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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen-Visum und AE ohne Ausreise https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1444731124 Beitrag begonnen von Petersburger am 13.10.2015 um 12:12:04 |
Titel: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise Beitrag von Petersburger am 13.10.2015 um 12:12:04 Eins schrieb am 01.10.2015 um 13:16:26:
@Nonjo Bitte erkläre doch mal, wie bei Hochzeit in Deutschland (oder sonstwo im Schengen-Raum) mit Schengen-Visum die Forderung des § 6 Abs. 3 AufenthG erfüllt werden kann, wenn man nicht ausreist. Und: Was sollen die Anführungszeichen um das Wort Experten? |
Titel: Re: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise Beitrag von dim4ik am 13.10.2015 um 17:54:28 Petersburger schrieb am 13.10.2015 um 12:12:04:
Es ist nur dann problemlos möglich, wenn FreizügG/EU anstatt AufenthG auf den/die betroffene(n) AusländerIn Anwendung findet... |
Titel: Re: Schengen-Visum und AE ohne Ausreise Beitrag von Petersburger am 14.10.2015 um 00:19:16
Tschuldigung, aber darum ging es ja gar nicht.
Zudem wird bei Freizügigen nicht die Forderung des § 6 AufenthG erfüllt, sondern das AufenthG gilt hier einfach nicht. |
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