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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
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Beitrag begonnen von ChillyWilly am 28.06.2015 um 21:43:37

Titel: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
Beitrag von ChillyWilly am 28.06.2015 um 21:43:37
Hallo,

ist das möglich ? Laut http://service.berlin.de/dienstleistung/326233/pdf/
ist das nicht möglich.
"Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie
C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden."

Bin nun verwirrt, dachte, laut Anwalt sei dies möglich.

Vlg

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
Beitrag von Bayraqiano am 28.06.2015 um 22:21:47
In § 81 Abs. 3 AufenthG heißt es:

Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen [.....].


Das Schengen-Visum ist entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG allerdings sehr wohl ein Aufenthaltstitel. Insofern ist die Ausstellung einer FB nicht möglich, weil der Antrag keine Fiktionswirkung entfaltet, da der ensprechende Ausländer im Besitz eines Aufenthaltstitels ist.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
Beitrag von ChillyWilly am 29.06.2015 um 08:12:24
Das beisst sich ja ansich mit "Kann die Ausländerbehörde nicht sofort entscheiden, erhält man auch eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG. Damit wird das Fortbestehen des bisherigen Aufenthaltstitels fingiert".

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
Beitrag von Petersburger am 29.06.2015 um 10:15:32
Erstens wird hier nichts fingiert. (

Zweitens gibt es bei Schengenvisa keine Fortgeltungsfiktion nach 81 (4) - das steht in diesem Absatz klar drin

Zitat:
Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1.

Und das sind u.a. Schengenvisa ...

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
Beitrag von Alacrity am 29.06.2015 um 10:52:17
Die hier im Forum verlinkte ist nicht mehr die aktuelle Fassung des AufenthG. Hier ist die neue: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html

Der von Petersburger zitierte § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG ist nämlich neu, um genau für den Fall der mit Schengenvisum eingereisten Ausländer, die einen Aufenthaltsitel beantragen, klarzustellen, dass der Aufenthalt dadurch nicht länger erlaubt ist.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung abs 3 mit Schengen Visum kat C möglich?
Beitrag von ChillyWilly am 29.06.2015 um 18:24:32
Ok, vielen dank euch

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