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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> befristete Einreisesperre
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Beitrag begonnen von antonia_2007 am 12.05.2015 um 15:08:37

Titel: befristete Einreisesperre
Beitrag von antonia_2007 am 12.05.2015 um 15:08:37
Hallo zusammen,

mein Mann (aus Kosovo) ist vor 12 Jahren wegen illegaler Einreise in BRD abgeschoben und hat eine unbefristete Einreisesperre erhalten.  Mittlerweile ist er EU-Bürger geworden, da ich eine EU-Bürgerin (BG) bin.
Er hat einen Antrag an dem jeweiligen Bürgeramt zugeschickt, damit die Einreisesperre befristet wird.
Nach ca. 2 Monate bekommt er folgende Meldung:
``Ihre Einreisesprerre wegen der Abschiebung aus dem Jahr 2003 ist bereits befristet worden.
Die Abschiebungskosten, die daraus entstanden sind, müssen jedoch noch beglichen werden. Über die Abschiebungskosten erhalten Sie nach Ihrer Anhörung einen Bescheid von uns übersandt.``
Wie versteht Ihr das, dass er ab sofort in BRD einreisen darf bzw. ist die Einreisesperre abgelaufen oder doch muss er die Frist der Einreisesperre erst noch klären?
Vielen lieben Dank :-)

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von Vinzent2m am 12.05.2015 um 16:13:32


antonia_2007 schrieb am 12.05.2015 um 15:08:37:
ist die Einreisesperre abgelaufen 

Ja, das heißt das! Es existiert keine Einreisesperre mehr.

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von antonia_2007 am 12.05.2015 um 16:18:30
Hallo Vinzent2m,

vielen Dank für deinen Kommentar. Also er darf einreisen und erst dann die Abschibungskosten bezahlen oder die Zahlung soll vorher sein.
Ich weiß nicht wie lange wir noch auf die Info über die Summe der Abschiebungskosten warten müssen..

Viele Grüße

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von Vinzent2m am 12.05.2015 um 16:23:18
Die Einreise ist unabhängig von der Zahlung der Abschiebekosten.

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von Saxonicus am 12.05.2015 um 17:27:53

antonia_2007 schrieb am 12.05.2015 um 15:08:37:
Mittlerweile ist er EU-Bürger geworden, da ich eine EU-Bürgerin (BG) bin. 

Wieso wird man EU-Bürger, wenn man eine EU-Bürgerin heiratet ?

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von antonia_2007 am 12.05.2015 um 18:21:30
Hi Saxonicus,
also wir sind seit 10 Jahren verheiratet bzw. wohnen in BG. Erst vor 1 Jahr konnte er BG Staatsangehörigkeit bekommen bzw. da BG in Eu ist, braucht man kein Visum für die EU-Länder zu beantragen.

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von Saxonicus am 12.05.2015 um 18:29:31

antonia_2007 schrieb am 12.05.2015 um 18:21:30:
also wir sind seit 10 Jahren verheiratet bzw. wohnen in BG. Erst vor 1 Jahr konnte er BG Staatsangehörigkeit bekommen

Gut und schön, aber warum schreibst Du dann, dass dein Mann Kosovare ist, wenn er bulgarischer Staatsangehöriger und somit also auch EU-Bürger ist ?

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von antonia_2007 am 12.05.2015 um 18:36:49
weil er als Kosovare abgeschoben ist und erts nach Jahren hat die BG Staatsangehörigkeit bekommen. Weiß ich nicht, ob das von Bedeutung ist, daher habe ich das auch hingewisen...

Titel: Re: befristete Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 13.05.2015 um 10:54:35
Da er jetzt Bulgare ist, kann er frei reisen und umziehen.

Die Abschiebekosten (Schulden) hat er als Mensch, die bleiben an ihm kleben. Sobald er hier ist und die "Rechnung" bekommt, kann er allerdings mit der zuständigen Behörde verhandeln, ob / wann / wie er bezahlt. Eine weiche Lösung ist immer einfacher möglich, wenn er von sich aus guten Willen zeigt, eine monatliche Rate vorschlägt und die schon einmal überweist.

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