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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Frage zu Freibeträgen/Wechsel der Unterkunft bei einem Teilzeitjob (Asylbewerberleistungsgesetz)
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Beitrag begonnen von Blublub am 15.06.2015 um 17:09:11

Titel: Frage zu Freibeträgen/Wechsel der Unterkunft bei einem Teilzeitjob (Asylbewerberleistungsgesetz)
Beitrag von Blublub am 15.06.2015 um 17:09:11
Hallo zusammen,

mein Freund hat heute eine Zusage für eine Teilzeitstelle in einem Krankenhaus erhalten. Laut Vertrag sind 80Std/Monat mit einem Lohn von 8,65€/Std. vereinbart.

Er erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Derzeit sind dies ca. 290,10€, die ihm pro Monat überwiesen werden. Außerdem wurde er in einer privaten Unterkunft (eigenes Zimmer & Bad) untergebracht für welche die Kosten (außer Strom glaube ich) übernommen werden.

Nun meine Frage, ob jemand weiß, wie das nun mit dem Teilzeitjob angerechnet werden könnte. Wir gehen davon aus, dass ihm die Leistungen in Höhe von 290€ gestrichen werden (er kann ja jetzt auch selber für sich sorgen). Aber was ist mit dem Betrag, der darüber ist. Er wird ja abzüglich der Steuern vermutlich bei irgendwas mit 450€/Monat rauskommen. Darf er die dann für sich behalten, oder wird dies dann auf die Unterkunftskosten so angerechnet, dass ihm de facto am Ende wieder nur die 290€/Monat zum Leben bleiben?

Und noch eine andere Frage. Eigentlich verbringen wir die meiste Zeit zusammen und der Job ist auch örtlich näher an meine Wohnung gelegen. Hat er als Asylbewerber (er ist nun seit 20 Monaten in Deutschland) mit Teilzeitstelle die Möglichkeit zu sagen, dass er nicht mehr in der privaten Unterkunft leben will, sondern mit mir zusammen zieht? Was für einen Einfluss hat dabei die Tatsache, dass wir Ende September/Anfang Oktober ein gemeinsames Kind erwarten?

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Liebe Grüße

Blublub

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