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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Angemessene Wohnung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440742764 Beitrag begonnen von kai1986 am 28.08.2015 um 08:19:24 |
Titel: Angemessene Wohnung Beitrag von kai1986 am 28.08.2015 um 08:19:24
hey,
tolles forum hier. ich möchte fragen, was die ausländerbehörde als zulässige wohnung betrachtet. ich hab einen freund aus tunesien mit einer aufenthaltsgenehmigung nach § 18 aufenthg. er mietet gerade ein zimmer in einem einfamilienhaus. küche und bad werden gemeinsam benutzt. im vertrag steht eine warmmiete von 300 EUR. der vermieter hat die miete nach flächenanteil berechnet. von 160 m² bewohnt mein freund nur 12m². ist so was zulässig oder wird es bei der ausländerbehörde probleme geben? |
Titel: Re: Angemessene Wohnung Beitrag von Aras am 28.08.2015 um 08:26:13
12 m² sind ausreichend. Schau in AVWV nach.
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Titel: Re: Angemessene Wohnung Beitrag von kai1986 am 28.08.2015 um 08:30:17
danke aras. was braucht mein freund denn, um seine wohnverhältnisse zu zeigen? reicht der mietvertrag aus oder muss der vermieter betriebskosten für das jahr etc. offenlegen? im mietvertrag steht schon, woraus die nebenkosten bestehen...
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Titel: Re: Angemessene Wohnung Beitrag von Aras am 28.08.2015 um 08:47:00
Mietvertrag reicht idR.
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Titel: Re: Angemessene Wohnung Beitrag von kai1986 am 28.08.2015 um 10:48:32
super! danke.
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