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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Hat eine Ausländerbehörde Zugriff auf ein Bankkonto im Ausland?
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Beitrag begonnen von willi776 am 15.10.2015 um 19:43:30

Titel: Hat eine Ausländerbehörde Zugriff auf ein Bankkonto im Ausland?
Beitrag von willi776 am 15.10.2015 um 19:43:30
Hallo,

ich arbeite hin und wieder mit einem Beratungszentrum für Migranten und Flüchtlinge. In diesem Fall haben wir einen Angolaner, der vor wenigen Monaten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG erhalten hat.

Er ist mit einem (angeblichen) Schreiben von der Ausländerbehörde ins Beratungszentrum gekommen, in dem er aufgefordert wird, eine saftige Strafgebühr zu bezahlen, weil er sonst mit einer Ausweisung zu rechnen hat. In dem Schreiben wird erklärt, dass er es versäumt hat, ein ausländisches Bankkonto gegenüber der Ausländerbehörde offenzulegen. Der Witz an der Sache ist, dass er ein Konto in seinem Heimatland tatsächlich nicht angegeben hat. Diese Gebühr kann er sich zur Zeit nicht leisten und jetzt ist er in Panik, dass er womöglich Deutschland verlassen muss.

M.E. handelt es sich eindeutig um ein Betrugsschreiben, auch wenn es von der Form her recht gut gemacht wurde und auf einen Unkundigen erstmal sehr authentisch wirkt. Womöglich werden solche Schreiben massenhaft verschickt in der Hoffnung, dass einige Ängstliche dann tatsächlich zahlen. Selbst wenn es nur wenige sind, hat man erstmal einiges an Geld reingefahren.

Das Ganze hat mich aber auf eine interessante Frage gebracht: Inwiefern können deutsche Ausländer- bzw. Einbürgerungsbehörden in ausländische Konten hineinschauen? Gibt es hierzu eine Sonderregelung oder müssen die Behörden eben den Kontoauszügen Glauben schenken, die vorgelegt werden?

Wir würden es gerne wissen, weil viele unsrer Ratsuchenden es oft versäumen, ihre finanziellen Verhältnisse in vollem Umfang offenzulegen. Im Heimatland zahlen einige noch Hypotheken oder Schulden ab und wollen nicht, dass die Behörden davon wissen. Ich habe sogar einige Fälle mitbekommen, in denen die Behörden erfolgreich mit gefälschten Kontoauszügen getäuscht wurden. Es scheint wohl so zu sein, dass man wirklich nur dem Papier Glauben schenkt. Oder weiß jemand von einem Standardverfahren zur Überprüfung von finanziellen Verbindungen ins Ausland?

Sollte es so etwas geben, dann würden wir die Ratsuchenden gerne darüber informieren, damit sie ehrlicher mit der Behörde zusammenarbeiten.




Titel: Re: Hat eine Ausländerbehörde Zugriff auf ein Bankkonto im Ausland?
Beitrag von lottchen am 15.10.2015 um 22:15:18
Wenn deutsche Behörden auf ausländische Konten zugreifen könnten und dürften würden sie nicht ein Haufen Kohle für sogenannte "Steuer-CD´s" ausgeben  ::).

Das Bankgeheimnis gibt es nicht nur auf dem Papier.   

Titel: Re: Hat eine Ausländerbehörde Zugriff auf ein Bankkonto im Ausland?
Beitrag von reinhard am 18.10.2015 um 17:53:58
Keine Ausländerbehörde droht mit einer "Ausweisung", weil man ein Bankkonto im Ausland hat.

Am einfachsten ist für ihn eine Anzeige über die Online-Wache seines Bundeslandes. Normalerweise bekommt er eine Bestätigungsmail mit einer Mail-Adresse. Dorthin schickt er dann den Scan von dem Schreiben.

Die Ausländerbehörde hat keinen Zugriff auf ein ausländisches Konto. Sie interessiert sich auch nicht dafür. Dafür könnte sich eine Sozialbehörde interessieren, wenn man öffentliche Hilfe (ALG 2) in Anspruch nimmt, aber zu Hause Millionär ist. Bei einer AE nach § 18 ist es nur ein dummer Betrugsversuch. Soll die Geldstrafe dafür bei einer Tankstelle eingezahlt werden?

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