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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Neuer Pass kommt nicht rechtzeitig
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Beitrag begonnen von asula am 27.02.2015 um 22:57:38

Titel: Neuer Pass kommt nicht rechtzeitig
Beitrag von asula am 27.02.2015 um 22:57:38
Hallo zusammen,
Ihr habt mir schon so oft weitergeholfen. Vielleicht könnt Ihr mir auch heute meine Sorgen nehmen, denn meine Gedanken kreisen nur noch um dieses Thema....

Der Reisepass meines Lebensgefährten läuft bald ab, ein neuer ist beantragt, doch er kommt und kommt und kommt nicht.

Was passiert dann mit meinem Lebensgefährten?
Muss er Deutschland verlassen?
Die Aufenthaltserlaubnis kann ja auch nicht über das Passende hinaus verlängert werden. Momentan hat er eine Fiktionsbescheinigung (wegen dem Pass, der bald abläuft).

Ich mach mir solche Sorgen, wie es mit unserer Familie weitergehen wird...

Vielen Dank für Euro Infos.

Asula



Titel: Re: Neuer Pass kommt nicht rechtzeitig
Beitrag von Alacrity am 27.02.2015 um 23:58:14
Vielleicht hat ein Gerichtsvollzieher deren Papiervorräte gepfändet. heh

Im Ernst, bleibe ganz ruhig.



Sein deutsches Kind wird man nicht von seinem Vater trennen nur weil dessen Pass abgelaufen ist und wenn er den Pass rechtzeitig beantragt hat, was er hoffentlich durch eine Quittung nachweisen kann, dann ist es nicht seine Schuld, wenn er keinen gültigen hat.

Die ABH könnte ihm einen Ausweisersatz für € 10 ausstellen bis sein neuer Pass endlich da ist.

Titel: Re: Neuer Pass kommt nicht rechtzeitig
Beitrag von Petersburger am 28.02.2015 um 07:51:20
Aber auch hier gilt: Es ist sinnvoll, rechtzeitig zur ABH zu gehen.

Die Paßpflicht ist eine Pflicht - wer sich nicht rechtzeitig kümmert (im Ergebnis, die Schuldfrage ist für das Nachfolgende uninteressant), macht die ganze Sache nicht besser, wenn er noch x Wochen ohne Dokument ist.

Rechtzeitig (schriftlich oder "zur Niederschrift") die ABH fragen, wie das weitergehen soll, wenn der neue Paß nicht rechtzeitig kommt - und entsprechend der Antwort handeln. Sofern dokumentiert ist, daß man rechtzeitig gefragt hat, kann einem das Fehlen eines Ausweisersatzes nicht vorgeworfen werden.

Titel: Re: Neuer Pass kommt nicht rechtzeitig
Beitrag von asula am 05.03.2015 um 13:37:41
Vielen vielen Dank.
Ihr habt mir meine Befürchtungen genommen.

Asula

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