
Obwohl dies von uns erwähnt wurde, wurde es deshalb nicht in den Bericht aufgenommen. Der Beamte sagte zu uns, "er habe das nicht gehört".
Zum falschen Namen: Die Person verfügt tatsächlich über zwei echte Reisepässe, mit jeweils unterschiedlichen Nachnamen. Er hat sich mit dem Namen aus dem Pass angemeldet, mit welchem er nicht offiziell eingereist hat. D. h. der "falsche" Name steht auf einem echten Pass. Dieser Pass enthält aber nicht das Schengenvisum. Beide Pässe sind vom gleichen Land. Wie ist die Rechtslage hier jetzt bzgl. des gestellten Asylantrages?

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von T.P.2013 am 27.10.2015 um 16:28:45

Foudre schrieb am 27.10.2015 um 15:51:20:
Wie ist die Rechtslage hier jetzt bzgl. des gestellten Asylantrages?


Worauf konkret bezogen?

Grundsätzlich mal dies: Ein strafrechtliches Verfahren (als Geschädigter) und ein asylrechtlicher Vorgang sind grundsätzlich 2 verschiedene Paar Schuhe.

Er hat aber offensichtlich im Asylverfahren eine Urkunde (der 2. Pass) unterdrückt.
Einer der Pässe dürfte unrechtmäßig ausgestellt sein im Herkunftsland unter Verwendung falscher Angaben (ein Klassiker in (Schwarz-)Afrika).
Und wurde hier gebraucht - entweder bei Asylantragstellung oder bei der Anzeigenerstattung.

Asylrechtlich ist das von Belang, da man diverse Belehrungen und Verpflichtungen unterschrieben hat, die auf korrekte Personalangaben und Vorlage aller Identitätsdokumente abzielen.

Strafrechtlich kommt hier möglicherweise einiges in Frage:
§ 263 StGB (Betrug, insbesondere zum Nachteil von Sozialbehörden), § 271 StGB (Mittelbare Falschbeurkundung), § 276 StGB (Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen) etc.

Abgesehen davon, dass jetzt praktische Probleme auftauchen, ist grundsätzlich das Jonglieren mit 2 unterschiedlichen Identitäten nicht nur schwierig, sondern wird sowohl kurz- als auch langfristig immer wieder Probleme bereiten und zu Schwierigkeiten führen. Und am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit auffliegen, auch wenn der Kollege der Landespolizei hier und jetzt die Füße stillgehalten hat.
Ich weiß aus eigener, persönlicher Erfahrung aus meinem direkten Umfeld, wovon ich spreche.


Zitat:
Die Person verfügt tatsächlich über zwei echte Reisepässe, mit jeweils unterschiedlichen Nachnamen.


Nein, er verfügt über 2 amtlich ausgestellte Pässe, von denen einer wohl mittels falscher Beurkundung fälschlich amtlich ausgestellt wurde. "Echt" ist nur der mit seinen "echten" Personaldaten, nicht der, der mittels der in seinem Heimatstaat verbreiteten Korruption mit falschen Daten ausgestellt wurde.

In diesem Sinne...

Gruß

Edit: Ach, noch etwas: Je mehr Du bzw. Deine Frau involviert ist bei Begehung von Betrugs- oder Urkundendelikten in DEU (-> § 271 (2) StGB), desto eher geratet Ihr in das gefähliche Fahrwasser "Beihilfe".

Titel: Re: Erst einladen, dann "rausschmeißen"???
Beitrag von Foudre am 27.10.2015 um 20:29:26
Ich bin nur mit ihm zur Polizei gegangen und habe bei der Strafanzeige übersetzt, weil sonst niemand französisch spricht. Ich und meine Frau haben seitdem hier auch einen Schlußstrich gezogen. Er wohnt auch nicht bei uns und wir haben ihn auch nicht nach Deutschland eingeladen. Wir werden uns ab jetzt auch vollkommen raushalten.

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