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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Flüchtlinge aus Syrien/Irak: Schriftliches Verfahren
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Beitrag begonnen von reinhard am 29.05.2015 um 14:41:10

Titel: Flüchtlinge aus Syrien/Irak: Schriftliches Verfahren
Beitrag von reinhard am 29.05.2015 um 14:41:10
Seit einiger Zeit gibt es für einige Flüchtlingsgruppen ein schriftliches Verfahren. In Schleswig-Holstein ist es jetzt so, dass die Fragebögen den Flüchtlingen nach Hause geschickt werden.

Gibt es bei diesem Verfahren Nachteile? Worauf muss man achten?

Titel: Re: Flüchtlinge aus Syrien/Irak: Schriftliches Verfahren
Beitrag von Bayraqiano am 29.05.2015 um 16:48:45
Nun, die werden an Gruppen geschickt die grundsätzlich ohnehin anerkannt werden. Dient also also primär der Entlastung des BAMF. Aber auch wenn man nicht viel falsch machen kann: Den Betroffenen wird in eigenem Interesse geraten, den Sachverhalt sofern sie nicht auf eine Anhörung zu bestehen so ausführlich zu schildern, wie bei einer ordentlichen Anhörung vor einem Entscheider, auch entsprechend mit Hilfe eines Dolmetschers.

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