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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
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Beitrag begonnen von TheMan am 03.08.2015 um 13:14:14

Titel: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von TheMan am 03.08.2015 um 13:14:14
Hallo Freunde von info4alien,

ein Freund von mir hat ein französisches Schengenvisum erhalten. Darf er damit in Deutschland einreisen?

Er würde gerne in Deutschland Asyl beantragen und möchte deswegen als erstes EU Land in Deutschland einreisen.

Vielen Dank!

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von reinhard am 03.08.2015 um 13:17:25
Das kann er - nützt aber nichts. Er wird dann eben nach Frankreich abgeschoben.

Zuständig für das Asylverfahren ist immer der Staat, der das Visum ausgestellt hat ("Verschuldungsprinzip" in der Dublin-III-Verordnung).

Falls er wirklich verfolgt wird, sollte er gleich in Frankreich Asyl beantragen. Er könnte auch Glück haben, dass Deutschland ihn nicht abschiebt, weil die Behörden Fristen verpassen. Will er das riskieren? Das Verfahren dauert bis zu einem Jahr, in der Zeit würde er in einem Flüchtlingsheim warten.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von TheMan am 03.08.2015 um 13:42:12

reinhard schrieb am 03.08.2015 um 13:17:25:
Das kann er - nützt aber nichts. Er wird dann eben nach Frankreich abgeschoben.

Zuständig für das Asylverfahren ist immer der Staat, der das Visum ausgestellt hat ("Verschuldungsprinzip" in der Dublin-III-Verordnung).

Falls er wirklich verfolgt wird, sollte er gleich in Frankreich Asyl beantragen. Er könnte auch Glück haben, dass Deutschland ihn nicht abschiebt, weil die Behörden Fristen verpassen. Will er das riskieren? Das Verfahren dauert bis zu einem Jahr, in der Zeit würde er in einem Flüchtlingsheim warten.


Das Verschuldungsprinzip ist mir neu.

Ich dachte man muss im ersten sicheren EU-Land Asyl beantragen, in dem man einreist? Also in dem Fall in Deutschland?

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von Obst88 am 03.08.2015 um 14:06:00
Dachte Asyl dient dazu vor Krieg und Verfolgung in Sicherheit zu sein, wieso sollte man sich dann noch aussuchen können wo man lieber in Sicherheit ist?

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von T.P.2013 am 03.08.2015 um 14:08:19

Zitat:
Ich dachte man muss im ersten sicheren EU-Land Asyl beantragen, in dem man einreist? Also in dem Fall in Deutschland?


Nicht, wenn er ein Visum eines anderen DÜ-Anwenderstaates besitzt.

Die entsprechenden Regelungen findest Du in den Bestimmungen des Dubliner Übereinkommens, wie von reinhard beschrieben.

Gruß

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von reinhard am 03.08.2015 um 14:41:05
Zuständig ist immer das Land:

1) das das Visum ausgestellt hat
2) ohne Visum: In das man zuerst eingereist ist
3) nicht feststellbare Einreise: Wo man sich zuerst aufgehalten hat.
4) nicht feststellbarer Aufenthalt: Wo man zuerst Asyl / Schutz beantragt hat.

Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gilt: Zuständig ist das Land, in dem sich die oder der Jugendliche zur Zeit aufhält.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von TheMan am 03.08.2015 um 16:43:25
Super Info danke reinhard.

@Obst 88,
Wegen Familienzusammenführung.

Bei der Flucht flieht man logischerweise immer dahin, wo Angehörige bereits leben.

In diesem Fall wird er wohl in Frankreich Antrag stellen müssen aber später nach DE ziehen.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von reinhard am 03.08.2015 um 17:06:15
"Familienzusammenführung" in Deutschland gilt für den Ehemann und die minderjährigen Kinder.

Der Rest der "sonstigen Verwandten" gehören nicht zur Familie.

Wenn er in Frankreich als Flüchtling anerkannt wird, bekommt er dort einen Aufenthaltstitel. Damit darf er in Frankreich wohnen und arbeiten. Deutschland darf er visumfrei besuchen.

Nach fünf Jahren kann er ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Falls er dann in Deutschland Arbeit findet, dass er keine öffentliche Hilfe braucht, darf er dann nach Deutschland umziehen.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von TheMan am 03.08.2015 um 17:27:03

reinhard schrieb am 03.08.2015 um 17:06:15:
"Familienzusammenführung" in Deutschland gilt für den Ehemann und die minderjährigen Kinder.

Der Rest der "sonstigen Verwandten" gehören nicht zur Familie.

Wenn er in Frankreich als Flüchtling anerkannt wird, bekommt er dort einen Aufenthaltstitel. Damit darf er in Frankreich wohnen und arbeiten. Deutschland darf er visumfrei besuchen.

Nach fünf Jahren kann er ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Falls er dann in Deutschland Arbeit findet, dass er keine öffentliche Hilfe braucht, darf er dann nach Deutschland umziehen.


Okay, dann hat er keine Verwandten in Deutschland.

Das heißt, er darf erst mit dem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach DE einreisen, welches 5 Jahre dauern kann?

Kann er nicht mit der befristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Job suchen und herziehen, also direkt nachdem seinem Asylantrag statt gegeben wurde?

5 Jahre alleine zu leben ist nicht gerade kurz.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von reinhard am 03.08.2015 um 17:30:48
Das ist nur eng begrenzt möglich. Deutschland schließt das als Regel aus und hat eng definierte Ausnahmen: Bestimmte Berufe, wenige Herkunftsländer, Spezialisten mit hohem Einkommen.

Er sollte nach der Anerkennung versuchen, sich in Frankreich gut zu etablieren (eigenes Einkommen, Wohnung) und nach Deutschland kommen, um sich zu informieren.

Gute Chancen hat er, wenn er in Frankreich oder in Deutschland einen Beruf findet, für den man die "blaue Karte" als Aufenthaltstitel bekommt. Das ist vom Beruf und dem Einkommen (Mindesteinkommen) abhängig. Mit der blauen Karte darf man schon nach zwei Jahren das Land wechseln, wenn man dort einen vergleichbaren Job findet.

Aber wirkliche Freizügigkeit haben nur wir Unionsbürger, nicht die Ausländer, die ein Aufnahmeverfahren in einem Mitgliedsland betreiben. Die sich erst mal an dieses Mitgliedsland gebunden.

Blaue Karte: z.B. hier
http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von TheMan am 03.08.2015 um 21:56:27
Er ist fertig studierter Sportlehrer.

Da ist die Auswahl an hoch bezahlten Jobs nicht so hoch. Dazu kommt, dass er keine Chance mehr hat, in einer deutschen Schule Sport zu unterrichten, wenn er für mehrere Jahre vorher nach Frankreich gehen muss.

Danke für Deine Hinweise. Leider sieht es nicht gut aus für ihn und er wird wohl nach Spanien gehen müssen und wohl dort für mehrere Jahre leben. 

(Das Visum ist für Spanien, nicht Frankreich. Irrtum meinerseits)

Dies ist aber immer noch besser als 70 km von der ISIS Grenze entfernt leben zu müssen.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von reinhard am 04.08.2015 um 10:00:07
Die Regelungen innerhalb der EU gelten für Spanien und Frankreich. Wenn er sich in Spanien etabliert, ist auch für die hier lebenden "sonstigen Verwandten" ein Besuch bei ihm attraktiv.

Ist nicht ideal im Vergleich zu dem, was er will, aber vermutlich ist tatsächlich die spanische Regierung im Vergleich zum Kalif Ibrahim die bessere Wahl.

Titel: Re: Darf man mit französischem Schengen-Urlaubsvisum in Deutschland einreisen?
Beitrag von conducteur am 07.08.2015 um 09:18:07
Anerkannte Flüchtlinge haben in Spanien bereits nach 5 Jahren die Option der Einbürgerung. Im Falle sephardischer Juden (und noch einiger anderer, hier nicht relevanter Fälle) bereits nach einem Jahr.

Anschließend wäre er als EU-Bürger freizügigkeitsberechtigt.

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