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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Reisen mit Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1
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Beitrag begonnen von meike buttner am 17.05.2015 um 15:33:56

Titel: Reisen mit Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1
Beitrag von meike buttner am 17.05.2015 um 15:33:56
Wäre es möglich innerhalb der Schengen Region ein und aus zu reisen mit eine Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1? Wenn nicht, welche Schwierigkeiten könnte meine Verlobte zutreffen?

Mein Freund/Verlobte und ich kommen aus America, und wir wollten in Deutschland heiraten und mit uni anfangen. Wir haben ein Fiktionsbescheinigung gekriegt bis zum 1.9.2015, sodass wir genug zeit haben zu heiraten und schule beantragen. Seine Mutter und Schwester wollten uns besuchen kommen und wir haben Tickets gebucht nach Paris, Porto, und zurück nach Deutschland. Der Mann bei der ABH hat uns gesagt wir könnten es machen, aber jetzt lesen wir was anderes. Könntet ihr uns bitte helfen :'(

P.s. ich habe Deutsche Staatsbürgerschaft.

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1
Beitrag von Aras am 17.05.2015 um 16:20:01
Wenn du Deutsche bist, dann würden wir es begrüßen, dass du dein Profil korrigierst und deutsch als Staatsangehörigkeit angibst.

Dein Freund US-Amerikaner? Welche Staatsangehörigkeit hat er?

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