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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Übertragung des AT in den neuen Pass
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Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 08.04.2015 um 04:08:53

Titel: Übertragung des AT in den neuen Pass
Beitrag von Errare_humanum_est am 08.04.2015 um 04:08:53
Hallo,

ich brauche Hilfe für einen Bekannten.

Sein russischer Reisepass läuft in einigen Wochen ab.
Also hat er vor ca. einem Monat einen neuen Reisepass bei der russischen Botschaft beantragt.
Die Voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Monate.
Also bekommt er seinen neuen russischen Reisepass Ende Mai/Juni.

Jetzt kommt das grosse Problem:

Er hat sich eine (teure) Reise nach Russland für Anfang August gebucht, die man nicht mehr umbuchen kann.
Dabei hat er noch extra ca. 2 Monate "Luft" gelassen, falls es mal mit dem Pass länger dauert.

Eins hat er aber vollkommen vergessen:

er wird seine NE aus dem alten in den neuen Pass übertragen lassen müssen. Bzw er wird eine neue AT-Plastikkarte beantragen müssen. Und da beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monaten. Also könnte es sein, dass er mit etwas Pech seine Reise nicht antreten kann.

Was kann er jetzt tun? Gibt es irgendeine Möglichkeit die Übertragung eines AT in den neuen Pass zu beschleunigen?
Oder gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit mit dem neuen Pass zu reisen und dabei die NE aus dem alten Pass vorzuzeigen, vielleicht mit einem Zusatz?


Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Übertragung des AT in den neuen Pass
Beitrag von dim4ik am 08.04.2015 um 09:06:57

Errare_humanum_est schrieb am 08.04.2015 um 04:08:53:
gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit mit dem neuen Pass zu reisen und dabei die NE aus dem alten Pass vorzuzeigen, vielleicht mit einem Zusatz?

Ja, die Möglichkeit gibt es. Man braucht dabei keinen "Zusatz", nur sollte man den alten RP mit dem NE-Aufkleber bei der Ausstellung eines neuen RP behalten (Konsulatmitarbeiter rechtzeitig darauf verweisen!).

Titel: Re: Übertragung des AT in den neuen Pass
Beitrag von Errare_humanum_est am 09.04.2015 um 13:33:01
Super. Vielen Dank.

Ich wusste gar nicht, dass man seinen abgelaufenen Pass mit dem AT-Aufkleber einfach bei der Passkontrolle vorzeigen kann.
Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

Nichts gegen dich, Dim4ik, ich möchte nur wirklich sicher gehen :)

Ich mache mir vor allem Sorgen um die Wiedereinreise nach Deutschland.

Titel: Re: Übertragung des AT in den neuen Pass
Beitrag von T.P.2013 am 09.04.2015 um 13:49:22
Hallo,

die Sorge ist unbegründet.
Und da ich damit praktische Erfahrung habe - gültiger AT im ungültigen Pass + neuer Pass ist grundsätzlich "business as usual" für annähernd jeden deutschen Beamten an der Grenze.

Gruß

Titel: Re: Übertragung des AT in den neuen Pass
Beitrag von dim4ik am 09.04.2015 um 14:13:30
Dass das auf dem Reisepass angebrachte Visum nicht automatisch annulliert wird, wenn die Gültigkeitsdauer des RP abläuft, hat neulich auch der EuGH in dem Urteil C‑575/12 vom 04.09.2014 bejaht (auch wenn es dabei um ein Visum ging, ist die Anwendbarkeit des Urteils auf AE - und vor allem NE-Aufkleber - wohl unstrittig).

Titel: Re: Übertragung des AT in den neuen Pass
Beitrag von Saxonicus am 09.04.2015 um 16:36:17

T.P.2013 schrieb am 09.04.2015 um 13:49:22:
die Sorge ist unbegründet.Und da ich damit praktische Erfahrung habe - gültiger AT im ungültigen Pass + neuer Pass ist grundsätzlich "business as usual" für annähernd jeden deutschen Beamten an der Grenze.

Wir haben das schon einige male so praktiziert (schon deshalb, weil die Passerneuerung im Heimatland erheblich preiswerter ist als über die Botschaft) und es gab bei der Wiedereinreise (mit alten und neuen Pass) nach Deutschland nie irgendwelche Probleme.

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