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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung gefährdet?
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Beitrag begonnen von annanas79 am 02.03.2015 um 16:48:44

Titel: Einbürgerung gefährdet?
Beitrag von annanas79 am 02.03.2015 um 16:48:44
Guten Tag liebe Experten,


kurz zu den Hintergründen:
Mein Mann (Ägypter) ist nun seit 4 Jahren in Deutschland. Letztes Jahr hat er seine Einbürgerung beantragt und auch die Einbürgerungszusicherung erhalten.

Leider hat seine Ausbürgerung bis letzte Woche gedauert.


In der Zwischenzeit haben wir Kinderzuschlag beantragt, der auch genehmigt wurde.

Meine Frage: ist dieser Bezug nun schädlich im Hinblick auf die Einbürgerung?

Herzlichen Dank für Eure Antworten.

Titel: Re: Einbürgerung gefährdet?
Beitrag von nixwissen am 02.03.2015 um 20:00:34
Hi,

was soll denn Kinderzuschlag sein?
Wenn Kindergeld gemeint sein sollte: Keine Sorge.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Einbürgerung gefährdet?
Beitrag von annanas79 am 02.03.2015 um 20:21:55
Kinderzuschlag kann man zusätzlich zum Kindergeld beantragen, wenn man ein geringes Einkommen hat.

Titel: Re: Einbürgerung gefährdet?
Beitrag von Muleta am 02.03.2015 um 20:25:58
Der Kinderzuschlag zählt nicht als (schädliche) Sozialleistung. Vgl. http://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/kommentierung-lebensunterhaltssicherung.html#Kinderzuschlag

Titel: Re: Einbürgerung gefährdet?
Beitrag von Aras am 02.03.2015 um 20:30:40
Kinderzuschlag gemäß §6a BKGG
http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

Naja, nimmt man §2 AufenthG, dann wäre es nicht schädlich. Aber wenn ich die AVWV lese:

Zitat:
2.3.2.1       In § 2 Absatz 3 Satz 2 werden das Kindergeld,
der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld
oder Elterngeld ausdrücklich aus
der Berechnung der Lebensunterhaltssicherungspflicht
herausgenommen. Diese
Leistungen – mit Ausnahme des Erziehungsgeldes
und teilweise des Elterngeldes –
werden aber gerade in Bezug auf unterhaltsberechtigte
Kinder gewährt und dienen
nicht der Sicherung des Lebensunterhalts
des Elternteils.


Kindergeld ist ja eigentlich eine Steuererleichterung. Kinderzuschuss soll aber bei Unterdeckung gezahlt werden...

Zudem geht es hier ja um Einbürgerung und nicht ums Aufenthaltsgesetz.
kA. Wenn Kinderzuschuss als Sozialleistung gewertet wird, dann wäre es schädlich. Wenn es aber als Familienförderung gewertet wird, dann nicht.

Titel: Re: Einbürgerung gefährdet?
Beitrag von Muleta am 02.03.2015 um 20:37:27
Ich denke, man kann den Ausführungen des BVerwG auch dann trauen, wenn es um das StAG geht: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160811U1C4.10.0

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