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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufhebung Einreisesperre bei Heirat
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Beitrag begonnen von Lea85 am 14.07.2015 um 20:15:20

Titel: Aufhebung Einreisesperre bei Heirat
Beitrag von Lea85 am 14.07.2015 um 20:15:20
Hallo zusammen

Hoffe, ihr koennt mir weiterhelfen. Ich bin CH-Buergerin und mein Verlobter lebt in Mazedonien. In Kuerze werden wir in Mazedonien heiraten.

Nun zu meiner Frage
Mein Verlobter hat 2011 eine 6-jaehrige Einreisesperre in Daenemark erhalten, wegen Schwarzarbeit. Diese Einreisesperre gilt aber auch fuer alle anderen Schengen-Staaten.

Wenn wir nun heiraten, wird dann diese Einreisesperre, zumindest fuer die Schweiz, aufgehoben

Gibt es eine Moeglichkeit, diese Einreisesperre aufzuheben und wenn ja, wo

Vielen Dank bereits im Voraus an alle die mir weiterhelfen koennen ;)

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre bei Heirat
Beitrag von Nature am 28.07.2015 um 09:08:06
Ist das noch aktuell?

Hier hat wahrscheinlich keiner geantwortet weil kein deutsches Recht tangiert ist.

Deswegen kann ich dir nur sagen wie es in D ist.

Mit der Einreisesperre kommt er nicht ins Schengengebiet, somit dürfte er auch kein Visum zum Ehegattennachzug bekommen.

In Deutschland müsste er eine Verkürzung der Sperrwirkung bei der zuständigen Behörde (die die Sperre verhängt hat) beantragen. Die Sperre dürfte ja dann 2017 ablaufen. Wenn er bis dato nichts weiter auf dem Kerbholz hat, könnte man evtl. nachträglich kürzer befristen. Hier wären wohl Führungszeugnisse aus dem Heimatland einzuholen. Die nachträgliche Befristung wäre hier zumindest dann eine Ermessensentscheidung. Ob das in der Schweiz so ist kann ich dir nicht sagen, am besten mal mit der in Zukunft zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt treten.

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