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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1427038802 Beitrag begonnen von Bayraqiano am 22.03.2015 um 16:40:02 |
Titel: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Bayraqiano am 22.03.2015 um 16:40:02 Zitat:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, Urteil vom 11.02.2015, 5 B 14.2090 Revision wurde zugelassen, wenn das BVerwG sich dem anschließt (was m.E. zu erwarten sein dürfte) wäre die Sache endgültig geklärt. |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Greenarrow am 24.03.2015 um 09:29:13 Zitat:
Bleibt noch abzuwarten. Mittlerweile kann man sich ja ein anderes Bundesland nach dem Studium aussuchen ;) |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Ralf am 26.03.2015 um 23:37:03 Zitat:
Das predigen wir hier ja schon, seit es dieses Board gibt. In fast allen Bundesländern ja auch schon seit ewig geübte Praxis, seit einiger Zeit ja auch in BaWü. Nur Bayern und Sachsen haben sich bis zuletzt gesträubt. Und dies war ja auch nicht das erste Mal, dass merkwürdige bayrische Rechts- auffassungen im Staatsangehörigkeitsrecht vor höheren Gerichten gescheitert sind, ich erinnere da nur an die damalige Sache mit der Gegenseitigkeit. Nun ja, ich freue mich jedenfalls, dass sich da endlich mal jemand durchgeklagt hat, und das mit Erfolg. ;) |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von chap am 06.05.2015 um 14:29:52 Ralf schrieb am 26.03.2015 um 23:37:03:
Hallo Ralf, ich muss dir widersprechen. Sachsen gehört schon seit dem 5.09.2013 nicht zu dem Klub: http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=3291 . :) PS. Ist es schon bekannt, ob Bayern die Revision des Urteils beantragt hat? |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Aras am 06.05.2015 um 14:37:57 |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Bayraqiano am 24.03.2016 um 11:33:11
Das Revisionsverfahren wird beim BVerwG unter dem Az. BVerwG 1 C 9.15. Die Entscheidung dürfte am 26. April 2016 fallen.
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Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von dim4ik am 24.03.2016 um 12:41:09
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+1+C+9.15
Zitat:
Hä? Es geht ja nicht um die Rechtmäßigkeit, sondern um die Gewöhnlichkeit des Inlandsaufenthalts. Hoffentlich war das bloß ein Verschreiber des Webseitenpflegers... |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von NotLupus am 26.04.2016 um 16:28:30
Edit: Bayraqiano hat den Vortritt.
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Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Bayraqiano am 26.04.2016 um 16:29:21
Das BVerwG hat die Entscheidung des BayVGH Heute bestätigt - s. PE: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=31. Die bayerische Rechtsauffassung ist damit endgültig widerlegt.
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Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Bayraqiano am 01.06.2016 um 13:28:14 |
Titel: Re: BayVGH: Studienzeiten sind grundsätzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt Beitrag von Star17 am 19.07.2016 um 22:31:58
von Bundesanwaltschaft BAYERN
Hier ist das neue Dokument in Bezug auf das BVerwG 1 C 9.15, kann jemand erklären bitte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=2016_04_26_we_staatsangehcrigkeitsrecht.pdf (259 KB | 617
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