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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Abmeldung nach Unbekannt?
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Beitrag begonnen von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 13:29:28

Titel: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 13:29:28
Hallo,

Ich kann das Schreiben nicht nachvollziehen. Ich hatte die Sache in Darmstadt geklärt (Unterkunft bei Freunden).

Das heißt,ich war :

Ab dem 01.06.2015 bei Freunden (Ohne Anmeldung) da ich bei mehreren Übernachtet habe.
Zum 01.07.2015 bin ich umgezogen und wohne dort.

Jetzt kommt das Schreiben und ich weiß nicht so genau was die wissen wollen !

Danke
2015-09-30_13_26_23.jpg (509 KB | 343 )

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Mick am 30.09.2015 um 13:56:34
Vielleicht solltest Du einfach "die nächste Seite" ausfüllen,
wie es dort steht.

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 14:10:59

Das habe ich ja.

Jedoch steht auf der anderen Seite. Wo haben Sie sich tatsächlich aufgehalten. Ich weiß nicht über welchem Zeitraum dort die Rede ist.

Ich war halt nur Juni 2015 nicht angemeldet und dies wurde eigentlich mit der Meldebehörde in Darmstadt geklärt.

Hat eine Melde "Lücke" auf die AE oder Einbürgerung später einfluss? Denn es geht hier um einen Monat.

Und noch eine Frage bitte. Es steht nichts über eine Geldstrafe drin. Was könnte auf mich zukommen?

Danke


Mick schrieb am 30.09.2015 um 13:56:34:
Vielleicht solltest Du einfach "die nächste Seite" ausfüllen,
wie es dort steht.


Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Aras am 30.09.2015 um 14:14:12
Dann gib doch einfach lückenlos an, wo du in dem Monat überhaupt gewohnt hast....

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 14:19:04
Es wurde keinen Zeitraum erwähnt,wozu ich Stellung nehmen soll.

Ich habe geschrieben,dass ich im Juni Obdachlod war bzw. Bei mehreren Freunden untergekommen bin. Von daher konnte ich mich nicht anmelden. Jedoch bin ich seit dem 01.07.2015 wieder offiziel angemeldet.

Kommt eine Geldstrafe und schadet eine Lücke der Meldezeiten (bin Ausländer ).

Danke

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Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Aras am 30.09.2015 um 14:35:51
Dann ist es unbelegte Zeit. Man könnte dir einen Strick daraus drehen und sagen, dass du im Ausland warst mit der Intention auch dort zu bleiben. Denn entweder wurdest du von Amts wegen abgemeldet oder du hast dich abgemeldet. Sich selber abmelden bedeutet, dass man ins Ausland auszieht. Und von Amts wegen abgemeldet, bedeutet ja, dass du dort lange nicht gewohnt hast und darum irgendwann einer gemeldet hat: "hey der wohnt garnicht hier".

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 15:58:51
Ich war schon im Ausland.

Vom 03.06.2015 bis 18
08.2015 jedoch habe ich mich per Post umgemeldet. Post habe ich am 17.06.2015 verschickt und die Anmeldung erfolgte am 01.07.2015.

PS: ich habe mich nicht abgemeldet. Mir wurde gekündigt aufgrung Totalsanierung. Ich war im Ausland nur für Urlaub.


Probleme für Einbürgerung ?


Aras schrieb am 30.09.2015 um 14:35:51:
Dann ist es unbelegte Zeit. Man könnte dir einen Strick daraus drehen und sagen, dass du im Ausland warst mit der Intention auch dort zu bleiben. Denn entweder wurdest du von Amts wegen abgemeldet oder du hast dich abgemeldet. Sich selber abmelden bedeutet, dass man ins Ausland auszieht. Und von Amts wegen abgemeldet, bedeutet ja, dass du dort lange nicht gewohnt hast und darum irgendwann einer gemeldet hat: "hey der wohnt garnicht hier".


Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Aras am 30.09.2015 um 16:16:22
Du solltest dich lieber darum kümmern deinen Aufenthaltstitel nicht zu verlieren bevor du mit einer Einbürgerung liebäugelst.

Mach was du denkst.  Das schwarze ist die Schrift.

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 16:21:13
Was hat das mit AE verlieren zu tun?

Ich habe nie etwas unterschrieben,dass ich ind Ausland ziehe. Weder habe ich mich abgemeldet noch wollte ich im Ausland bleiben.

Ich bin zurzeit verheiratet. Die AE zu verlieren wäre da nicht so einfach . Trotzdem danke.


Aras schrieb am 30.09.2015 um 16:16:22:
Du solltest dich lieber darum kümmern deinen Aufenthaltstitel nicht zu verlieren bevor du mit einer Einbürgerung liebäugelst.

Mach was du denkst.  Das schwarze ist die Schrift.


Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Aras am 30.09.2015 um 16:31:02
Ich dachte du wärst homosexuell? Wie kannst du dann verheiratet sein?

Nun denn. Dann schau einfach was passiert

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 17:12:31
Bisexuel.

Ich finde es einfach nur nicht "korrekt",dass man mir hier angst macht wegen meinem AE. Obwohl es nur um eine Lücke von einem Monat geht. Um die AE zum Erlöschen zu bringen,müsste ich meiner Meinung nach 6 Monaten im Ausland sein. Jedoch war ich nur 3 Monaten im Ausland. Und wie können die Behörden mir nachweisen,dass ich endgültif ausgereist bin wenn:

Ich mich rückgemeldet habe (Uni)
Ich auf der Warteliste für einen Wohnheim bin
Ich micht NICHt abgemeldet habe
Ich nichts unterschrieben habe
Ich rechtzeitig eingereist bin.

Meine AE kann nicht widerrufen werden. Vor allem,weil die Ehe geschützt ist GG.

Danke und bitte die Fakten nicht drehen.


Aras schrieb am 30.09.2015 um 16:31:02:
Ich dachte du wärst homosexuell? Wie kannst du dann verheiratet sein?

Nun denn. Dann schau einfach was passiert


Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von AFRIKANER am 30.09.2015 um 17:47:14
Wir sind in Germany. Bist Du ein rechtschaffener (ehrlicher) Mensch, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. So einfach ist das.  Wenn Du aber mit den deutschen Behörden irgendwelche Spielchen treiben willst, dann erfährst Du auch, womit sie ihre Kessel heizen.

Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Françoi de la18 am 30.09.2015 um 17:50:15
Dass wir in Germany sind muss ich ja wissen. Denn ich bin hier geboren. Also kannst du dir Germany tatowieren lassen,falls du vielleicht vergessen hast in welchem Land wir sind  8-)


AFRIKANER schrieb am 30.09.2015 um 17:47:14:
Wir sind in Germany. Bist Du ein rechtschaffener (ehrlicher) Mensch, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. So einfach ist das.  Wenn Du aber mit den deutschen Behörden irgendwelche Spielchen treiben willst, dann erfährst Du auch, womit sie ihre Kessel heizen.


Titel: Re: Abmeldung nach Unbekannt?
Beitrag von Mick am 30.09.2015 um 18:17:15
:closed

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