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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Anstellung einer Dame mit Duldung
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Beitrag begonnen von dagobu am 26.02.2015 um 11:00:59

Titel: Anstellung einer Dame mit Duldung
Beitrag von dagobu am 26.02.2015 um 11:00:59
Hallo, folgender Sachverhalt; wir möchten eine Dame anstellen, deren Duldung alle paar Monate verlängert wird. Auf der Duldung ist bereits eine Arbeitserlaubnis vermerkt. Allerdings steht dort auch, dass sie in einem anderen Bundesland als dem unsrigen wohnen muss. Kann das ein Problem werden? Ist die Wohnsitznahme evtl. leicht auf Antrag zu ändern? Sie wohnt derzeit offiziell in einem Asylheim, ist aber oft zu Besuch bei Freunden in unserem Ort (rel. weit von ihrem Asylheim entfernt).
Danke für Ihre Einschätzung!

Titel: Re: Anstellung einer Dame mit Duldung
Beitrag von Bayraqiano am 26.02.2015 um 11:30:40

dagobu schrieb am 26.02.2015 um 11:00:59:
Ist die Wohnsitznahme evtl. leicht auf Antrag zu ändern?


das steht im Ermessen der Ausländerbehörde (§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__61.html). Wie dieses Ermessen ausgeübt wird, lässt sich nicht sagen. Eine Behörden sind bei der Auslegung allerdings durchaus restriktiv, vgl. http://www.integration-ortenaukreis.de/fileadmin/lra/Merkblatt_zur_AEnderung_der_Wohnsitzauflage.pdf

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