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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Dauer des Aufenthalts nach FZF bzw Zweck für Aufenthaltstitel wechseln?
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Beitrag begonnen von hungpm88 am 25.09.2015 um 15:55:51

Titel: Dauer des Aufenthalts nach FZF bzw Zweck für Aufenthaltstitel wechseln?
Beitrag von hungpm88 am 25.09.2015 um 15:55:51
Hallo zusammen,
gibt es irgendwo allgemeine Information über die Dauer des Aufenthalts nach FZF, nämlich wie lange wird der Aufenthaltstitel erteilt? Hängt die Erteilung von irgendwelche Sachen ab ? Meine Situation: Ich bin Student mit gültige AE dafür und meine Frau hat NE. Also meine AE ist bis jetzt unter dem Zweck Studium erteilt und die ist immer 1-2 Jahr gedauert. Kann ich meine AE zur nächsten Verlängerung unter dem Zweck FZF oder Ehegatten ändern lassen? Da ich gehört habe, dass man sofort eine AE für 3 Jahre nach FZF kriegt, stimmt das so? Wir haben ausreichenden Wohnraum und unserer LU ist gesichert.
LG, Hung

Titel: Re: Dauer des Aufenthalts nach FZF bzw Zweck für Aufenthaltstitel wechseln?
Beitrag von reinhard am 25.09.2015 um 17:13:21
Du kannst jederzeit eine neue AE beantragen, da musst Du nicht auf den Verlängerungstermin warten. Aber wenn es nicht dringend ist, kannst Du es bei der Gelegenheit machen.

Sie "soll" für 3 Jahre erteilt werden. Wenn die Ehe "frisch" ist, wird sie oft beim ersten Mal für ein Jahr gegeben. Aber beantrage sie auf jeden Fall für drei Jahre.

Titel: Re: Dauer des Aufenthalts nach FZF bzw Zweck für Aufenthaltstitel wechseln?
Beitrag von Bayraqiano am 25.09.2015 um 18:04:55

reinhard schrieb am 25.09.2015 um 17:13:21:
Sie "soll" für 3 Jahre erteilt werden.

Das gilt, wenn überhaupt noch, für Deutschverheiratete. Die Frau des TS hat eine NE, ist also Ausländerin. Hier soll wenn möglich für ein Jahr erteilt, und i.d.R jeweils für zwei Jahre verlängert werden, 30.0.11 AVwV.

Titel: Re: Dauer des Aufenthalts nach FZF bzw Zweck für Aufenthaltstitel wechseln?
Beitrag von hungpm88 am 24.10.2015 um 08:43:42
Moin, danke euch noch mal für die Anworten. Ich war schon bei meinem ABH. Ohne Probleme habe ich meinen Zweck von §16 für Studium nach §30 gewechselt. Meine neue Aufenthaltserlaubnis wird 2 Jahre verlängert :).

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