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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
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Beitrag begonnen von Petersburger am 13.10.2015 um 12:12:04

Titel: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
Beitrag von Petersburger am 13.10.2015 um 12:12:04

Eins schrieb am 01.10.2015 um 13:16:26:
Schengen-Visum erhalten. Ganz klare Empfehlung, dies nicht zu tun. Ansonsten geht die Botschaft bei den ohnehin schlechten Voraussetzungen ... davon aus das gleich hier geheiratet wird und versucht wird, die AE ohne Rückreise ins Heimatland von hier aus zu erhalten (was durchaus möglich ist, aber von vielen "Experten" hier als illegal definiert wird). 

@Nonjo
Bitte erkläre doch mal, wie bei Hochzeit in Deutschland (oder sonstwo im Schengen-Raum) mit Schengen-Visum die Forderung des § 6 Abs. 3 AufenthG erfüllt werden kann, wenn man nicht ausreist.

Und: Was sollen die Anführungszeichen um das Wort Experten?

Titel: Re: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
Beitrag von dim4ik am 13.10.2015 um 17:54:28

Petersburger schrieb am 13.10.2015 um 12:12:04:
wie bei Hochzeit in Deutschland (oder sonstwo im Schengen-Raum) mit Schengen-Visum die Forderung des § 6 Abs. 3 AufenthG erfüllt werden kann, wenn man nicht ausreist.

Es ist nur dann problemlos möglich, wenn FreizügG/EU anstatt AufenthG auf den/die betroffene(n) AusländerIn Anwendung findet...

Titel: Re: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise
Beitrag von Petersburger am 14.10.2015 um 00:19:16
Tschuldigung, aber darum ging es ja gar nicht.

Zudem wird bei Freizügigen nicht die Forderung des § 6 AufenthG erfüllt, sondern das AufenthG gilt hier einfach nicht.

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