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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Wohnsitzauflage
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Beitrag begonnen von Malsch am 10.05.2015 um 22:40:42

Titel: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 10.05.2015 um 22:40:42
Hallo,

Meine Eltern haben ein Problem also wir haben Paragraphen 25 Abs 3 mit einer Wohnsitzlauflage in Sachsen Anhalt.

Da mein Vater keine Arbeit findet und wir gerne wissen würden und umziehen wollen, und nicht in Sachsen Anhalt bleiben wie es abläuft bei einer Aufhebung der Wohnsitzauflage? Ich bitte um Hilfe und danke für jeden Rat

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Aras am 10.05.2015 um 23:21:23
Seit wann seid ihr hier?
Welche Staatsangehörigkeit habt ihr?
Warum seid ihr hier?

Etc.

Bißchen mehr Information wäre nicht schlecht.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 11.05.2015 um 02:08:02
Seid 2000 Staatsangehörigkeit iraqisch

Wegen Krieg sind wir hier

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Aras am 11.05.2015 um 03:43:06
Im Jahr 2000 gab es keinen Krieg im Irak.

Wie dem auch sei:
Aber an eurer Stelle solltet ihr überprüfen lassen ob ihr als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden könnt.

Also sowas der Ausländerbehörde schreiben:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die Überprüfung, ob wir als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden gemäß § 104 Abs. 9 AufenthG. Bitte schreiben Sie hierzu das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an. Wir bitten um einen Termin zum besprechen des Anfrageergebnisses und um ggf. eine Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG beantragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Falls Ihr den 25. Abs 2 bekommt, dann sollte die Wohnsitzauflage entfallen.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Bayraqiano am 11.05.2015 um 08:47:37

Aras schrieb am 11.05.2015 um 03:43:06:
Falls Ihr den 25. Abs 2 bekommt, dann sollte die Wohnsitzauflage entfallen. 

Das wird erst dann der Fall sein, wenn der EuGH entsprechend die Vorlageentscheidung des BVerwG zu dem Thema beantwortet und die Wohnsitzauflage für europarechtswidrig befindet. Bis dahin werden auch AE 25 Abs. 2 für susbsidiär Geschützte mit einer Wohnsitzauflage erteilt weil es nicht auf die AE, sondern auf den zuerkannten Status ankommt.

Die Wohnsitzauflage kann aber auch gestrichen werden, wenn man nachweisen kann, dass der Lebensunterhalt am Zuzugsort gesichert wäre. Wenn also konkrete Arbeitsplatzangebote vorliegen würden, hätte man gute Chancen.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Aras am 11.05.2015 um 08:58:34
Ich weiss nicht, ob Sachsen-Anhalt die Auflage streicht. NRW streicht sie. Eine Statusverbesserung kann eh nicht schaden. Theoretisch wäre dann sogar eine Einbürgerung möglich....

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Bayraqiano am 11.05.2015 um 09:07:06
Seit wann werden Wohsitzauflagen ohne gesicherten LU gestrichen? Der  Erlass vom 22.8.2014, Az. 16-39.01.01-2-13-042(2602)  besagt, dass die Wohnsitzauflage bis zur gerichtlichen Klärung bleiben muss. Dürfte wegen den AVwV (Ziff. 12.2.5.2.2) in anderen Bundesländern genau so sein.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 11.05.2015 um 09:08:53
Vielen Dank entfällt bei der Änderung des Aufenthaltstitel nicht die Jahre die man hier ist weil den Paragraphen haben wir 2010 bekommen

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Bayraqiano am 11.05.2015 um 09:14:32
Nein, da entfällt Nichts.

Hol Dir mal den Bescheid des BAMF den ihr 2010 bekommen habt und schreib uns, was genau in der Entscheidung auf der ersten Seite steht.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Aras am 11.05.2015 um 09:15:36
Ok, diesen Erlass kenne ich nicht. Mein irakischer Nachbar hat im Februar 2014 mit der Statusnachholung die Wohnsitzauflage verloren. Hat wohl Glück gehabt?

Ich würde aber so oder so den besseren Status besorgen und falls der EuGH gegen die Wohnsitzauflage entscheidet sofort die Aufhebung der Auflage fordern.


Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 11.05.2015 um 11:03:42
@Bayra ja ich such den nachher raus und schreib die Entscheidung rein

@Aras ist es möglich nachträglich den besseren Status zu fordern, meine Geschwister haben auch alle Die gleiche Wohnsitzauflage ich hab die Niederlassungerlaubnis für die Kinder ist es ja wie es die Ausländerbehörde gesagt hat kein Problem

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Aras am 11.05.2015 um 11:17:47
Man kann natürlich die Ausländerbehörde überprüfen lassen, ob ein besserer Status möglich sei. Aber wie Bayraqiano schrieb, wird die Wohnsitzauflage nicht entfallen.

Aber besserer Status ist besserer Status. Ich würde es an eurer Stelle durchziehen. Da man dann sogar einen Aufenthaltstitel hat, der Einbürgerungsfähig ist, würde ich anschließend die Einbürgerung beantragen. Dann entfällt die Wohnsitzauflage quasi per Einbürgerung.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 11.05.2015 um 11:52:59
Nein bayra meint doch die Jahre die man hier ist entfallen nicht bei einer status Änderung oder hab ich etwas falsch verstanden ?

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Bayraqiano am 11.05.2015 um 12:11:46
Es ist keine Statusänderung, den Status habt ihr oder ihr habt ihn nicht (es wird sich lediglich die Rechtsgrundlage für die AE ändern falls ihr den Status tatsächlich haben solltet). Deshalb brauchen wir den Wortlaut des Bescheides, davor bringt das spekulieren überhaupt Nichts.

Die Zeit sind insofern nicht verloren, als das sie für die Niederlassungserlaubnis und evtl. auch für die Einbürgerung auch zählen.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 11.05.2015 um 19:19:15
Ich habe ebend nachgeschaut mein Vater hatte nur die papiere vom Ministerium da stand halt drine erst hatten wir 23 Abs 3 dann 25. 3 halt bekommen

Oder kann ich mir bei der ausländerbehörde den Bescheid nochmals zu kommen lassen ??

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Bayraqiano am 12.05.2015 um 08:33:19
Voraussetzung für eine AE § 25 Abs. 3 AufenthG ist eine vorherige Feststellung von Abschiebehindernissen, und zwar auf Antrag hin. Die AE konnte also nicht so einfach von § 23 (?, Abs. 3 ist keine eigenständige Grundlage) auf § 25 Abs. 3 geändert werden ohne dass vorher eine solche Feststellung erfolgt.

Solltet ihr keine Dokumente darüber haben kann nur noch die Ausländerakte helfen, darin befinden sich i.d.R Kopien von allen Vorgängen.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 12.05.2015 um 09:10:53
ok also gehe ich zur Ausländerbehörde und lass mir die Dokumente kopieren oder was muss ich da sagen ?
Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Aras am 12.05.2015 um 09:28:37
Wenn du eh schon die Ausländerbehörde einschaltest, dann kannst du auch gleich beantragen, dass man den Status prüft.

Titel: Re: Wohnsitzauflage
Beitrag von Malsch am 12.05.2015 um 14:41:59
Ok ich mach das mal lass die Papiere zu kommen dann meld ich mich hier wieder :))))  :)

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