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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsdatum nach der Einbürgerung
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Beitrag begonnen von lolipop am 21.06.2015 um 14:29:24

Titel: Geburtsdatum nach der Einbürgerung
Beitrag von lolipop am 21.06.2015 um 14:29:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es geht hier um eine bekannte von mir, die vor knapp 3 Jahren unter hinnahme von mehreren Staastangehörigkeiten eingebürgert wurde.
damals und zur zeit der Antragstellung hat sie alle Unterlagen inklusive Geburturkunde und Pass vorgelegt. Alles lieft problemlos und sie wurde nach paragraph 10 Eingebürgergt.
jetzt nach 3 Jahren hat sich herausgestellt dass ihr Geburtsdatum damals zu Ihrer Geburtszeit falsch eingegeben war und Ihr tatsächliches Alter um ein Jahr jünger wäre. Sie hat einen Anwalt in ihrem Heimat geschaltet um das Alter zu korrigieren und das Geburtsurkune  neu austellen lassen. Jetzt lautet die Frage :
was passiert wenn sie jetzt eine neue Geburtsurkunde mit dem neuen Geburtsdatum kriegt ?wie soll sie hier mit änderung ddes Gbeurtsdatums vorgehen ? muss sie die die neue übersetzte Geburturkunde dem Einwohnermelderamt vorlegen um die Daten auf den Prsonalsausweis und pass korrigieren zu lassen oder muss sie direkt zur Einbürgerungsbehörde ?
was passiert wenn sie das Geburtsdatum gar nicht in den deutschen Dokumenten ändern lässt und die Änderungen nur in Ausweis und Pass ihrer Herkunftsland übernehmen wird? ?
ich bednake mich bei Ihnen im voraus und freue mich auf eure Vorschläge.

Titel: Re: Geburtsdatum nach der Einbürgerung
Beitrag von grisu1000 am 21.06.2015 um 14:53:35

lolipop schrieb am 21.06.2015 um 14:29:24:
jetzt nach 3 Jahren hat sich herausgestellt dass ihr Geburtsdatum damals zu Ihrer Geburtszeit falsch eingegeben war und Ihr tatsächliches Alter um ein Jahr jünger wäre. Sie hat einen Anwalt in ihrem Heimat geschaltet um das Alter zu korrigieren und das Geburtsurkuneneu austellen lassen. Jetzt lautet die Frage : 


Sie wird den deutschen Behörden erklären müssen, wie sie die Unrichtigkeit der Geburtsurkunde festgestellt hat und warum erst so spät.

IMHO ist es massiv ungünstig gewesen alleine ihre Geburtsurkunde im Heimatland zu ändern. Damit sind nun alle deutschen Urkunden und Papiere (z.B Einbürgerungsurkunde usw.) inkonsistent zur Geburtsurkunde. Warum hat sie es gemacht? Ist das Land ein Land mit unsicheren Urkundenwesen? Wurde eine Nachregistrierung der Geburt in DEU nach der Einbürgerung gemacht?

Wurden durch die Änderung irgendwelche Altersgrenzen tangiert. Z.B Volljährigkeit bei der Einbürgerung


lolipop schrieb am 21.06.2015 um 14:29:24:
was passiert wenn sie das Geburtsdatum gar nicht in den deutschen Dokumenten ändern lässt und die Änderungen nur in Ausweis und Pass ihrer Herkunftsland übernehmen wird? ?


Irgendwann wir ihr das auf die Füße fallen.

Titel: Re: Geburtsdatum nach der Einbürgerung
Beitrag von lolipop am 21.06.2015 um 15:37:24

Zitat:
Warum hat sie es gemacht? Ist das Land ein Land mit unsicheren Urkundenwesen? Wurde eine Nachregistrierung der Geburt in DEU nach der Einbürgerung gemacht?

das hat sie erst jetzt von ihrer Eltern erfahren. sie Kommt ursprünglich aus dem Iran, und zur damaligen zeit , bzw zu ihrer Geburtszeit, war es noch kriegszeit zwischen Iran und Irak. Sie hatte vor ihrer Geburt noch eine verstorbene Geschwister und die Eltern haben einfach die Gebursurkunde von verstorbenen Baby für sie genommen.( was dmals in dem Land üblich war)
es Wurde keine Nachregistrierung der Geburt in Deutschland  nach der Einbürgerung  gemacht.


Zitat:
Wurden durch die Änderung irgendwelche Altersgrenzen tangiert. Z.B Volljährigkeit bei der Einbürgerung

nein

Sie möchte gerne ihr eigenes Alter auf den Dokumenten haben auch wenn es um ein Jahr und paar Monate jünger sind.
wenn Sie es mit der neuen Geburturkunde Ausstellung klappt, wie aufwändig wird die ganze Änderungen hier sein ?
sie muss sich nicht wohl von vorne rein einbürgern lassen oder ? sie muss nur die neue Genurtsurkunde mit der Vernünfitgen Begründung vorlegen oder wie läuft das überhaupt ? läuft das über standesamt oder Einbürgerungsbehörde oder irgend welche andere Behörde?

Titel: Re: Geburtsdatum nach der Einbürgerung
Beitrag von Aras am 21.06.2015 um 16:41:15

lolipop schrieb am 21.06.2015 um 15:37:24:
Sie hatte vor ihrer Geburt noch eine verstorbene Geschwister und die Eltern haben einfach die Gebursurkunde von verstorbenen Baby für sie genommen.( was dmals in dem Land üblich war)


Soso. Im Krieg sind alle Shenasnameh-Rohlinge ausgegangen?  ;D

Und in all dieser Zeit wurde nicht gefragt, was mit dem zweiten Kind passiert ist? Wurde das zweite Kind überhaupt jemals registriert?

Das heißt ja auch, dass der Vorname der Tochter falsch ist. Oder wurde gleich dem Kind der Vorname des vorherigen Kindes "recycled"?



Titel: Re: Geburtsdatum nach der Einbürgerung
Beitrag von lolipop am 21.06.2015 um 17:34:27

Zitat:
Das heißt ja auch, dass der Vorname der Tochter falsch ist. Oder wurde gleich dem Kind der Vorname des vorherigen Kindes "recycled"?


genauso war das, der Name wurde dem zweiten gegeben .
ich weiss gar nicht warum es  so lange gedauert hat bis sich alles herausgestellt hat. vielleicht am besten frage ich meine Freundin , selber die Tatsache hier zu erklären und beschreiben.
aber sollte dich alles sufklären, bleibt immer noch eine lösung was die änderung des Geburtsdatums angeht??

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