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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> wegen niederlassungerlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1444986362 Beitrag begonnen von renakkoram am 16.10.2015 um 11:06:01 |
Titel: wegen niederlassungerlaubnis Beitrag von renakkoram am 16.10.2015 um 11:06:01
hallo zusammen,
habe en frage ich bin ausländer ,habe eine tochter mit meine ex deustche frau, also esuche meine tochter öfter und zahle ich auch unterhalt für sie, bin festeingestellt und habe ja B1 MEINE FRAGE IST ich habe aufenthalttitel die anmerkung ist 28abs.1 S.1 Nr3 also kann ich bei nächsten antrag auf aufenthalt schon niederlassungerlabnis beantragen oder wird wieder nur aufentaltstiten beantragt |
Titel: Re: wegen niederlassungerlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 16.10.2015 um 13:02:05
Hallo,
Wenn Du bereits seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG hast und die familiäre Lebensgemeinschaft mit deiner Tochter weiterhin besteht (Besuche, regelmäßiger Konakt etc.) kannst du eine NE § 28 Abs. 2 AufenthG bekommen. |
Titel: Re: wegen niederlassungerlaubnis Beitrag von renakkoram am 16.10.2015 um 13:29:12
danke schön ja reglmässige kontakt habe ich und besuche auch ok werde NE beantragen in der Hoffnung dass es klappt
danke schön |
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