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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
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Beitrag begonnen von Saminfo am 03.08.2015 um 17:09:59

Titel: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Saminfo am 03.08.2015 um 17:09:59
Hello zusammen,

ich bin hier seit sieben Jahren. Ich habe das Integrationskurs gemacht. Ich habe auch die B1. Außerdem habe ich die Einbürgerungtest gemacht. Nun arbeite ich in einer Firma. Ich kann mich nach §12 StAG einbürgern lassen. Ich komme aus dem Irak. Nun wäre es ja möglich die Doppelte Staatsangehörigkeit zu haben? Ich habe ein Freund der die  Doppelte Staatsangehörigkeit bekommen durfte.

Ich werde Dankbar sein, wenn Ihr mich sagen könntest, wie das geht?

Schöne Grüße

Titel: Re: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2015 um 17:16:16
Sofern du Flüchtling mit entsprechendem Reiseausweis bist, dann geht es über § 12 Abs. 1 Nr. 6 StAG.

Ansonsten kommt es auf das entsprechende Bundesland an. Einige nehmen bei Irakern Mehrstaatlichkeit auch sonst so hin, andere nicht.

Titel: Re: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Aras am 03.08.2015 um 17:32:21
Verliert man eh nicht die irakische durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit per Gesetz?
gibts nicht ein abkommen zwischen der brd und dem irak bezüglich der Meldung von Einbürgerung?

Titel: Re: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2015 um 17:34:53

Aras schrieb am 03.08.2015 um 17:32:21:
Verliert man eh nicht die irakische durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit per Gesetz?

Das war mal so (StAngG von 1963), ist aber definitiv nicht mehr der Fall (Artikel 10 Abs. 1 STAngG von 2006). Die irak. StAng kann nur noch freiwillig aufgegeben werden.


Aras schrieb am 03.08.2015 um 17:32:21:
gibts nicht ein abkommen zwischen der brd und dem irak bezüglich der Meldung von Einbürgerung? 

Ja, ist aber irrelevant.

Titel: Re: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Saminfo am 03.08.2015 um 21:53:32
Hello Bayraqiano, hello Aras,

Vielen Dank für Eure schnelle Antwort. Ich bin kein Flüchtling. Ich bin nach Deuschland gekommen um zu studieren. Ich denke dass § 10 Abs. 3 StAG für mich geht. Das war ein Fehler als ich gesagt habe dass § 12 StAG für mich geht.

Ich habe so von Euch verstanden. Um doppelte Staatbürgerschft zu bekommen, kommt es darauf an in welcher Bundesland man wohnt. Das bedeutet für mich dass kein festes gesetz in diesem Fall gibt. Wann ja, was kann ich in diesem Fall machen? Was könntet Ihr mich empfehlen?

Ich wohne in NRW. Ich habe die Einbürgerungsamt kontaktiert und Sie haben mir gesat dass ich die doppelte nicht haben darf.

Schönen Gruß


Titel: Re: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Bayraqiano am 04.08.2015 um 08:37:13

Saminfo schrieb am 03.08.2015 um 21:53:32:
Das bedeutet für mich dass kein festes gesetz in diesem Fall gibt. 

Gesetz schon (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG). Fraglich aber nur, ob der Irak tatsächlich darunter fällt oder nicht (RLP geht z.B. davon aus, dass der Irak nicht entlässt, s. http://einbuergerung.rlp.de/voraussetzungen/hinnahme-von-mehrstaatigkeit/). Die Entlassung kann jedenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn Du überhaupt eingebürgert wirst. D.h. für Dich erstmal Einbürgerung unter Hinnahme vorübergehender Mehrstaatlichkeit mit der Auflage, Dich um die Entlassung zu kümmern.

Ob überhaupt eine Entlassung wirksam erreicht werden kann, daran habe ich auch mit Blick auf die irakische Verwaltung ernsthaft meine Zweifel. Solltest Du Mehrstaatlichkeit auf Dauer wollen, müsstest Du (wohl) den Rechtsweg gehen.

Titel: Re: doppelte Staatsbürgerschaft nach sieben Jaren
Beitrag von Saminfo am 04.08.2015 um 17:19:44
Vielen Dank für die Informationen.

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