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Beitrag begonnen von Groko2013 am 02.08.2015 um 22:52:11

Titel: Ehescheidung im Ausland
Beitrag von Groko2013 am 02.08.2015 um 22:52:11
Liebes i4a-Team,

ich habe vor 6 Jahren in Marokko eine deutsche Staatsbürgerin geheiratet. Die Ehe wurde nachträglich in Deutschland anerkannt. Ich bekam zuerst ein D-Visum und danach 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung. Damals besass ich nur die marokannische Staatsangehörigkeit. Seit 3 Jahren besitze ich auch die deutsche Staatsangehörigkeit als Doppelstaatler, da Marokko nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt.

Leider bringt diese Ehe kein Glück mehr. Jeder sollte daraufhin seinen eigenen Weg gehen. Gemeinsame Kinder gibt es nicht (nur eine 1 Stieftochter aus der ehemaligen Ehe meiner noch Ehefrau). Wir haben gemeinsam nur eine Wohnung gekauft und sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Kann ich die Ehe in Marokko aus Kostengründen (Anwalt- und Gerichtkosten) in Marokko scheiden lassen? Wird diese Scheidung in Deutschland anerkannt? Was ist mit dem Zugewinnausgleich nach deutschem Recht?

Gruß

Titel: Re: Ehescheidung im Ausland
Beitrag von trixie am 02.08.2015 um 23:01:27
Zuständig für die Scheidung und das anzuwendende Recht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vorsorgeausgleich) ist der Ort der zuletzt gemeinsam geführten Ehe. Das ist Deutschland.

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