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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Zuständigkeit ?
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Beitrag begonnen von Mikael321 am 24.02.2015 um 13:22:57

Titel: Zuständigkeit ?
Beitrag von Mikael321 am 24.02.2015 um 13:22:57
Ein Bekannter von uns ( Deutscher und US Staatsbürger ) lebt mal hier, und mal da . ( Besser kann man es nicht beschreiben )

Meist lebt er in Belarus , ( seine Freundin lebt da ) ist dort aber nicht gemeldet . Er hat immer zwei Jahresvisum ( jeweils 90 Tage ) . Eins für den US Pass, eins für den Deutschen .

Hin und wieder geht er auch für ein paar Monate in die USA ( sein Vater lebt da ), oder auch nach Deutschland ( seine Mutter lebt da ) oder auch in die Schweiz . ( da lebt seine Schwester )

Jetzt hat er ein Problem : Sein Deutscher Pass läuft ab

Als erstes hat er in BY nach gefragt, die haben sich für nicht zuständig erklärt nach dem Motto : Er wäre ja dort nicht gemeldet . Das gleiche gilt für die Schweiz . In den USA ( da gibt es kein Melderecht ) will die Botschaft einen Führerschein sehen, und eine Stromrechnung damit sie sich zuständig erklären kann .

Meine Frage nun : Wo bekommt ein Deutscher Staatsbürger einen neuen Pass her, der keinen festen Wohnsitz hat und auch keinen Lebensmittelpunkt ? ( Der wäre eigentlich Belarus, da bekommt er aber nur eine AE, und damit eine Wohnsitzbescheinigung wenn er heiratet, was er aber nicht will )

Michael

Titel: Re: Zuständigkeit ?
Beitrag von Muleta am 24.02.2015 um 13:30:45

Mikael321 schrieb am 24.02.2015 um 13:22:57:
auch nach Deutschland ( seine Mutter lebt da ) 


in Deutschland am Wohnsitz - wenn er also bei seiner Mutter gemeldet werden könnte, wäre das Problem recht pragmatisch gelöst.

Ohne Wohnsitz in Deutschland (und womöglich ohne Wohnsitz woanders) ist in D jedenfalls die Behörde zuständig, in der ein Bedürfnis für eine Amtshandlung auftritt, § 3 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG und ähnliche Regelungen auch in den VwVfG der Länder. Das würde ich aber nur dann wirklich mit den Behörden so auskaspern, wenn er nachweislich im Amtsbezirk obdachlos ist. Mit den deutschen AV im Ausland würde ich mich wohl auch nicht rumschlagen wollen.

Titel: Re: Zuständigkeit ?
Beitrag von Mikael321 am 25.02.2015 um 19:33:15

Muleta schrieb am 24.02.2015 um 13:30:45:
in Deutschland am Wohnsitz - wenn er also bei seiner Mutter gemeldet werden könnte, wäre das Problem recht pragmatisch gelöst. 
Nicht pragmatisch genug. Meldetechnisch wohl kein Problem, aber fiskal ! :D Da er länger als 10 Jahre weg ist, ist er nicht mal mehr bedingt Steuerpflichtig in D. Das würde eine kurze Anmeldung ruinieren .

Michael

Titel: Re: Zuständigkeit ?
Beitrag von Aras am 25.02.2015 um 20:20:25
Vielleicht in einem billigen Hotel absteigen und aufgrund des Meldescheins(vom Hotel) die örtliche Zuständigkeit feststellen lassen?

Titel: Re: Zuständigkeit ?
Beitrag von Einbeck am 25.02.2015 um 22:48:08
Manchmal glaube ich, meine Kollegen und ich haben einen mehr als schlechten Ruf.
Spreche doch einfach mal bei einer  AV vor, bei einer AV an einen Ort wo Du mindestens 6 Wochen  sein wirst.
Du willst ja sichergehen den von der Bundesdruckerei hergestellten Pass auch erhalten zu koennen.

Wir haben oefter auch mal Weltreisende ohne Wohnsitz als Kunden. So aussergewoehnlich ist der Sachverhalt nicht.

Titel: Re: Zuständigkeit ?
Beitrag von Mikael321 am 26.02.2015 um 14:32:18

Einbeck schrieb am 25.02.2015 um 22:48:08:
Wir haben oefter auch mal Weltreisende ohne Wohnsitz als Kunden. So aussergewoehnlich ist der Sachverhalt nicht.
Scheinbar doch denn :

Minsk : niet
Bern  : Nein
Miami : NO

Im März ist er 1-2 Monate im Oman, da will er es in Muskat versuchen !

Michael

Titel: Re: Zuständigkeit ?
Beitrag von Einbeck am 28.02.2015 um 23:17:37
Bezueglich der Antworten bei der Schalterkraft haengengeblieben oder Antwort vom Leiter der Passstelle? Nachhaken nicht so schnell aufgeben... bitte um schriftliche Begruendung.. wende Dich ruhig an die Vorgesetzten..
Ansonsten empfehle ich Buergerservice des AA..

Hatte u.a. Weltumsegler als Kunden, die schipperten schon seit Jahren auf den Weltmeeren und waren in D abgemeldet..

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