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Beitrag begonnen von alebrazil01 am 26.02.2015 um 01:15:24

Titel: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 26.02.2015 um 01:15:24
Ich entschuldige mich bei allen für die Fehler, die in der deutschen Sprache wurde diese Nachricht mit Google Translator denn ich bin Brasilianer und ich spreche kein Deutsch geschrieben.

Ich bin von Rio de Janeiro und überprüft mit ein paar Freunden, dass es eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten.

Mein Ur-Urgroßvater wanderte nach Brasilien im Jahre 1887, wo er im Jahre 1888 geheiratet.

Eines der Dokumente, die ich brauche, um meine Einbürgerung geben die Matricula konsularischen oder konsularische Registrierung. Nach den Informationen, die ich erhalten, wenn ein deutscher lebte 10 Jahre außerhalb Deutschland vor 1904 verlor er automatisch die Staatsbürgerschaft.

Ich kontaktierte das Konsulat in Brasilien und ich wurde informiert, dass etwa 5 oder 10% der Deutschen haben diese Datei konsularischen und dass ein Teil der Datensätze, die sie im Besitz wurde in einem Feuer verloren, das heißt, auch wenn schließlich meine Vorfahren getan hatte, Aufzeichnung gibt es eine Möglichkeit, dass das Dokument wurde verloren.

Soweit ich recherchierte, wäre dies das einzige Dokument, die fehlen würde.

Ich frage mich, ob es eine deutsche Recht oder eine Entscheidung in der deutschen Justiz für die Erteilung der Staatsbürgerschaft, auch wenn der konsularischen Anmeldung nicht eingereicht.

Glauben Sie, dass ich zu verschwenden Zeit und Geld, wenn ich sende die Unterlagen an der "Bundesverwaltungsamt" ohne die konsularische Registrierung meiner Vorfahren?


Danke
Alexandre

English
I apologize to everyone for mistakes in German, this message was written with Google Translator ,I am Brazilian and I do not speak German.

I'm from Rio de Janeiro and checked with a couple of friends that get to  the German nationality by naturalization.

My great-great grandfather immigrated to Brazil in 1887, where he married in 1888.

One of the documents that I need provide in order to get my naturalization is a consular registry. According to the information I have, when a German lived for 10 years outside of Germany before 1904, he lost automatic citizenship.

I contacted the consulate in Brazil and I was informed that about 5 or 10% of Germans have made this consular register and that some of the records has been lost in a fire. So even if my ancestry had done it, there is a good chance of have it lost on the fire.

As far as I researched, this would be the only document that would be missing.

I wonder if it there is  some court decision regarding this matter of non showing consulate registration.

Do you guys think if I waste time and money when I send the documents to the "Federal Office of Administration" without the consular registration of my ancestors?

Any answer will be appreciate.

Best regards,
Alex

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Muleta am 26.02.2015 um 09:18:52
The language of the board is German, so my answer will be in German (but hopefully translation-friendly):

Du möchtest vermutlich keine Einbürgerung (=naturalization), sondern eine Feststellung, dass Du bereits deutschen Staatsbürger bist und von Geburt an "Deutscher" warst.

Dazu ist es erforderlich, dass Dein (deutscher) Urgroßvater als "Deutscher" im rechtlichen Sinne galt und seine deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich bis hin zu Dir weitergegeben hat, also in Deiner gesamten Abstammungslinie von Generation zu Generation. Das heißt: weder Dein Urgroßvater selbst noch Deine Vorfahren aus dieser Abstammungslinie dürften die deutsche Staatsangehörigkeit "unterwegs" verloren haben.

Dein Urgroßvater hätte die deutsche Staatsangehörigkeit nach zehnjährigem Auslandsaufenthalt verloren, sofern er sich nicht in das Konsularregister eintragen gelassen hat. Wenn Teile des Registers verloren gingen, dann lässt sich die Eintragung evtl. weder positiv beweisen, noch das Gegenteil beweisen. Meiner Ansicht nach wäre eine solche Unerweislichkeit dann zu Deinen Gunsten zu berücksichtigen.

Aber: beachte bitte, dass die deutsche Staatsangehörigkeit auch in vielen anderen Fällen verloren ging, z.B. bei der Einbürgerung in einem anderen Land oder (für Frauen) bei der Heirat eines Ausländers. Und weiter, dass die deutsche Staatsangehörigkeit in vielen Fällen nicht auf die Kinder übertragen wurde, z.B. dann, bei einer deutschen Mutter, die mit einem Ausländer verheiratet war. Insofern lässt sich über den Erfolg eines solchen Antrags überhaupt keine vernünftige Aussage treffen.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 26.02.2015 um 13:50:41
Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Übersetzer war ausreichend, um den Inhalt Ihrer Antwort zu verstehen. Ich werde wiederverwenden als Übersetzer, diese Botschaft in Deutsch schreiben. Ich schicke es hier unten Ursache Englisch Ich spreche Englisch.

Der Verlust der Staatsangehörigkeit Bedingungen habe ich Kenntnis und in der Tat, würde mein Urgroßvater nicht mehr Deutsch, weil sein Vater sollte Konsulat Register für außerhalb Deutschland seit 10 Jahren getan haben. Betrachtet man jedoch die Hypothese, dass er diese Anmeldung hat:

Mein Ur-Ur-Großvater kam nach Brasilien im Jahre 1887.
Im Jahr 1888 heiratete er eine brasilianische
Mein Urgroßvater wurde 1902 geboren und im Jahr 1926 geheiratet.
Mein Großvater war aus dieser Ehe im Jahr 1933 geboren.
Mein Großvater wurde im Jahr 1954 heiratete,
Meine Mutter im Jahre 1960 geboren.
Meine Mutter heiratete Anfang 1979, und ich war am Ende des Jahres 1979. Für die überprüfte ich, Frau übertragen hatte Staatsbürgerschaft an Kinder nach 1975 geboren.

Die große Frage ist der Mangel an konsularischen Benachrichtigungsvorlage mit den anderen Dokumenten wird ein großer Mühe oder nicht. Brasilien im Jahr 1887 war wie ein Dschungel jede Reise nahm mehrere Tage, ich bin nicht sicher, die Menschen würden eine Reise machen, um eine Deutsch-Darstellung zu besuchen.

Wie auch immer, fiel ich wie das Versenden alle Dokumente, um zu prüfen, ob ich Deutsch oder nicht. Was sagen Sie?

English

Thank you for your reply. The translator was sufficient to understand the content of your reply. I'll re-use as the translator to write this message in german. I'm sending it english down here cause I speak english and it will probably being more clear then in german due the translator use.

The loss of nationality conditions I have knowledge and, in fact, my great-grandfather would no longer be German, because his father should have done Consulate register for being outside Germany for 10 years. However, considering the hypothesis that he did this registration:

My great great grandfather came to Brazil in 1887.
In 1888 he married a Brazilian
My great-grandfather was born in 1902 and married in 1926.
My grandfather was born of this marriage in 1933.
My grandfather got married in 1954,
My mother born in 1960.
My mother married in early 1979, and I was born at the end of the year 1979. For the I checked, woman had transferred citizenship to children born after 1975.

The big question is the lack of consular notification template with the other documents will be a big trouble or not. Brazil in 1887 was like a jungle any trip was taking several days, I'm not sure people would make a trip to visit a german representation.

Anyway, I fell like sending all the documents in order to check if I'm german or not. What do you say ?

Thank U

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 26.02.2015 um 16:18:21
In Brasilien kriegt man die Staatsangehörigkeit durch ius soli. Wenn also dein UrUrgroßvater nicht die brasilianische Staatsangehörigkeit beantragt hat und nur seine Kinder durch Geburt die brasilianische Staatsangehörigkeit erhielten, dann kann es gut sein, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit hast. Denn deine Abstammung ist immer ehelich und über die väterliche Linie. Deine Mutter hat 1979 geheiratet und dich dann geboren.

Also ich sehe das wie du, dass die Chance besteht.

Du musst beim Konsulat einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen. Aber bitte beachte, dass du hierzu am Besten alle Unterlagen sammelst und mit einreichst. Also Geburtsurkunden und Heiratsurkunden deiner Vorfahren. Sonst kriegst du keine Antwort mehr in diesem Leben. ;D

Wir hatten einen ähnlichen Fall hier (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1382832319 ) und es hat 1,5 Jahre gedauert bis man eine Antwort hatte. Du solltest also nicht unbedingt mit einer schnellen Antwort rechnen.

Achja: Übersetze die Dokumente auch in die deutsche Sprache. Am Besten durch ermächtigte Übersetzer.

English:

In my opinion you could have a good chance that you are german citizen. As long as no predecessor acquired the citizenship through naturalisation. You should give in all documents, and see what you get as an answer. But be aware of the fact, that it could take a while. We had a similar case here in this forum and it was "simpler" than yours and it took 1 1/2 years to get the answer.

Dont forget to translate portuguese documents into german. Maybe the german embassy can give you a list with the accepted translators.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von tiggger am 26.02.2015 um 16:26:28

alebrazil01 schrieb am 26.02.2015 um 13:50:41:
Mein Urgroßvater wurde 1902 geboren und im Jahr 1926 geheiratet.

According to my understanding he also needs this document / registration, doesnt he?


Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Muleta am 26.02.2015 um 16:31:57
stimmt, die Gesetzesänderung war 1914 - wer 1902 geboren wurde, kann also bereits 1912 eine dt. StAng wegen Abwesenheit verloren haben.

Aber der Knackpunkt bleibt halt das Konsularmatrikel für den Urgroßvater (vgl. http://www.brasil.diplo.de/contentblob/3916068/Daten/4137119/Merkblatt_Staatsangehrigkeitsfeststellungsverfahren.pdf ) bzw. welche Konsequenzen im Falle der Unaufklärbarkeit eines Konsularmatrikels eintreten. M.E. sind Ablehnungsgründe, also hier der vermutete Verlust der dt. StAng des Urgroßvaters, von der Behörde zu belegen - wenn dies wegen einer (teilweisen) Vernichtung des Konsularregisters nicht gelingt, wäre von einem Fortbestehen der dt. StAng auszugehen. Ob die zuständige AV das aber genauso sieht, vermag ich nicht zu beurteilen.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von tiggger am 26.02.2015 um 16:35:03

Muleta schrieb am 26.02.2015 um 16:31:57:
nein, wer 1902 geboren wurde kann sich bis zur Gesetzesänderung im Jahre 1910 ja keine 10 Jahre im Ausland aufgehalten haben


Dann sag das mal der deutschen Botschaft in London. Die sind der Meinung 1914 (-10) = 1904
http://www.london.diplo.de/Vertretung/london/de/04/08__Staatsangehoerigkeit/Verlust.html#topic25

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Muleta am 26.02.2015 um 16:36:47
ja, stimmt - war ein Versehen von mir.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von tiggger am 26.02.2015 um 16:46:41
Dazu aber mal blöd nachgefragt: Nach welchem Gesetz/Rechtsgrundlage hätte denn das 1902 geborene Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? RuStag erst ab 1914, oder gilt das auch für die 'Altfälle'.
Oder muss man jetzt in der z.B. Preussischen Verfassung nachlesen ob die Staatsbürgerschaft bei Auslandsgeburt überhaupt weitergegeben wurde?

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 26.02.2015 um 17:26:59
Falls das hilft:
Das RuStaG geht soweit ich weiß zurück auf das Staatsangehörigkeitsgesetz des Norddeutschen Bundes.


Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 26.02.2015 um 20:42:42
B] Sehr geehrter Aras, [/ b]

Von dem, was ich zu erforschen, sollte der deutsche Bürger, der aus Deutschland seit über 10 Jahren vor 1904 bekam gezwungen sein, mit dem deutschen Konsulat in dem Land, in dem er lebte registrieren, in diesem Fall Brasilien. Und warum vor 1904? Denn in der Theorie, wenn die Bundesbürger emigrierte aus Deutschland in ein anderes Land im Jahr 1905, im Jahr 1914, wenn das Gesetz überarbeitet wurde nur 9 Jahre abzuschließen, so dass er seine deutsche Staatsbürgerschaft auch ohne konsularische Registrierung halten würde.

In meinem Fall eingewandert mein Ururgroßvater 1887 und 1888. In der Theorie verheiratet, im Jahr 1897, wenn er nicht den konsularischen Anmeldung zu machen, würde er automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben und aus diesem Grund auch mein Urgroßvater wäre nicht, deutscher Staatsbürger.

Der große Punkt meinem Fall ist, dass keiner meiner Familie weiß, ob er die konsularische Registrierung oder nicht und als ich fragte die deutsche Konsulat, sagten sie mir: "Wir haben keine Aufzeichnungen über Ihre Familie, aber vor ein Feuer Jahren gab es und viele Dokumente wurden bei diesem Unfall verloren. "

Über den Dokumenten, bin ich mir bewusst, dass ich zu Geburtsurkunden, Heirat und Tod von meinem Ururgroßvater mir bieten, an dieser Stelle die nur zwei fehlen mir sind:

- Geburtsurkunden meiner Ur-Urgroßvater (Ich warte auf das Brandenburger Archiv antworten Sie mir, wenn sie dieses Dokument haben)
- Konsularische Anmeldung meines Ur-Urgroßvater (Hexe ist die Grundbedingung für das ius sanguinis Staatsbürgerschaft an die anderen Abkömmlinge übertragen.

Ich weiß nicht, wie es die deutschen Gesetze, aber hier in Brasilien es einen Rechtsfall geben würde als belegt einen Unfall mit Vernichtung von Dokumenten, könnte das Konsulat überhaupt sagen, dass er nicht die Platte zu machen.

Sehr geehrter Tigger, [/ b]

Nach deutschem Recht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, gibt es keine Begrenzung der Generationen in der Seitenlinie des Vaters. Zum Beispiel:

Mein Urgroßvater wurde 1834 geboren, und auch eingewandert nach Brasilien im Jahre 1887 zusammen mit meinem Ur-Großvater, die bereits 26 Jahre hatte. Aber lassen Sie uns vorstellen, dass mein Ururgroßvater wurde in Brasilien geboren, die Grundbedingung für ihn die deutsche Sprache in Übereinstimmung mit dem Gesetz der damaligen Zeit sein sollte, dass er den Rekord in seinem Konsulat und seiner Kinder. Jedoch besteht eine wichtige Beobachtung.

Der Beginn der deutschen Vertretung in Brasilien war im Jahre 1871, dann sicher alle, die vor 1861 verlor die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es keine wo man registriert werden angekommen.

[b]Dear Aras,


From what I research, the German citizen who got out of Germany for over 10 years before 1904 should be compelled to register with the German consulate in the country where he was living, in this case Brazil. And why before 1904? Because in theory, if the German citizen emigrated from Germany to another country in 1905, in 1914 when this law was revised would complete only 9 years old, so he would keep his German citizenship even without the consular registration.

In my case my great-great grandfather immigrated in 1887 and married in 1888. In theory, in 1897 if he did not make the consular registration, he would have lost automatically his German citizenship and for that reason  even my great-grandfather would not be a German citizen.

The big point of my case is that none of my family members knows if he made the consular registration or not and when I asked the German consulate, they told me "We have no record of your family, but there was a fire years ago and many documents were lost in this accident. "

About the documents, I'm aware that I have to provide birth certificates, marriage and death from my great great grandfather to me, at this point the only two missing me are:

- Birth certificates of my great-great grandfather (I'm waiting for the Brandenburg Archive answer me if they have this document)
- Consular registration of my great-great grandfather (witch is the fundamental condition for the jus sanguinis citizenship was transmitted to the other descendants.

I do not know how are the German laws, but here in Brazil it would give a legal case as evidenced an accident with destruction of documents, the consulate could ever say that he did not make the record.

Dear Tigger,

According to German law, if certain conditions are met there is no limit of generations in the father's side line. For example:

My great-grandfather was born in 1834, and also immigrated to Brazil in 1887 along with my Great-Grandfather who already had 26 years. But let's imagine that my great-great grandfather was born in Brazil, the fundamental condition for him to be German in accordance with the law of that time was that he made the record in his consulate and of his children. However, there is an important observation.

The beginning of the German representation in Brazil was in 1871, then surely all those who arrived before 1861 lost their German citizenship because there was no where to be registered.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 26.02.2015 um 20:44:40
Und wenn Sie denken, 1 ½ Jahre sind eine lange Zeit, ist der Vater meiner Frau italienisch-bra und somit auch meine Frau ist die Staatsbürgerschaft zu. Wenn sie wollte, um den Prozess in der italienischen Konsulat zu erkennen, ist die Prozesszeit 11 Jahre. :(

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 26.02.2015 um 21:39:50
Naja wir sollten nicht zuweit in die Vergangenheit gehen... die Idee eines Nationalstaates kam erst ab 1800 so richtig in Gang. Davor war man nur Besitz des Feudalherren.

In Deutschland ist es andersrum: Wenn das Konsulat etwas nicht nachweisen kann, dann muss sie davon ausgehen, dass diese Registrierung erfolgt ist.

We should not go too far into the past. The idea of Nations was born about 1800. Before you belonged to your Lord.

If the consulate files were destroyed and it can not proove 100% that your father wasnt registered, than they have to accept this fact and have to "think" that your father was registered.

Did you read already this?
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/pt/KonsularserviceNeu./02Staatsangehoerigkeit/Mein_20Vorfahr_20war_20Deutscher_20_E2_80_93_20ich_20auch_3F__pt.html

especially

http://www.brasil.diplo.de/contentblob/4117430/Daten/4137670/Staatsangehrigkeitsfeststellungsverfahrenpt.pdf

"Comprovante de que seu antepassado não se naturalizou brasileiro"(!)

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 26.02.2015 um 23:29:59
Dear Aras,

Ja, ich habe diese Informationen vor allem die, die Sie in Ihrem zweiten Link erwähnen lesen. Es ist eine brasilianische Website namens "Justizministerium", auf dieser Seite kannst du online erteilen die "negative Einbürgerungsurkunde", es ist eine Bestätigung, dass eine bestimmte Person nicht eingebürgerte Brasilianer.

Ich habe den Namen meines Ur-Urgroßvater konsultiert und er nicht eingebürgerte Brasilianer, bedeutet dies, nach Brasilien er ein Deutscher mit Daueraufenthalt war. Für Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, welchen Status er, vielleicht "Deserteur" für die nicht in sein Land nach 10 Jahren zurück hätte? Wer weiß?

Zertifikat NICHT Einbürgerung ist eines der Dokumente, die die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit anderen Geburtsurkunden, Hochzeit, Tod und auch die Liste des Schiffes, wo die Einwanderer begann gesendet. Diese Informationen habe ich bereits.

Ich frage mich: "Die Deutschen, die außerhalb Deutschland vor 1904 war seit 10 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Hat er verboten war, in ihr eigenes Land nach diesen 10 Jahre zurück?"

English
Yes, I have read this information especially the one you mention in your second link. There is a Brazilian website called "Ministry of Justice", on this site you can online issue the "negative certificate of naturalization", it's a document certifying that a certain person has not naturalized Brazilian.

I have consulted the name of my great-great grandfather and he does not naturalized Brazilian, it means to Brazil he was a German with permanent residence status. For Germany I can not imagine what status he would have, maybe "Deserter" for not having returned to his country after 10 years? Who knows?

Certificate of NOT naturalization is one of the documents that the German government asks to be sent together with other birth certificates, marriage, death, and also the list of the ship where the immigrant embarked. This information I already have.

I wonder, "The German who was outside Germany for 10 years before 1904 lost German nationality. Does he was forbidden to return to their own country after these 10 years?"

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Einbeck am 27.02.2015 um 00:09:32
Hallo,
Konsularmatrikel liegen noch in Kopie in Rio de Janeiro oder Porto Alegre vor. alles von historischen Dauerwert lagert im Politischen Archiv des AA bei Referat 117.
Frage doch dort mal zu Deinen Ur-Ur-Grossvater nach, bitte nennen genauen Namen und wo dieser gelebt hat.
Viel Glueck.

Die Entscheidung zum Bestehen der dt. StA. trifftin solchen Faellen nicht die AV, sondern das BVA im Rahmen eines Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahrens.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 27.02.2015 um 00:29:16

alebrazil01 schrieb am 26.02.2015 um 23:29:59:
I wonder, "The German who was outside Germany for 10 years before 1904 lost German nationality. Does he was forbidden to return to their own country after these 10 years?"


Germans could reapply easily for their german citizenship

http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html

Zitat:
§. 21.

  [1] Norddeutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und sich zehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande aufhalten, verlieren dadurch ihre Staatsangehörigkeit. Die vorbezeichnete Frist wird von dem Zeitpunkte des Austritts aus dem Bundesgebiete oder, wenn der Austretende sich im Besitz eines Reisepapieres oder Heimathsscheines befindet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieser Papiere an gerechnet. Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matrikel eines Bundeskonsulats. Ihr Lauf beginnt von Neuem mit dem auf die Löschung in der Matrikel folgenden Tage.
  [2] Der hiernach eingetretene Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und die unter väterlicher Gewalt stehenden minderjährigen Kinder, soweit sie sich bei dem Ehemanne, beziehungsweise Vater befinden.
  [3] Für Norddeutsche, welche sich in einem Staate des Auslandes mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen aufhalten und in demselben zugleich die Staatsangehörigkeit erwerben, kann durch Staatsvertrag die zehnjährige Frist bis auf eine fünfjährige vermindert werden, ohne Unterschied, ob die Betheiligten sich im Besitze eines Reisepapieres oder Heimathsscheines befinden oder nicht.
  [4] Norddeutschen, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren und keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, kann die Staatsangehörigkeit in dem früheren Heimathsstaate wieder verliehen werden, auch ohne daß sie sich dort niederlassen.
  [5] Norddeutsche, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren haben und demnächst in das Gebiet des Norddeutschen Bundes zurückkehren, erwerben die Staatsangehörigkeit in demjenigen Bundesstaate, in welchem sie sich niedergelassen haben, durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigte Aufnahme-Urkunde, welche auf Nachsuchen ihnen ertheilt werden muß.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Saxonicus am 27.02.2015 um 08:56:34
@Aras
Da wäre zunächst einmal festzustellen, auch welcher Ecke Deutschlands der Vorfahr des TS überhaupt gekommen ist und ob die Staatsangehörigkeitsgesetze des Norddeutschen Bundes überhaupt Anwendung finden könnten. Große Teile Deutschland gehörten nämlich nicht zum Norddeutschen Bund, so z.B. Baden, Bayern, Württemberg und Hessen-Darmstadt.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 27.02.2015 um 10:24:27
Es traten alle süddeutschen Staaten am 18.1.1871 dem Norddeutschen Bund bei. Nur Bayern behielt noch im Post- und Militärwesen gewisse Souveränität

Somit kannst du davon ausgehen, dass 1887 schon ein einheitliches System zur Regelung der Bundesbürgerschaft gab, aber ein uneinheitliches System bei der Vergabe der "Landesangehörigkeit".

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 27.02.2015 um 12:18:41
Ja, aber wenn das Zuwanderungsgesetz war nur bis 1913 Wenn die Person, verließ Deutschland um 1890 und im Jahr 1915 zurück gültig, sie / er nicht wieder seine Staatsbürgerschaft. er / sie ist staatenlos würde

Yes, but if this immigration law was valid only until 1913. If the person left Germany around 1890 and returned in 1915, she / he could not regain his citizenship, she/he would be a stateless.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 27.02.2015 um 12:24:58
Saxonicus
Meine Vorfahren kamen aus Lehnin

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 27.02.2015 um 12:31:18
Also Lehnin in der Nähe von Potsdam => Preussen => Norddeutscher Bund.

Die Einbürgerung ehemaliger Deutscher ist seit 1913 bis heute durch § 13 möglich.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Neugieriger am 28.02.2015 um 08:10:42
Tem notícias!

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von grisu1000 am 28.02.2015 um 13:19:50

Aras schrieb am 27.02.2015 um 12:31:18:
Die Einbürgerung ehemaliger Deutscher ist seit 1913 bis heute durch § 13 möglich. 


Das gilt aber wenn die Person selber mal DEU war. Nicht für die Nachkommen, außer die minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung.

Letzendlich kommt der Threadsteller um einen Antrag beim BVA nicht herum. Der kostet 25 Euro bei positivem Bescheid und 18 Euro bei negativen Bescheid. Ggf.kommen noch Gebühren für amtlich beglaubigte Kopien und Legalisierung für die brasilianischen Urkunden.

Die Webseite der AV in Brasilien spricht von 2 Jahren Dauer. In diesem speziellen Fall wird es IMHO durchaus länger dauern, da sicherlich einige Archive durchsucht werden müssen.

Wichtig ist die den Antrag sauber auszufüllen und möglichst viele Nachweise beizubringen. Z.B auch Militärdienstzeiten der entsprechenden Vorfahren.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 28.02.2015 um 15:49:26
Grisu1000,



Escreva texto ou o endereço de um Web site ou traduza um documento
Ich sprach mit einem brasilianischen nahm der seinen Prozess 8 Monate zwischen dem Senden der Fall BVA und erhalten positives Feedback.

Mein Fall ist ein wenig komplexer, gerade weil dieser Dokumente.

Heute fand ich die Todesurkunde meines Ur-Urgroßvater in einem Standesamt hier in Brasilien. Dieses Dokument erklärt, dass er in Berlin im Jahre 1861 geboren (die Informationen, die ich bisher war Potsdam oder Lehnin). In der Liste des Schiffes, das meiner Familie sein Name erscheint als "Albert" und nicht die "Wilhelm" gebracht, und als ob er 20 Jahre alt. Der Name seines Vaters war Johann Karl Heinrich Tietsche, Listenname der Schiffs erscheint nur "Heinrich Tietsche" und andere brasilianische records "Henrique Tietsche".

Zur Zeit der deutschen Einwanderung nach Brasilien war sehr häufig, um die Namen der Deutschen für die einfache Aussprache und Schreiben Namen in Portugiesisch auszutauschen.

Bisher konnte ich nicht herausfinden, ob schließlich war er "Wilhelm Albert Tietsche". Offiziell in Brasilien der Name, den er verwendet wurde, war "Guilherme Tietsche" Guilherme ist die Version, in Brasilien für den Namen "Wilhelm".

Ich schickte eine E-Mail an das Brandenburger Datei und warte auf die Rückkehr zu sehen, ob sie die Geburtsurkunde meines Ur-Urgroßvater haben.

In der Tat, im Jahr 1887 hat Deutsche musste einige Reisepass oder Personalausweis, in einem Schiff an Bord zu präsentieren?

In der Tat, wenn die Frage war, um nur erhalten Unionsbürgerschaft ich nicht brauchen, um die ganze Zeit zu verlieren, weil meine Frau hat italienische oder portugiesische Staatsbürgerschaft garantiert, so dass für mich wäre einfacher, für eine der beiden Länder gelten, ist die Frage, dass Ich fing an, den Familienstammbaum montieren und plötzlich war ich an der Geschichte meiner Familie.

Schiff beigefügte Liste

Thank U,

I spoke to a Brazilian, the his process took eight months between sending the case to BVA and receive positive feedback.

My case is a bit more complex precisely because these documents.

Today I found the death certificate of my great-great grandfather in a registry office here in Brazil. This document states that he was born in Berlin in 1861 (the information i had so far was Potsdam or Lehnin). In the list of the ship that brought my family his name appears as "Albert" and not "Wilhelm" and as if he had 20 years of age. The name of his father was Johann Karl Heinrich Tietsche, the ship's list name appears only "Heinrich Tietsche" and other Brazilian records "Henrique Tietsche".

At the time of German immigration to Brazil was very common to exchange the names of the Germans for easy pronunciation and writing names in portuguese.

So far I could not find out if eventually he was  "Wilhelm Albert Tietsche". Officially in Brazil the name he used was "Guilherme Tietsche" Guilherme is the version in Brazil for the name "Wilhelm".

I sent an email to the Brandenburg file and am awaiting a return to see if they have the birth certificate of my great-great grandfather.

In fact, in 1887 does German had to present some passport or ID to board in a Vessel?

In fact, if the question were to just get European citizenship I do not need to lose all this time because my wife has Italian or Portuguese citizenship guaranteed, so for me would be easier to apply for one of the two countries, the issue is that I began to mount the family tree and suddenly I was interested in the history of my family.

Thank U,

Lista do navio em anexo, página 4.
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Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Aras am 28.02.2015 um 16:44:15

alebrazil01 schrieb am 28.02.2015 um 15:49:26:
In der Tat, im Jahr 1887 hat Deutsche musste einige Reisepass oder Personalausweis, in einem Schiff an Bord zu präsentieren?



Gesetz über das Paßwesen von 1867/Law about the PassportSystem from 1867
http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/pass_ges.html

Zitat:
§. 1.

  [1] Bundesangehörige bedürfen zum Ausgange aus dem Bundesgebiet, zur Rückkehr in dasselbe, sowie zum Aufenthalte und zu Reisen innerhalb desselben keines Reisepapiers.
  [2] Doch sollen ihnen auf ihren Antrag Pässe oder sonstige Reisepapiere ertheilt werden, wenn ihrer Befugniß zur Reise gesetzliche Hindernisse nicht entgegenstehen.


Also wurde kein Reisepass zur Ausreise von deutscher Seite benötigt. Aber vielleicht bei der Einreise nach Brasilien?
There was no necessity to show a passport if you wanted to leave germany. Buty maybe they needed a passport for entering brasil?


Wenn man die Schiffsliste sich anschaut, dann kann man als Ursprungsland auch "Preussen" lesen.
If you read the shiplist, than you can read that your ancestors were from prussia.


alebrazil01 schrieb am 28.02.2015 um 15:49:26:
Ich schickte eine E-Mail an das Brandenburger Datei und warte auf die Rückkehr zu sehen, ob sie die Geburtsurkunde meines Ur-Urgroßvater haben.

Das Problem ist, dass es in Deutschland kein zentrales Register für Geburten gibt. Die Geburtsregister werden in den Standesämtern "nur" 110 Jahre behalten. Danach gehen diese ins Landesarchiv. Hast du an das Landesarchiv geschrieben?
The Problem is, that we have no central civil register. birth registers are only kept 110 years. Afterwards the are sent into the archive. Did you write the archive?

Im schlimmsten Fall kannst du einen Genealogen beauftragen. Vielleicht ist der Nachname in einem bestimmten Gebiet verbreitet, und man kann so schnell die Ursprungsregion einschränken? Preussen war das größte Land im Deutschen Reich.
In worst case: There are genealogists, who could help you (for money). MAybe the lastname was used alot in a specific region, and maybe they know where this region is and can narrow the traditional region of your ancestors down? Prussia was the biggest state in the Deutsche Reich.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Saxonicus am 28.02.2015 um 18:05:14

Aras schrieb am 28.02.2015 um 16:44:15:
Das Problem ist, dass es in Deutschland kein zentrales Register für Geburten gibt. Die Geburtsregister werden in den Standesämtern "nur" 110 Jahre behalten. Danach gehen diese ins Landesarchiv. Hast du an das Landesarchiv geschrieben?

Im schlimmsten Fall kannst du einen Genealogen beauftragen. Vielleicht ist der Nachname in einem bestimmten Gebiet verbreitet, und man kann so schnell die Ursprungsregion einschränken? Preussen war das größte Land im Deutschen Reich. 

Da der Herkunftsort bekannt ist (Lehnin bei Potsdam), könnte es auch von Nutzen sein in den Kirchenbüchern, wo Geburten bzw. Taufen registriert sind, nachzuschauen bzw. nachschauen zu lassen.

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 28.02.2015 um 19:27:27
Ja, ich habe einige Kontakte mit dem Notar Potsdam und Lehnin sowohl in der Information, dass du mir gegeben hast, dass Geburten vor 1874 wurden in den Kirchen registriert. Die Person, die mich in Potsdam beantwortet wies mich auf diese Datei unter, aber nach 10 Tagen Kontakt mit keinerlei Gegenleistung erhalten.

14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381/2112215
E-Mail: archiv@dom-brandenburg.de

Ich habe einige der Forschung mit Hilfe der Familie suchen Website getan und mein Nachname scheint wirklich recht häufig im Bereich des Lehnin und Potsdam um 1800, darunter auch mein Ururgroßvater hatte Brüder und alle scheinen in Lehnin Region. Ein Dokument, das in einem alten deutschen Zeitung fand, war diese Anlage. Sie würden wissen, zu erkennen, was es ist?

Auf der Ausstellung von Dokumenten nach Brasilien geben, wurde gewiss nicht erforderlich. Nur im Jahr 1938 die Identifizierung von Ausländern wurde in Brasilien durchgeführt, ab diesem Jahr alle Menschen unter 60 Jahren waren erforderlich, um dieses Dokument und mein Ururgroßvater haben starb 1932.
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Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von Einbeck am 28.02.2015 um 23:27:02
Manchmal dauert die Suche in Kirchenarchiven laengern.. frueher wurde anders geschrieben (Suetterlin) gerade bei handschriftlichen Eintragungen kann die juengere Generation das fast nicht mehr lesen/entziffern.
Kenne dies aus Unterlagen und Dokumenten meiner Grossmutter..
da tue ich mich auch sehr schwer dies lesen zu koennen..

Evtl. gibt es alte Hafenregister in Brasilien.. ala USA und Staaten Island.. dort wurden ja alle Einreisenden erfasst..

Titel: Re: Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904
Beitrag von alebrazil01 am 06.03.2015 um 18:33:07
Ich habe eine Frage

Das oben genannte Gesetz gilt zwischen 1871 und 1914. Was geschah mit den Deutschen, die bis 1871 ausgewandert? Sie verloren ihre Nationalität?

Zum Beispiel:
Ein deutscher immigrierte 1870 und hatte einen Sohn im Jahre 1902 wurde sein Vater nicht verpflichtet, die konsularische Registrierung machen, aber dann sollte der Vater das Kind anmelden?

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