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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Visum Fzf verweigert
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Beitrag begonnen von kadija am 24.09.2015 um 21:36:26

Titel: Visum Fzf verweigert
Beitrag von kadija am 24.09.2015 um 21:36:26
Hilfe meinem Mann gambianer wird ein Visum zwecks Fzf versagt weil die Botschaft meint seine Identität wäre nicht zweifelsfrei geklärt , insbesondere anhand der Geburtsurkunde. Diese würde erst im vergangenen Jahr registriert als das Standesamt in Deutschland diese zur Nachbeurkundung einforderte. Leider ist dies in Gambia völlig üblich es gibt keine Notwendigkeit ein solches Papier zu besitzen.Ich kenne aus meinem persönlichem Umfeld mehrere Gambianer die genau solche später registrierten Geburtsurkunden besitzen. Die Botschaft in Dakar weiß das sicherlich auch. Die hätten aufhorchen müssen hätte mein Mann eine Urkunde aus seinem Geburt Jahr 1977 abgegeben. Hat irgendjemand ähnliches erlebt und weiß was ich nun tun kann? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von Eduard am 26.09.2015 um 02:00:11
Wie schon im anderen Thread erwähnt - der einzige Weg dürfte hier die Klage (eventuell vorher die Remonstration) gegen die Visumsablehnung sein. Im Gerichtsverfahren muss dann die Botschaft detailliert darlegen, was an den vorgelegten Dokumenten nicht stimmt, und dann kann man auch dagegen argumentieren.

Leider ist das Verfahren der Urkundenprüfung (und zwar mit Absicht) so ausgestaltet, dass gegen das Ergebnis der  Urkundenprüfung an sich nicht vorgegangen werden kann, sehr wohl aber gegen die Entscheidungen (z. B. Visumsverweigerung), die auf der Basis dieser Urkundenprüfung vorgenommen werden.

Wichtig ist hierbei, die Fristen in der Rechtsmittelbelehrung zu beachten! Nach Ablauf der Frist kann die Visumsablehnung nicht mehr angefochten werden.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von kadija am 26.09.2015 um 19:13:09
Interessanterweise enthält das schreiben keine Rechtsbelehrung oder Frist Termin.Unten steht nur eine weitergehende ausländerrechtliche Prüfung bleibt bei erneuter Antragsstellung ausdrücklich vorbehalten.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von trixie am 26.09.2015 um 22:01:12

kadija schrieb am 26.09.2015 um 19:13:09:
Interessanterweise enthält das schreiben keine Rechtsbelehrung oder Frist Termin.

... dann hättest du ein Jahr Zeit, nach Erhalt des Bescheides gegen diesen zu klagen. Ich würde aber nicht so lange warten, weil es die Angelegenheit auch nicht besser macht.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von kadija am 26.09.2015 um 22:49:47
Ja ich möchte auch nicht so lange auf meinen Mann verzichten. Montag habe ich einen Termin bei unserer Anwältin.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von Aras am 26.09.2015 um 22:50:20
Wenn es ein Ablehnungsbescheid des Standesamtes ist, dann kann man beim zuständigen Amtsgericht gemäß §49 Abs. 1 PStG Antrag auf Vornahme der Amtshandlung stellen. Dieses Rechtsmittel hat in der Regel keine Frist, kann also auch in 100 Jahren erhoben werden.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von kadija am 17.11.2016 um 01:01:11
Mittlerweile ist Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht wurden. Die Begründung der Deutschen Botschaft in Dakar für die angeblich nicht zweifelsfrei geklärte Identität , lautet die Mutter konnte keine konkreten Angaben zum Geburtsdatum meines Ehemanns machen.Der jüngere Bruder konnte es gegenüber des Vertrauens Anwalts bestätigen . Der Einwand das die Mutter niemals zur Schule gegangen ist und deshalb mit der Einordnung von Daten überfordert ist wurde nicht berücksichtigt. Der Einwand das sie überdies in keinem guten Gesundheitszustand ist führte dazu das die Botschaft ein ärztliches Attest verlangte. Dies ist nachträglich nicht möglich. Mein Mann besitzt einen Gambianischen Personalausweis , Reisepass und Geburtsurkunde alle mit gleichen Daten. Die formelle Echtheit dieser Dokumente wird von der Botschaft bescheinigt. Ebenso wie die der Heiratsurkunde. Die Inhaltliche Richtigkeit könne aufgrund der nicht Aussage der Mutter nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man darüber nur lachen .

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von hge2001 am 17.11.2016 um 06:19:45
Die Botschaft schreibt aber:
Hinweis: Häufig werden Geburtsurkunden der Geburt erst kürzlich und/oder viele Jahre nach dem Ereignis erfolgte. Derartige Urkunden haben wenig Aussagewert. Es ist davon auszugehen, dass die Geburt bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert wurde, unter Umständen mit anderen Personendaten. Die späte Registrierung einer Geburt ist zulässig, nicht jedoch die mehrfache Registrierung. Für zahlreiche Angel eine Geburtsurkunde benötigt, z.B. für den Schulbesuch und die Beantragung von Ausweisdokumenten. Die Urkundeninhaber sollten daher aufgefordert werden, Auszüge aus der bereits bestehenden Geburtsregistrierung vorzulegen, da die i registrierten Geburtsurkunde erfahrungsgemäß nicht bestätigt werden kann, vor allem wenn sonstige Identitätsnachweise (s.o.) fehlen.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1791676/Daten/6049678/Merkblatt_Gambia.pdf



kadija schrieb am 17.11.2016 um 01:01:11:
Die Begründung der Deutschen Botschaft in Dakar für die angeblich nicht zweifelsfrei geklärte Identität , lautet die Mutter konnte keine konkreten Angaben zum Geburtsdatum meines Ehemanns machen


Normalerweise sollte nicht nur ein einziges Indiz auf eine falsche Identität hinweisen.


kadija schrieb am 17.11.2016 um 01:01:11:
Der Einwand das die Mutter niemals zur Schule gegangen ist und deshalb mit der Einordnung von Daten überfordert ist wurde nicht berücksichtigt. Der Einwand das sie überdies in keinem guten Gesundheitszustand ist führte dazu das die Botschaft ein ärztliches Attest verlangte. Dies ist nachträglich nicht möglich. 


Warum nicht nachträglich möglich?
War dies nur eine vorübergehende Störung der Gesundheit?



kadija schrieb am 17.11.2016 um 01:01:11:
Mein Mann besitzt einen Gambianischen Personalausweis , Reisepass und Geburtsurkunde alle mit gleichen Daten. Die formelle Echtheit dieser Dokumente wird von der Botschaft bescheinigt. Ebenso wie die der Heiratsurkunde.


Wurden diese Dokumente lange vor der Geburtsurkunde ausgestellt oder in zeitlicher Nähe?


[quote]
Die Inhaltliche Richtigkeit könne aufgrund der nicht Aussage der Mutter nicht zweifelsfrei geklärt werden. 


Es scheinen demnach nur jüngere Dokumente vorzuliegen, die in zeitlicher Nähe zur Visumsbeantragung stehen (?).. hat er denn keine älteren Dokumente, aus der seine Identität hervorgeht?  Zeugnis?  Kirche ?

Das sind Fragen, die sich der Richter beim VG auch stellen wird, daher bitte ich um Entschuldigung, wenn ich mal den "advocatus diaboli" gespielt habe.

Nach meiner Erfahrung mit einem anderen Land (Philippinen) kommen die Sachbearbeiter der Botschaft zu der Erkenntnis, dass es sich um Fälschung der Identität handelt, wenn mehrere offensichtliche Indizien für eine Fälschung sprechen. Dann mag dann in der Stellungnahme, den die Botschaft vermerkt, nicht unbedingt alles aufgeführt sein; meist nur die Hauptargumente. Im vorliegende Fall ist ja auch nicht klar, was an der Aussage der Mutter zur Geburt nicht "stimmig" war. Konnte sie sich nicht an das genaue Geburtsdatum erinnern? an den Ort ?  etc.

Titel: Re: Visum Fzf verweigert
Beitrag von kadija am 17.11.2016 um 07:53:46
Es gibt ein Zeugnis aus der Schulzeit und einen Arbeitsvertrag aus den 90 er Jahren. Ansonsten sind alle Unterlagen verloren gegangen. Als mein Mann 15 Jahre alt war ist sein Vater gestorben daraufhin wurde die Familie auseinander gerissen und ist bei verschiedenen Verwandten untergekommen.
Es gibt einen Personalausweis ID Card meines Mannes der vor unserem Kennenlernen ausgestellt wurde. Also nicht im zeitlichen Zusammenhang zum Visa Antrag steht.
Zum Gesundheitszustand der Mutter; habe ich angegeben das sie zum Zeitpunkt der Befragung dehydriert war. Wie soll das ein Arzt nachträglich attestieren? Sie hat auch keinen Hausarzt noch gibt es einen MDK in Gambia . Einen Arzt ihres Vertrauens konnte oder wollte mir die Botschaft auf Nachfrage nicht nennen.

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