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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum für Schwiegereltern
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Beitrag begonnen von MichaelK am 09.06.2015 um 15:05:05

Titel: Besuchsvisum für Schwiegereltern
Beitrag von MichaelK am 09.06.2015 um 15:05:05
Hallo,

meine Schwiegereltern wollen uns diesen Sommer besuchen. Da sie ein Visum brauchen hätte ich ein paar Fragen. Es ist ihr zweites Schengenvisum. Der erste Besuch fand zu unserer Hochzeit vor 2 Jahren statt.

Ist zur Antragsstellung neben der Verpflichtungserklärung ein persönliches Einladungsschreiben sinnvoll, oder kann man sich das sparen?

Auf der Verpflichtungserklärung wurde neben dem frühesten Einreisetag auch der  voraussichtliche Zeitraum des Besuchs eingetragen. Leider schränkt uns das jetzt etwas ein. Kann das Visum nur zwingend innerhalb dieses Zeitraums beantragt werden?

Unter Punkt 35 im Visumsantrag steht "35.Verwandtschaftsverhältnis zum Unionsbürger oder Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz". Das Feld "Schwiegersohn" ist nicht vorgesehen. Also freilassen?

Gibt es sonst etwas zu beachten?

Danke und Gruß
Michael

Titel: Re: Besuchsvisum für Schwiegereltern
Beitrag von Petersburger am 09.06.2015 um 18:13:40

MichaelK schrieb am 09.06.2015 um 15:05:05:
Ist zur Antragsstellung neben der Verpflichtungserklärung ein persönliches Einladungsschreiben sinnvoll, oder kann man sich das sparen?

Kommt auf das Herkunftsland an.

In "visumerleichterten" Staaten ist nach dem Wortlaut des Abkommens eine wenigstens formlose Einladung des nahen Verwandten (hier: der Tochter, nicht des Schwiegersohnes) erforderlich.
Ist die VE von der Tochter, braucht es die formlose nicht - die AV kann sich auch ohne zusätzliche Zeilen ausmalen, wozu ein Kind seine Eltern einlädt.
(Andererseits schaden solche Zeilen auch nicht und tun nicht weh.)


MichaelK schrieb am 09.06.2015 um 15:05:05:
Kann das Visum nur zwingend innerhalb dieses Zeitraums beantragt werden?

Zwingend nicht, aber zu weit außerhalb des Zeitraums sollte die Reise nicht liegen.
Es gab auch schon VE-Geber, die im Leistungsfall ankamen mit "Für diesen Zeitraum hatte ich sie gar nicht mehr eingeladen, daher ..." ... ist das eine Einzelfallentscheidung.


MichaelK schrieb am 09.06.2015 um 15:05:05:
Unter Punkt 35 ...

Vergiß diesen Punkt, er trifft auf Euch nicht zu. Deutsche leben in Deutschland nicht  nach EU-Freizügigkeitsregeln und können sich nicht auf sie berufen.


Titel: Re: Besuchsvisum für Schwiegereltern
Beitrag von MichaelK am 10.06.2015 um 09:51:10

Zitat:
Kommt auf das Herkunftsland an.
In "visumerleichterten" Staaten ist nach dem Wortlaut des Abkommens eine wenigstens formlose Einladung des nahen Verwandten (hier: der Tochter, nicht des Schwiegersohnes) erforderlich.


Danke für den Hinweis! Das Herkunftsland ist Kasachstan und die Verpflichtungserklärung stammt von mir. Wir werden dann mal etwas aufsetzen. Ist eine Originalunterschrift immer erforderlich, oder könnten wir das auch per Scan und EMail machen?


Zitat:
Zwingend nicht, aber zu weit außerhalb des Zeitraums sollte die Reise nicht liegen.


Gut zu wissen. Es geht wenn dann um wenige Tage, die dieser Zeitraum überschritten werden soll um flexibler bei der Flugbuchung zu sein.

Gruß
Michael

Titel: Re: Besuchsvisum für Schwiegereltern
Beitrag von Petersburger am 10.06.2015 um 18:50:18

MichaelK schrieb am 10.06.2015 um 09:51:10:
Ist eine Originalunterschrift immer erforderlich, oder könnten wir das auch per Scan und EMail machen?

Zusätzlich zu einer im Original vorliegenen VE dürfte ein per Mail geschickter Scan ausreichen - ausgedruckt, selbstredend  ;) (Mir hielt schon mehr als einer einen USB-Stick vor die Nase ...)
Dazu eine Kopie des Passes des Unterzeichners, damit ein Unterschriftsmuster da ist ...

KAZ ist nicht "visumerleichtert", da gibt es keine Gebührenbefreiung, für die die formlose Einladung relevant sein könnte. Aber sie schadet in den allerwenigsten Fällen.  :D

Titel: Re: Besuchsvisum für Schwiegereltern
Beitrag von MichaelK am 11.06.2015 um 12:12:01

Petersburger schrieb am 10.06.2015 um 18:50:18:
Zusätzlich zu einer im Original vorliegenen VE dürfte ein per Mail geschickter Scan ausreichen - ausgedruckt, selbstredend  ;) (Mir hielt schon mehr als einer einen USB-Stick vor die Nase ...)
Dazu eine Kopie des Passes des Unterzeichners, damit ein Unterschriftsmuster da ist ...

KAZ ist nicht "visumerleichtert", da gibt es keine Gebührenbefreiung, für die die formlose Einladung relevant sein könnte. Aber sie schadet in den allerwenigsten Fällen.  :D


Danke, dann werden wir das so machen. DHL-Express hat schon genug verdient an uns.
Eine Visumserleichterungsabkommen mit KAZ würde auch mal nicht schaden. Kasachstan will wohl die Visafreiheit für alle OECD Mitglieder unbefristet verlängern. Gleichzeitig bekommen Kasachen mittlerweile ohne Probleme beim ersten Antrag Mehrjahresvisa für die USA. Hoffen wir, dass sich der Sache ein paar mutige Politiker annehmen.

Bin etwas abgeschweift. Danke nochmal für deine Hilfe, Petersburger.

Gruß
Michael

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