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Beitrag begonnen von sarembeti am 05.05.2015 um 11:10:02

Titel: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 05.05.2015 um 11:10:02
Hallo,

wer hat hier Erfahrungen?

Wenn ein Drittstaatler mit AT in Deutschland lebt und ein EEA Family Permit beantragt.

Müssen die Heiratsurkunde und Lohnbescheinigungen ins Englische übersetzt werden?

Eine deutsche Heiratsurkunde erkennt das britische Konsulat in Deutschland wohl nicht an, oder?

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 05.05.2015 um 11:20:43
Hol dir eine mehrsprachige Heiratsurkunde beim deutschen Standesamt. Diese enthält auch Englisch. Und ggf. noch eine Apostille, dann ist das auch für UK gültig und sollte keine Probleme bei der Anerkennung machen.

Wozu braucht man Lohnbescheinigungen? Das geht die doch garnichts an.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 05.05.2015 um 11:27:06
In den Formularen vom Foreign & Commonwealth Office steht, dass Lohnbescheinigungen vom Sponsor (also dem Ehegatten bzw. EEA citizen) vorgelegt werden müssen.

Und dann wird nach Bescheinigungen "about the dependancy" gefragt.

Wer hat diesen Prozess denn schon einmal erfolgreich durchlaufen?

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 05.05.2015 um 11:36:27
https://www.gov.uk/government/publications/eea-family-permits-eun02/eea-family-permit-eun02


Zitat:
Important: If the applicant is the spouse or civil partner of the EEA national or a dependent child of either the EEA national or their spouse or civil partner is under 21 then they do not need to provide evidence of financial dependency and therefore this should not be requested from the applicant.




Finanzielle Abhängigkeit ist nachzuweisen, wenn das Kind volljährig ist und trotzdem noch Unterhalt erhält. Bspw. BaföG bezieht und hierzu von den Eltern auch Zahlungen erhält.

Es geht aber bei euch um Ehegatten. Diese sind sich stets zu Unterhalt verpflichtet. Darum braucht man in diesem Fall keine Lohnbescheinigung bzw. viel eher den Nachweis, das  regelmäßig Zahlungen an den Ehegatten gehen. Der Nachweis der "Abhängigkeit" ist nicht nötig.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 05.05.2015 um 11:50:13
Wow! Danke!

Die Sorge war groß, dass hier wiederum übersetzte, überglaubigte und legalisierte Lohnbescheinigungen etc. notwendig sind.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Stefan-TR am 05.05.2015 um 15:16:30

sarembeti schrieb am 05.05.2015 um 11:27:06:
In den Formularen vom Foreign & Commonwealth Office steht, dass Lohnbescheinigungen vom Sponsor (also dem Ehegatten bzw. EEA citizen) vorgelegt werden müssen.

Der UK Family Permit Antragt fragt nach vielem, was rechtlich nicht verlangt werden darf. Zur not einfach mit "Not applicable for spouse of EU citizen" oder so ähnlich antworten.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 07.05.2015 um 19:52:50
Hol dir eine mehrsprachige Heiratsurkunde beim deutschen Standesamt.

Tja, leider hat das nicht funktioniert.
Es handelt sich um eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Das Standesamt verweist auf das Personenstandsgesetz, wonach eine mehrsprachige Personenstandsurkunde so nicht ausgestellt werden kann.

Macht es Sinn, einen Bescheid darüber zu verlangen?

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 07.05.2015 um 20:06:41
Ne, dann müsste man es ggf. übersetzen. Das sollte aber nicht so teuer sein. Werden wohl 15 € werden.

Siehe hierzu http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html

Kannst es ja schon in gewisser Weise schonmal per Word erfassen und bereits übersetzen, wenn du dir das zutraust. Wenn es korrekt übersetzt ist, dann muss der Übersetzer nur seinen Stempel unter die Übersetzung setzen. Ein ermächtigter Übersetzer ist befähigt eigene und fremde Übersetzungen als korrekt zu festzustellen.

Aber bitte erst Apostille und dann übersetzen und nicht andersrum ;)

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 07.05.2015 um 20:43:41
Danke für die Antwort!
Natürlich ist der von aras aufgezeigte Weg möglich.

In meinen persönlichen Augen ist das Diskriminierung von Gesetzes wegen.
Normal verheiratete Paare erhalten eine mehrsprachige Personenstandsurkunde ohne Probleme. Gleichgeschlechtige Lebenspartner bekommen es nicht.
Für mich ist die Begründung auch nicht ersichtlich, gerade wenn die Urkunde im Rechtsverkehr innerhalb der EU genutzt werden soll.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 07.05.2015 um 20:50:37
Der Grund:

Mehrsprachige Urkunden werden aufgrund des CIEC-Abkommens erstellt. Dieser umfasst aber keine Lebenspartnerschaftsurkunden.

http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenI/ue16.html

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 07.05.2015 um 21:19:37
Danke für den Link!

Wir werden das Standesamt jetzt trotzdem schriftlich auffordern, die Ablehnung zu bescheiden.
Brief an die Gleichstellungsbeauftragte ich auch draussen.

Wenn ich mir das u.g. Dokument anschaue, dann scheint es bei einigen Standesämtern mehrsprachige Urkunden für Lebenspartnerschaften zu geben.

Stück mehrsprachige
Lebenspartnerschaftsurkunde / mehrsprachige
Lebenspartnerschaftsurkunden


https://www.dillingen-saar.de/fileadmin/PDF-Dateien/Formularcenter/Urkundenbeantragung_Standesamt_2015.pdf


Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 07.05.2015 um 21:55:04
Hmm wo du es erwähnst... Schau mal ob es ein ciec abkommen für lebenspartnerschaftsurkunden gibt.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 07.05.2015 um 22:02:20
Schau mal ob es ein ciec abkommen für lebenspartnerschaftsurkunden gibt.

Andere Standesämter haben wohl einen verwaltungstechnische Lösung gefunden. Wie Diese aussieht, ist mir erst einmal egal.

Notfalls muss sich mein Standesamt vor dem Verwaltungsgericht bzw. im Widerspruchsverfahren dahingehend erklären.

http://www.neuburg-donau.de/rathaus/aemter/standesamt/urkundenbestellung

Auch in Neuburg wird die mehrsprachige Personenstandsurkunde angeboten.

Die Personenstandsverordnung ist Bundesrecht. Da können doch die Standesämter die Regeln nicht unterschiedlich anwenden.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 07.05.2015 um 22:34:15
http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenI/ue32.html?nn=1288392

Es steht im 32. Abkommen drin. Also das ist die Grundlage auf der du die mehrsprachige Bescheinigung /Urkunde fordern kannst.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 07.05.2015 um 22:54:35
Wow! Aras! Danke!

Hat Deutschland das Übereinkommen bereits ratifiziert?

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 08.05.2015 um 11:27:47
Ja hast Recht. Ist noch nicht von Deutschland angenommen worden. :/ (hab das gestern nur am Handy gefunden und gepostet, aber nicht auf den Vertragsabschluss geachtet)

Ich hab jetzt auch keinen Vordruck für ein mehrsprachiges Dokument gefunden. Sry

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 08.05.2015 um 11:58:14
Aber wieso postet das Bundesinnenministerium ein nicht-ratifiziertes Abkommen in seinem Webauftritt?

http://www.personenstandsrecht.de/PERS/DE/Themen/Uebereinkommen/UE_CIEC/ue_ciec_node.html

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 08.05.2015 um 12:37:28
Ich glaube um die Informationspflicht zu genügen.

Ich vermute, dass dem Abkommen nicht beigetreten wird, weil es quasi keine vergleichbaren gesetzliche Regeln für Lebenspartnerschaften gibt.
Zitat § 1

Zitat:
Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ eine Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung zwischen zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, das von einer öffentlichen Behörde eingetragen wird, jedoch keine Ehe.

Und Deutschland wird auch in absehbarer Zukunft keine Ehe light einführen.

Also wie ich das sehe, haben die Standesämter wirklich Recht mit der Angabe, dass es keine mehrsprachigen Urkunden gibt.

Ich würde an deiner Stelle einfach das Dokument apostillieren und übersetzen.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 08.05.2015 um 12:42:34
Wie gesagt: andere Standesämter bieten die Dienstleistung auch an.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Aras am 08.05.2015 um 12:59:11
Ich schreibs mal bißchen blöd: Wer weiß, welcher Praktikant die Website gepflegt hat.

Hast du die anderen Standesämter angerufen und gefragt wie die das machen?

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 13.05.2015 um 14:50:04
Bei der Beantragung des EEA Family Permits (über einen Dienstleister, der vom britischen Konsulat beauftragt wurde, Anträge anzunehmen) wurde die deutschsprachige Personenstandsurkunde nicht moniert.

Allerdings muss das nichts heissen, da die Mitarbeiter des Dienstleisters nicht über den Antrag entscheiden.

Wenn das Konsulat eine englischsprachige Urkunde nachfordert, dann wird es wieder spannend.

Hast du die anderen Standesämter angerufen und gefragt wie die das machen?

Telefonate bringen mir keine rechtssicheren Erkenntnisse.
Wir haben nunmehr per Einwurfeinschreiben die internationale Personenstandsurkunde beantragt und zusätzlich beantragt, einen widerspruchsfähigen Bescheid auszustellen.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von marquito_88 am 13.05.2015 um 19:34:29
Leider fordern die nix nach sondern lehnen es mit Begründung ab. Falls es also beanstandet wird, dann schicken die euch den Pass zurück mit diesem Begründungsschreiben und ihr könnt euch neu bewerben ... so lief das jetzt bei uns nachdem meiner Frau das Visum verweigert wurde, weil wir keine Kopie meines Reisepasses (!!) beigelegt haben ...

Hätte man ja nachfordern können und dann innerhalb von 5 mins gescannt schicken, aber nein, die machen das nicht...  >:( >:( >:(

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 15.05.2015 um 11:32:10
weil wir keine Kopie meines Reisepasses (!!) beigelegt haben ...

Wie wurde denn sonst glaubhaft gemacht, dass man selbst EU Bürger ist?
Wir haben meinen Zweitpass im Original bei der Antragsstellung mit abgegeben.

Am besten ist es, wenn wir das EEA Famiiy Permit erhalten.
Auf eine schriftliche Ablehnung des EEA Family Permit aufgrund einer fehlenden internationalen Personenstandsurkunde freue ich mich auch, denn diese Ablehnung wurde ich bei meinem schriftlichen Antrag an das Standesamt beilegen.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von sarembeti am 20.05.2015 um 11:52:44
Kurzes Update:

Vor einer Woche haben wir den Antrag für das EEA Family Permit bei Teleperformance abgegeben (Personenstandsurkunde in deutsch, eine Meldebscheinigung, zwei Pässe im Original).
Heute früh kamen per Kurier aus London Heathrow die beiden Pässe zurück.
In dem Einen klebt das EEA Family Permit!

Sehr gut!

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Apexx am 11.08.2015 um 20:55:36
Hallo,

dürfte ich erfahren wie sich der deutsche Dienstleister nennt, der vom britischen Konsulat beauftragt wurde?
Habe schon im Reisebüro nachgefragt - die haben mir einen Dienstleister empfohlen. Der lehnt jedoch ab, da das britische Konsulat Dienstleister nicht zulässt.
Alltagsenglisch ist für mich schon ok, aber das Amtsenglisch sicher zu übersetzen trau ich mich noch nicht so ganz.

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von mgb am 12.08.2015 um 02:14:31
https://www.gov.uk/find-a-visa-application-centre

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von Apexx am 28.08.2015 um 23:27:59
Vielen Dank
hab mir die Mühe gemacht über mehrere Abend alles durch zu lesen und gewissenhaft alles aus zu füllen.
Muss ich nun wirklich mit meiner Frau einen Tag Urlaub abstimmen um nach München zu fahren um dort noch die Fingerabrücke und Dokumente persönlich ab zu geben?
Hatte gehofft das nicht zu müssen, zum abschließen der Prozedur jedoch einen Termin angegeben. In der Hoffnung den noch ändern zu können. Jetzt ist er leider vorbei und um einen neuen zu bekommen müsste ich die Formulare alle nochmal ausfüllen.

Denke es wäre doch einfacher an der Grenze zu beantragen. Wenn wir mit dem Zug fahren, kommt man da an der passenden Stelle an, um dort die Formalitäten zu erledigen?

Titel: Re: EEA Family Permit - Übersetzungen?
Beitrag von mgb am 31.08.2015 um 21:41:23
Wenn du mit Eurostar fährst, dann gibt es eine UK Grenzkontrolle in Brüssel vor dem check-in zum Zug nach London.
Von Eurostar selber gibt es einige Kombitickets von einigen deutschen Städten aus, in Zusammenarbeit mit der deutschen Bahn.

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