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Beitrag begonnen von sabir.okasha@gmail.com am 10.09.2015 um 20:37:56

Titel: Unbefristete Aufenthalt
Beitrag von sabir.okasha@gmail.com am 10.09.2015 um 20:37:56
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage.
Ich habe hier in Deutschland studiert und nach meinem Abschloss hab Deutschland verlassen, ich bin seit 2 Jahren wieder in Deutschland und arbeite mit meinem Abschloss, habe fuer 3 Jahre Aufenthalt Bekommen kann ich Antrag auf unbefristete Aufenthalt erstellen .

Danke

Titel: Re: Unbefristete Aufenthalt
Beitrag von HeFi am 10.09.2015 um 21:31:10
Ja, das geht, wenn die Bedingungen des § 18b AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a176957.htm
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
erfüllt sind.

Titel: Re: Unbefristete Aufenthalt
Beitrag von sabir.okasha@gmail.com am 11.09.2015 um 20:54:05
Vielen Dank fuer die Antwort
Alle Voraussetzungen sind erfuellt aber ich hab noch kein 2 Jahre gearbeitet muss noch 6 Monate warten

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