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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
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Beitrag begonnen von Françoi de la18 am 08.10.2015 um 16:36:14

Titel: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 08.10.2015 um 16:36:14
Hallo,

Ich wurde aufgeforderr zu den öffnungszeiten beim Einbürgerungsamt einen Beratungsgeschpräch aufzunehnem und meinen Paß sowie meinen Aufenthaltstitel mitzubringen.

Was wird denn in so einem Gespräch besprochen?

Danke

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Odysseus am 08.10.2015 um 18:18:48
In der Regel werden bei diesem Gespräch anhand Deiner Unterlagen (Pass, AE, vll. Sprachnachweis) die Chancen des Antrages, aber auch schon u.a. Sprachkenntnisse abgeklopft. IdR erhältst Du bei dem Termin ein Antragsformular und die vorzulegenden Unterlagen werden benannt.
Dann fangen Deine Hausaufgaben an.

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 08.10.2015 um 18:48:55
Danke dir

Geht das denn auch mit einer FB welche zum Wechsel von AE nach 16 zu AR nach 28 beantragt wurde?


Odysseus schrieb am 08.10.2015 um 18:18:48:
In der Regel werden bei diesem Gespräch anhand Deiner Unterlagen (Pass, AE, vll. Sprachnachweis) die Chancen des Antrages, aber auch schon u.a. Sprachkenntnisse abgeklopft. IdR erhältst Du bei dem Termin ein Antragsformular und die vorzulegenden Unterlagen werden benannt.
Dann fangen Deine Hausaufgaben an.


Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Aras am 08.10.2015 um 18:57:17
Das Gespräch kannst du jederzeit machen. Aber für den Antrag brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis und keine FB.

Darf ich fragen welche EBH so zeitnah beratungstermine vergibt?

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 08.10.2015 um 19:59:05
München.


Aras schrieb am 08.10.2015 um 18:57:17:
Das Gespräch kannst du jederzeit machen. Aber für den Antrag brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis und keine FB.

Darf ich fragen welche EBH so zeitnah beratungstermine vergibt?


Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Aras am 08.10.2015 um 22:10:11
Hä? Ich dachte du bist in NRW? Weil ich kenne paar die ggf. in einen anderen Ort in NRW ziehen würden, falls die Einbürgerung schneller laufen würde. Meinst du das mit München ernst?

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 08.10.2015 um 22:40:52
Ja ehrlich. Bin seit 1 Jahr hierher umgezogen.

Ich habe eine e-Mail an die Einbügerungsbehörde mit meine Daten und Lebenslaus geschickt und die Antwort war wie gefolgt.

"Bitte kommen Sie während unserer Öffnungszeiten mit Pass und Aufenthaltstitel zum Beratungsgespräch vorbei "



Aras schrieb am 08.10.2015 um 22:10:11:
Hä? Ich dachte du bist in NRW? Weil ich kenne paar die ggf. in einen anderen Ort in NRW ziehen würden, falls die Einbürgerung schneller laufen würde. Meinst du das mit München ernst?


Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Odysseus am 09.10.2015 um 08:15:24

Aras schrieb am 08.10.2015 um 18:57:17:
Darf ich fragen welche EBH so zeitnah beratungstermine vergibt? 



Es gibt sogar EBHs, die gar keine Termine vergeben, sondern die Beratung während der normalen offenen Sprechzeiten durchführen.

Edit:

Françoi de la18 schrieb am 08.10.2015 um 22:40:52:
"Bitte kommen Sie während unserer Öffnungszeiten mit Pass und Aufenthaltstitel zum Beratungsgespräch vorbei "


vielleicht hätte ich erst weiterlesen sollen....

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 09.10.2015 um 12:22:20
Werden denn bei einer Ermessenseinbürgerung (Bayern) die Studienaufenthaltszeiten angerechnet? Ich bin zwar verheiratet jedoch möchte ich mich nicht aufgrund der Ehe einbürgern lassen,denn dafür müsste ich 2 Jahre warten !

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 10.10.2015 um 17:04:58
Aras,

Könntest du mir bitte sagen ob es bei der Ermessenseinbürgerung nach 8 wichtig ist,dass ich schon arbeite.

Ich bin noch student. Meine Frau verdient gut (2500 Brutto) und arbeitet seit 2009  .

Danke


Aras schrieb am 08.10.2015 um 18:57:17:
Das Gespräch kannst du jederzeit machen. Aber für den Antrag brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis und keine FB.

Darf ich fragen welche EBH so zeitnah beratungstermine vergibt?


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