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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
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Beitrag begonnen von Bayraqiano am 22.03.2015 um 16:40:02

Titel: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 22.03.2015 um 16:40:02

Zitat:
Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines vollständigen Studiums kann ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG sein, auch wenn zur Durchführung des Studiums nur befristete Aufenthaltserlaubnisse nach § 16 Abs. 1 AufenthG erteilt worden sind.


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, Urteil vom 11.02.2015, 5 B 14.2090

Revision wurde zugelassen, wenn das BVerwG sich dem anschließt (was m.E. zu erwarten sein dürfte) wäre die Sache endgültig geklärt.

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Greenarrow am 24.03.2015 um 09:29:13

Zitat:
Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Frage, ob ein mehrjähriger Aufenthalt zur Durchführung eines kompletten Studiums einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 4 Abs. 3 StAG darstellen kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden und wird in der Verwaltungspraxis der überwiegenden Zahl der Bundesländer anders beantwortet als in Bayern.


Bleibt noch abzuwarten. Mittlerweile kann man sich ja ein anderes Bundesland nach dem Studium aussuchen ;)

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Ralf am 26.03.2015 um 23:37:03

Zitat:
Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt


Das predigen wir hier ja schon, seit es dieses Board gibt.
In fast allen Bundesländern ja auch schon seit ewig geübte
Praxis, seit einiger Zeit ja auch in BaWü. Nur Bayern und
Sachsen haben sich bis zuletzt gesträubt. Und dies war ja
auch nicht das erste Mal, dass merkwürdige bayrische Rechts-
auffassungen im Staatsangehörigkeitsrecht vor höheren
Gerichten gescheitert sind, ich erinnere da nur an die damalige
Sache mit der Gegenseitigkeit.

Nun ja, ich freue mich jedenfalls, dass sich da endlich mal
jemand durchgeklagt hat, und das mit Erfolg. ;)

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von chap am 06.05.2015 um 14:29:52

Ralf schrieb am 26.03.2015 um 23:37:03:
Nur Bayern und
Sachsen haben sich bis zuletzt gesträubt.


Hallo Ralf,

ich muss dir widersprechen. Sachsen gehört schon seit dem 5.09.2013 nicht zu dem Klub: http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=3291 .  :)

PS. Ist es schon bekannt, ob Bayern die Revision des Urteils beantragt hat?

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Aras am 06.05.2015 um 14:37:57
Haben sie
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1390648390/49#49

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 24.03.2016 um 11:33:11
Das Revisionsverfahren wird beim BVerwG unter dem Az. BVerwG 1 C 9.15. Die Entscheidung dürfte am 26. April 2016 fallen.

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von dim4ik am 24.03.2016 um 12:41:09
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+1+C+9.15


Zitat:
...
Hiergegen wendet sich die am Verfahren beteiligte Landesanwaltschaft Bayern mit ihrer Revision. Sie ist der Auffassung, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Vaters der Klägerin in Zeiten, in denen er nur im Besitz eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken war, nicht rechtmäßig war.

Hä? Es geht ja nicht um die Rechtmäßigkeit, sondern um die Gewöhnlichkeit des Inlandsaufenthalts. Hoffentlich war das bloß ein Verschreiber des Webseitenpflegers...

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von NotLupus am 26.04.2016 um 16:28:30
Edit: Bayraqiano hat den Vortritt.

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 26.04.2016 um 16:29:21
Das BVerwG hat die Entscheidung des BayVGH Heute bestätigt - s. PE: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=31. Die bayerische Rechtsauffassung ist damit endgültig widerlegt.

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 01.06.2016 um 13:28:14
Der Volltext des BVerwG-Urteils liegt nun auch vor:

BVerwG, Urteil vom 26.04.2016 - 1 C 9.15

Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt
Beitrag von Star17 am 19.07.2016 um 22:31:58
von Bundesanwaltschaft BAYERN
Hier ist das neue Dokument in Bezug auf das BVerwG 1 C 9.15, kann jemand erklären bitte
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=2016_04_26_we_staatsangehcrigkeitsrecht.pdf (259 KB | 540 )

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