i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Akte bei der ABH nicht auffindbar für die FZF was nun
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1425600065

Beitrag begonnen von kasimir123 am 06.03.2015 um 01:01:05

Titel: Akte bei der ABH nicht auffindbar für die FZF was nun
Beitrag von kasimir123 am 06.03.2015 um 01:01:05
entschuldigt die frage aber ein bekannter hat mich gebeten sie zustellen
und zwar hat er die FZF in marokko gestelt sein früherer wohnsitz war düsseldorf wo seine akte auch nicht mehr auffindbar ist weder im archif noch im computer
jetzt ist sein neuer wohnsitz mit seiner frau in frankfurt der antrag der FZF ist auch schon bei der ABH angekommen nur sagten sie ihm das die ABH die jetzt für ihn zuständig ist die akte anfordern muss
wie geht es jetzt weiter wenn die ABH in Frankfurt die den antrag bearbeitet keine akte erhält von der alten ABH in düsseldorf wird der antrag der FZF ohne die akte die angefordert wird wenn da keine kommt bearbeitet oder wie wird da vorgegangen
was heisst das jetzt für ihn und wie lange dauert es bis da eine ersatzakte angeschaft wird oder wie wird da entschieden gehandelt 

Titel: Re: Akte bei der ABH nicht auffindbar für die FZF was nun
Beitrag von ninnschen am 06.03.2015 um 07:23:36
Je nach seinem Sachverhalt vorher, wurde er abgeschoben oder ausgewiesen, kann ggf. über den FZF-Antrag ohne seine alte Akte entschieden werden?

Titel: Re: Akte bei der ABH nicht auffindbar für die FZF was nun
Beitrag von Muleta am 06.03.2015 um 07:46:05
wenn die alte Akte nicht mehr existiert, dann muss die ABH in Frankfurt eben ohne entscheiden. Je nach (noch ermittelbarer) Vorgeschichte des Betroffenen, wird sie sich dazu allerdings mehr oder minder viel Mühe machen, die alten Vorgänge zu rekonstruieren.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.