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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
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Beitrag begonnen von Yousef34 am 08.10.2015 um 23:54:44

Titel: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 08.10.2015 um 23:54:44
Hallo zusammen,

ich komme aus Marokko und lebe seit 12 Jahren in Deutschland. Seit ca. 4 Monaten habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Teilzeit mit 80 Stunden im Monat, wobei seitdem ich angefangen habe immer auf über 160 Stunden komme. Monatlich bekomme ich zwischen 1400 € und 1600 € Netto überwiesen.

Wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage, wird dann mein Einkommen der letzten 3 Monaten berücksicht, oder das was im Vertrag steht (80 Stunden × Stundenlohn)? Mit 80 Stunden komme ich leider knapp unter 1000 € Netto.

Vielen Dank für euere Antworten!

Viele Grüße,
Yousef

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 09.10.2015 um 00:05:39
Nach 8 Jahren reicht es aus, dass es keinen tatsächlichen Bezug von ALG II gibt. Es sollte also nicht daran scheitern.

Nach welchem § hast deine Aufenthalterlaubnis?

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 09.10.2015 um 08:23:56
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich verfüge über eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, weil ich 7 Jahre mit einer deutschen Frau verheiratet war ich ein Kind mit ihr habe. Vor meinem Jetztigen Job habe ich ca. 1 Jahr ALG2 bezogen.

Ich würde gerne wissen, ob die Behörde nicht sagt, dass die Einnahmen nicht ausreichen, da es sich nur um einen Teilzeitjob mit 80 Stunden im Monat handelt. Pro Stunde verdiene ich 12 € was grade mal 960 € Brutto im Monat macht. Das ist aber nur laut Vertrag. Tatsächlich habe ich die letzten 4 Monate über 180 Stunden im Monat gearbeitet.
Was ist wichtiger für die Behörde? Der AV oder was ich tatsächlich in den letzten 3 Monaten verdient habe?

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 09.10.2015 um 10:16:16
Es geht um den tatsächlichen Nicht-Bezug der SGB II oder SGB XII Leistungen. Es wäre sinnvoll eine Beratung bei der Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren.

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 09.10.2015 um 18:58:04
Danke, das kann ich leider aus zeitlichen Gründen erst in ein paar Wochen machen. Die nächsten 4 Wochen muss ich von 8 bis 17 Uhr arbeiten und die Behörde ist nur bis 12 Uhr geöffnet. Deswegen habe ich meine Frage hier gestellt, falls sich der eine oder andere mit dem Thema auskennt.

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von engelchen+ am 10.10.2015 um 09:02:56

Yousef34 schrieb am 09.10.2015 um 08:23:56:
weil ich 7 Jahre mit einer deutschen Frau verheiratet war ich ein Kind mit ihr habe.


Wieviel Unterhalt zahlst Du pro Monat für Dein Kind?

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 10.10.2015 um 10:18:42
225 €. Für die Miete zahle ich 700 € warm, aber da die Wohnung groß genug ist, habe ich einen untermieter, der mir monatlich 350 € überweist. Welche Unterlagen werden in München verlangt? Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass man gar nicht nach dem Arbeitsvertrag fragt, sondern nur nach den 3 letzten Einkommennachweise. Stimmt da?

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von deerhunter am 10.10.2015 um 13:48:29
1.000€ Einkommen und dann 225,- Unterhalt (der ja steigen wird) und 700,- Miete???? Das wird eng...denn von 75€ kann niemand leben!
Hast du einen kompletten Untermietvertrag, vom Vermieter genehmigt und steuerlich als Einkunft angegeben?

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 10.10.2015 um 22:32:36
Wie gesagt ich habe die letzten 4 Monate zwischen 1400 € und 1600 € verdient. Der Arbeitgeber gibt nur Teilzeitverträge mit mindestens 80 Stunden im Momat raus, aber er hat genug Aufträge, dass man locker auf über 160 Stunden im Monat. Wenn die Behörde aber nur nach Einkommennachweise fragt, sollte mein Arbeitsvertrag keine Rolle spielen, oder?

Mit dem Untermieter habe ich einen unbefristen MV mit Bewilligung des Vermieters. Ich muss die 350 € nicht versteuern, da ich selbst noch die restlichen 350 € für die Miete Zahlen.

Bitte kann mir jemand schreiben, welche Unterlagen in der Regel verlangt werden? Danke im Voraus.

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 10.10.2015 um 22:33:20
Die 1400-1600€ sind natürlich Netto.

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Yousef34 am 11.10.2015 um 14:48:36
Kann mir keiner im Forum helfen?

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Halb so wild am 11.10.2015 um 14:49:01
Man­no­mann :o Ist es Dir überhaupt bewusst, was Du da fragst? Die Einbürgerung ist eine ernste Sache. Du darfst nichts vortäuschen und darfst nicht die Behörde in die Irre führen. Arbeitsvertrag wird nicht verlangt, aber Einkommensnachweise mehrmals während des Verfahrens, das Monate manchmal Jahre dauert. Einkommensnachweise werden immer auch kurz vor der Einbürgerung verlangt. Im Antragsformular gibt es ein Feld, wo man sein Einkommen einträgt. Wenn Du dort 1600 € schreibst, aber kurz vor dem Ende deines Verfahrens für paar Monate weniger nachweisen kannst, dann wirst Du die Schwankungen erklären müssen und riskierst im schlimmsten Fall eine Anzeige nach § 42 StAG.

Titel: Re: Einbürgerung mit Teilzeit-Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 11.10.2015 um 15:35:16

Yousef34 schrieb am 11.10.2015 um 14:48:36:
Kann mir keiner im Forum helfen?

Aber hast du nicht folgendes geschrieben?


Yousef34 schrieb am 09.10.2015 um 18:58:04:
Deswegen habe ich meine Frage hier gestellt, falls sich der eine oder andere mit dem Thema auskennt.


Also wenn du hier schon auf meine fachlich-korrekten Antworten so pampig reagierst, dann ist es nicht verwunderlich wenn du keine Antworten mehr bekommst.  ;)

Aber ich kann nur meine Antworten wiederholen:


Aras schrieb am 09.10.2015 um 10:16:16:
Es geht um den tatsächlichen Nicht-Bezug der SGB II oder SGB XII Leistungen.



Wenn du also aus kein ALG II beziehst, obwohl du womöglich  Anspruch auf ALG II hättest, dann prüft man eben ob das nachvollziehbar ist.

Also wäre der nächste Schritt zu überprüfen, wie die Meinung der Einbürgerungsbehörde zu deiner wirtschaftlichen Situation ist. Also ein Termin bei der Behörde vereinbaren und dann vorsprechen. Wenn du aber der Meinung  bist, dass du keine Zeit hast und alles im Internet finden kannst, dann wäre es nicht schlecht dich selbstständig darin einzulesen.  8-)

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