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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> wegen niederlassungerlaubnis
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Beitrag begonnen von renakkoram am 16.10.2015 um 11:06:01

Titel: wegen niederlassungerlaubnis
Beitrag von renakkoram am 16.10.2015 um 11:06:01
hallo zusammen,
habe en frage ich bin ausländer ,habe eine tochter mit meine ex deustche frau, also esuche meine tochter öfter und zahle ich auch unterhalt für sie, bin festeingestellt und habe ja B1
MEINE FRAGE IST ich habe aufenthalttitel die anmerkung ist 28abs.1 S.1 Nr3
also kann ich bei nächsten antrag auf aufenthalt schon niederlassungerlabnis beantragen oder wird wieder nur aufentaltstiten beantragt

Titel: Re: wegen niederlassungerlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 16.10.2015 um 13:02:05
Hallo,

Wenn Du bereits seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG hast und die familiäre Lebensgemeinschaft mit deiner Tochter weiterhin besteht (Besuche, regelmäßiger Konakt etc.) kannst du eine NE § 28 Abs. 2 AufenthG bekommen.

Titel: Re: wegen niederlassungerlaubnis
Beitrag von renakkoram am 16.10.2015 um 13:29:12
danke schön ja reglmässige kontakt habe ich und besuche auch ok werde NE beantragen in der Hoffnung dass es klappt
danke schön

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