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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1435520617 Beitrag begonnen von ChillyWilly am 28.06.2015 um 21:43:37 |
Titel: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? Beitrag von ChillyWilly am 28.06.2015 um 21:43:37
Hallo,
ist das möglich ? Laut http://service.berlin.de/dienstleistung/326233/pdf/ ist das nicht möglich. "Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden." Bin nun verwirrt, dachte, laut Anwalt sei dies möglich. Vlg |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? Beitrag von Bayraqiano am 28.06.2015 um 22:21:47
In § 81 Abs. 3 AufenthG heißt es:
Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen [.....]. Das Schengen-Visum ist entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG allerdings sehr wohl ein Aufenthaltstitel. Insofern ist die Ausstellung einer FB nicht möglich, weil der Antrag keine Fiktionswirkung entfaltet, da der ensprechende Ausländer im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? Beitrag von ChillyWilly am 29.06.2015 um 08:12:24
Das beisst sich ja ansich mit "Kann die Ausländerbehörde nicht sofort entscheiden, erhält man auch eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG. Damit wird das Fortbestehen des bisherigen Aufenthaltstitels fingiert".
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Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? Beitrag von Petersburger am 29.06.2015 um 10:15:32
Erstens wird hier nichts fingiert. (
Zweitens gibt es bei Schengenvisa keine Fortgeltungsfiktion nach 81 (4) - das steht in diesem Absatz klar drin Zitat:
Und das sind u.a. Schengenvisa ... |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? Beitrag von Alacrity am 29.06.2015 um 10:52:17
Die hier im Forum verlinkte ist nicht mehr die aktuelle Fassung des AufenthG. Hier ist die neue: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html
Der von Petersburger zitierte § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG ist nämlich neu, um genau für den Fall der mit Schengenvisum eingereisten Ausländer, die einen Aufenthaltsitel beantragen, klarzustellen, dass der Aufenthalt dadurch nicht länger erlaubt ist. |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich? Beitrag von ChillyWilly am 29.06.2015 um 18:24:32
Ok, vielen dank euch
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