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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Keine Verpflichtung zum Integriatonskurs
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Beitrag begonnen von Silke123 am 02.03.2015 um 15:56:04

Titel: Keine Verpflichtung zum Integriatonskurs
Beitrag von Silke123 am 02.03.2015 um 15:56:04
Hallo Zusammen,
mein Freund und Vater meines Kindes hat eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Er hat keine Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten.
Er hat trotzdem in den letzten Monaten einen Deutschkurs besucht und wird nun auch die DTZ Prüfung ablegen.
Die Frage ist nun, wenn er die DTZ Prüfung nicht mit B1 besteht, was sind die Konsequenzen?
Muss er bis zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in 3 Jahren B1 nachweisen oder ist das nur erforderlich, wenn er eine Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten hätte?
Muss er trotz fehlender Verpflichtung zum Integrationskurs den Orienierungskurs belegen, oder ist dieser ohne Verpflichtung nur notwendig, wenn er irgendwann mal die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will?

Schon einmal vielen Dank für die Hilfe

Titel: Re: Keine Verpflichtung zum Integriatonskurs
Beitrag von Aras am 02.03.2015 um 16:12:59

Silke123 schrieb am 02.03.2015 um 15:56:04:
Muss er bis zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in 3 Jahren B1 nachweisen oder ist das nur erforderlich, wenn er eine Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten hätte?

Nur wenn er eine Verpflichtung bekommen hätte. Siehe § 8 Aufenthaltsgesetz.


Silke123 schrieb am 02.03.2015 um 15:56:04:
Muss er trotz fehlender Verpflichtung zum Integrationskurs den Orienierungskurs belegen, oder ist dieser ohne Verpflichtung nur notwendig, wenn er irgendwann mal die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will?

Er kann auch einfach den Orientierungstest machen. Es schadet nicht, das Zertifikat Integration beim BaMF mit dem B1 und dem bestandenen Orientierungstest zu besorgen.


Titel: Re: Keine Verpflichtung zum Integriatonskurs
Beitrag von erne am 02.03.2015 um 18:53:54

Aras schrieb am 02.03.2015 um 16:12:59:
Nur wenn er eine Verpflichtung bekommen hätte. Siehe § 8 Aufenthaltsgesetz.


und auch nur, um wieder eine AE für mehr als ein Jahr zu erhalten.
Mit Verplfichtung und ohne B1 wird nur um ein Jahr verlängert, aber es wird verlängert.

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