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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
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Beitrag begonnen von Tessie am 14.05.2015 um 13:28:48

Titel: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von Tessie am 14.05.2015 um 13:28:48
Hallo,

wenn ich jemanden einlade und die Verpflichtungserklärung persönlich abgebe, wird sofort das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt? Oder folgt das Überprüfungsergebnis später schriftlich? Vielen Dank.

Titel: Re: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2015 um 13:50:28
Meinst Du die Prüfung der VE ?

Zur Abgabe einer VE musst Du entsprechende Unterlagen über Dein Einkommen, Deinen Wohnraum etc. beibringen und dann wird auf der VE vermerkt, ob Du dieses glaubhaft gemacht oder tatsächlich überzeugend nachgewiesen hast.

Für die Erteilung des Visums ist die VE allerdings nur ein Baustein, da spielen noch andere Kriterien eine Rolle, die vom Visumsantragsteller erfüllt werden müssen.

Titel: Re: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von Tessie am 14.05.2015 um 13:52:50
Danke, Saxonius. Ich weiß, dass das nicht das Einzige ist. Und ich habe alle Unterlagen zusammengestellt. Werden diese also SOFORT vor Ort geprüft und erfahre ich dann gleich, ob mein Geld, Wohnraum usw. ausreichen? Oder nimmt man nur die Unterlagen entgegen und ich höre später? Danke.

Titel: Re: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2015 um 13:56:14

Tessie schrieb am 14.05.2015 um 13:52:50:
Werden diese also SOFORT vor Ort geprüft und erfahre ich dann gleich, ob mein Geld, Wohnraum usw. ausreichen? 

Das wird auf der VE entsprechend vermerkt (angekreuzt).
Glaubhaft gemacht
Nachgewiesen 

Titel: Re: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von Tessie am 14.05.2015 um 14:03:54
Das verstehe ich. Aber geschieht das SOFORT, noch während ich dort bin? Wann erfolgt die Entscheidung, ob mein Geld und Wohnraum ausreichen?

Titel: Re: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2015 um 14:29:01

Tessie schrieb am 14.05.2015 um 14:03:54:
Aber geschieht das SOFORT, noch während ich dort bin?

Du siehst doch auf der VE was eingetragen bzw. angekreuzt wurde.

Titel: Re: Einladung: Wird Ergebnis der Prüfung der Verpflichtungserklärung SOFORT mitgeteilt?
Beitrag von lottchen am 14.05.2015 um 14:45:24
Du gehst auf das Amt / die Behörde, wo Du bei euch die VE bekommst. Du nimmst die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate mit, Deinen Mietvertrag und die letzte Betriebskostenabrechnung. Außerdem am Besten eine Paßkopie der Person, für die die VE sein soll. Seine / Ihre Adresse ist auch wichtig. Der Bearbeiter nimmt seinen Taschenrechner und rechnet durch, wie das mit den Zahlen hinkommt. Wenn ja, stellt er die VE aus, Du bezahlst sie und bekommst sie ausgehändigt.    

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