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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachbeurkundung nach der Einbürgerung
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Beitrag begonnen von amadeus am 05.07.2015 um 12:17:39

Titel: Nachbeurkundung nach der Einbürgerung
Beitrag von amadeus am 05.07.2015 um 12:17:39
Hallo!

Vorgeschichte:
Vater, Mutter, zwei Kinder haben sich alle vor etwa 3 Jahren in NRW einbürgern lassen. Jetziger Wohnort ist BW.
Die Ehe wurde im EU Herkunftsland der Eltern vor der Einbürgerung geschlossen. Eltern haben dt. Perso und Pass, Kinder nur den dt. Pass.
Nur der Vater ist in D geboren und verfügt demnach über eine dt. Geburtsurkunde, die restlichen drei  im Herkunftsland (=keine dt. Geburturkunde)
Nun kann es in Zukunft ja mal sein kann das man eine Heiratsurkunde der Eltern oder eine Geburtsurkunde (der Eltern oder Kinder) irgendwo vorlegen muss. Dazu müsste man sich an das Ursprungsland  wenden, die Unterlagen beantragen, zuschicken lassen, amtlich Übersetzen lassen etc. Das wäre zwar kein Ding der Unmöglichkeit ist aber doch recht aufwändig.
Was wäre jetzt ratsam zu tun um sozusagen vorzubeugen und in Zukunft eben bei Bedarf einfach zum Bürgerbüro zu gehen zu können und sich die erforderlichen Unterlagen einfach abzuholen?
Auch damit die Kinder wenn sie mal erwachsen sind nicht mit irgendwelchen Behördengängen im In- und Ausland ärgern zu müssen.
Also dass man ganz normal registriert ist und alle "Papiere" der Familie in Deutschland sind?

Titel: Re: Nachbeurkundung nach der Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 05.07.2015 um 13:33:31
Ja in dem Fall muss man sich an das Standesamt am Wohnort wenden und Geburt sowie Eheschließung der Eltern nachbeurkunden lassen. Welche Urkunden dafür notwendig sind wird Euch das Standesamt dann sagen. Geburtsurkunden, Heiratsurkunde der Eltern mit Übersetzung und entsprechender Beglaubigung durch die Behörden sowie Einbürgerungsurkunden und Ausweise werden aber mit Sicherheit verlangt.

Nach erfolgter (Nach-) Beurkundung kann man dann vom entsprechenden Standesamt die dt. Urkunden ausstellen lassen.

Titel: Re: Nachbeurkundung nach der Einbürgerung
Beitrag von Aras am 05.07.2015 um 13:34:33
Zu deiner allgemeinen Frage gibt es nur eine allgemeine antwort: Man geht zum Standesamt und fragt nach den vorzulegenden Dokumenten.

Titel: Re: Nachbeurkundung nach der Einbürgerung
Beitrag von amadeus am 08.07.2015 um 01:11:46


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