i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1432882966

Beitrag begonnen von Anatom am 29.05.2015 um 09:02:46

Titel: Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
Beitrag von Anatom am 29.05.2015 um 09:02:46
Guten Morgen,

ich bräuchte mal die  Meinung der Expertenrunde zu folgendem Sachverhalt:

Ich habe im April meine indonesische Freundin in Deutschland geheiratet. Wir sind gleich nach der Heirat zur ABH um den eAT zu beantragen (war vor 7 Wochen). Bei der Übertragung der Daten gab es wohl eine Panne laut ABH, sodass sich der Druck der Karte verzögert.
Das nationale Visum meiner Frau läuft noch bis 23.06. und ist auf D beschränkt. Nun wollen wir Anfang Juni unsere Hochzeitsreise nach Griechenland antreten (Buchung schon erfolgt). Die ABH hat sich entschuldigt und uns eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 ausgestellt. Zusätzlich dazu haben wir noch ein Schreiben , dass der eAT bewilligt wurde und noch nicht vorliegt, bekommen.
Könnte es bei der Aus-/ bzw. Einreise am Flughafen Probleme geben ?

Titel: Re: Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
Beitrag von Aras am 29.05.2015 um 09:38:51
Nein, sollte zu keinen Problemen führen. Um 100% sicher zu gehen, solltest du eine mehrsprachige Heiratsurkunde mitnehmen.dann kann man bei Problemen diese vorlegen und die abgeleitete Personenfreizügigkeit nachweisen.

Doppelt hält besser.

Titel: Re: Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
Beitrag von Daddy am 29.05.2015 um 10:23:17
Nur zum Verständnis... Warum hat sie eine FB nach 81.3?

Sie hat ein nationales Visum Typ D, welches noch gültig ist und der Antrag auf die AE wurde während der Gültigkeit gestellt.
Insofern müsste sie eine FB nach 81.4 ausgestellt bekommen.

Zitat:
Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.[...]


Hintergrund meiner Frage ist, dass eine FB nach 81.3 nicht schengenwirksam ist, die nach 81.4 dagegen sehr wohl.

Sollte die Rückkehr von der Hochtzeitsreise noch in der Gültigkeit des Visums erfolgen, spielt das alles eh keine Rolle, da aus dem D- Visum Reiserechte nach SDÜ gegeben sind.

Daddy

Titel: Re: Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
Beitrag von Anatom am 29.05.2015 um 11:02:26
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Warum die Bescheinigung nach Abs. 3 und nicht 4 ausgestellt wurde, keine Ahnung, verlasse mich da auf die ABH.

Die Rückkehr aus Griechenland erfolgt innerhalb der Gültigkeit des vorhandenen nationalen Visums zur Familienzusammenführung , ist kein Schengenvisum.
In ihrem indonesischen Pass wurde die Ehe mit Namensänderung durch die Botschaft bereits eingetragen.

Titel: Re: Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
Beitrag von Daddy am 29.05.2015 um 11:16:04

Anatom schrieb am 29.05.2015 um 11:02:26:
Warum die Bescheinigung nach Abs. 3 und nicht 4 ausgestellt wurde, keine Ahnung, verlasse mich da auf die ABH.

Ist halt die falsche FB. Spielt im konkreten Fall aber keine Rolle, da

Anatom schrieb am 29.05.2015 um 11:02:26:
Die Rückkehr aus Griechenland erfolgt innerhalb der Gültigkeit [...]


Daddy


Titel: Re: Urlaubsreise nach Griechenland mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.3
Beitrag von Anatom am 15.06.2015 um 14:59:26
So, nachdem wir wieder zurück sind, kann ich sagen wie es gelaufen ist:
Da Griechenland Schengenland, erfolgen bei Ein-/ und Ausreise sowohl aus Deutschland bzw. Griechenland keine Kontrollen durch die Bundespolizei an den Flughäfen.
Lediglich das Personal der Airline will beim einchecken des Gepäcks die Ausweispapiere sehen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.