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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft (obdachlose Rumänin)
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Beitrag begonnen von Aras am 18.08.2015 um 13:47:36

Titel: OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft (obdachlose Rumänin)
Beitrag von Aras am 18.08.2015 um 13:47:36
Aus der LTO

Zitat:
OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bezirk Schöneberg-Tempelhof in Berlin verpflichtet, einer obdachlosen Rumänin und ihren zwei Kindern eine Notunterkunft zuzuweisen. Die Frau sei als Unionsbürgerin rechtmäßig in Deutschland und können nicht zur Beseitigung der Obdachlosigkeit auf eine Heimreise nach Rumänien verwiesen werden. Es berichtet die Montags-taz (Peter Nowak).

http://www.taz.de/!5220236/

Mein Kommentar:

Die Berliner ABH hat wohl nicht die Freizügigkeit aberkannt und dann eben entsprechend das Urteil kassiert.

Titel: Re: OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft (obdachlose Rumänin)
Beitrag von trixie am 18.08.2015 um 18:05:14

Aras schrieb am 18.08.2015 um 13:47:36:
Die Berliner ABH hat wohl nicht die Freizügigkeit aberkannt und dann eben entsprechend das Urteil kassiert. 

Vielleicht war die Aberkennung der Freizügigkeit gar nicht möglich, zumal hierzu erst einmal die Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Titel: Re: OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft (obdachlose Rumänin)
Beitrag von Aras am 18.08.2015 um 18:21:12
Hast du den Artikel gelesen? Das Gericht geht von einem rechtmäßigen Aufenthalt eines EU-Bürgers aus.

Merkwürdig ist für mich, dass die Frau und ihre zwei Kinder eine Wohnung unter Mietwucher zahlen kann, aber danach nicht mehr sondern auf eine Notunterkunft angewiesen ist. Aber naja.

Titel: Re: OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft (obdachlose Rumänin)
Beitrag von trixie am 18.08.2015 um 18:36:54

Aras schrieb am 18.08.2015 um 18:21:12:
Das Gericht geht von einem rechtmäßigen Aufenthalt eines EU-Bürgers aus. 

... deshalb schrieb ich ja, dass für die Aberkennung der Freizügigkeit erst einmal die Voraussetzungen gegeben sein müssen.


Aras schrieb am 18.08.2015 um 18:21:12:
Merkwürdig ist für mich, dass die Frau und ihre zwei Kinder eine Wohnung unter Mietwucher zahlen kann, aber danach nicht mehr sondern auf eine Notunterkunft angewiesen ist.

Irgendwann sind halt auch etwaige Ersparnisse oder andere Finanzquellen erschöpft.

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