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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachbeurkundung Ehe Ausland - Frage zum Formular
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Beitrag begonnen von Perk am 19.06.2015 um 16:24:09

Titel: Nachbeurkundung Ehe Ausland - Frage zum Formular
Beitrag von Perk am 19.06.2015 um 16:24:09
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe mich bereits durch einige Fäden durchgelesen. Jedoch habe ich noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden, jedoch haben doch einige hier bereits Erfahrungen mit der Nachbeurkundung.

Zur Situation:
Ehefrau: dt. Staatsangehörige, in Deutschland geboren
Ehemann: indischer Staatsangehöriger, in Indien geboren
Ehe: wurde in den USA geschlossen (gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehepartner)
Namenserklärung für gemeinsamen Namen steht noch aus und lt. Botschaft möglich

Durch die zuständige Botschaft habe ich bereits das Formular für die Nachbeurkundung meiner Ehe erhalten. Ebenfalls wurde mir ein Formular für die Namenserklärung weitergeleitet.

Beim Ausfüllen dieser haben sich jedoch folgende Fragen ergeben:

1. Muss eine separate Namenverklärung ausgefüllt werden oder ist diese bereits im Formular zur Nachbeurkundung enthalten?

2. Im Formular zur Nachbeurkundung der Ehe:
Antragssteller Name: Hier gebe ich noch meinen Mädchennamen an?
Namenführung in der Ehe: Auch hier noch mein Mädchennamen?
Unterschrift dann nach der Erklärung des Namens in dem Formular mit neuem Namen?

3. Sofern beide Formulare eingereicht werden müssen: fülle ich zuerst die Namenserklärung aus und gebe dann mit meinem neuen Namen das Formular zur Nachbeurkundung der Ehe ab?

Vielen Dank für die Bemühungen.

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