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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
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Beitrag begonnen von golanbewohner am 04.02.2015 um 09:01:47

Titel: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von golanbewohner am 04.02.2015 um 09:01:47
Guten Tag,

ich hätte da eine kurze Frage:
für einen Syrer ohne Reisepass wurde in der Deutschen Botschaft (Türkei) ein Reisedokument ausgestellt. In diesen "Ersatzpass" kommt dann das Visum.

Die Frage wäre: wie lange ist ein solches Dokument gültig bzw. innerhalb welcher Zeit muss er dann aus- bzw nach Deutschland einreisen?? Also innerhalb von 2 Wochen? 3 Monaten? Wie ist da die Zeitspanne? Weiß das hier vielleicht jemand?

Danke im Voraus

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von Bayraqiano am 04.02.2015 um 09:10:18
Bei der Einreise müssen Visum und Reiseausweis beide noch gültig sein, das ist dann die Zeitspanne. Wobei zu klären wäre, ob der einen Reiseausweis für Ausländer erhalten hat oder "nur" eine Befreiung von der Passpflicht durch das BAMF (das ist nur ein entsprechender Bescheid der für 6 Monate gilt).

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von golanbewohner am 04.02.2015 um 09:24:25
ja, es wurde eine Befreiung der Passpflicht beantragt. Jetzt geht es eigentlich nur darum, wenn er das Visum bekommt, wie lange hat er Zeit, um auszureisen bzw. nach D einzureisen.

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von Bayraqiano am 04.02.2015 um 09:28:42
dann bleibt es bei der der Gültigkeitsdauer des Visums (90 Tage), innerhalb dieses Zeitraumes muss man einreisen. Die Befreiung von Passpflicht gilt dann für 6 Monate in D, bis dahin dürfte er aber wohl eine Aufenthaltserlaubnis und einen Passersatz von der ABH erhalten.

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von golanbewohner am 04.02.2015 um 09:36:14
Alles klar, vielen Dank

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von golanbewohner am 26.05.2015 um 10:06:30
Hallo zusammen, ich möchte dieses Thema nochmal kurz aufgreifen.

Die besagte Person ist mittlerweile in Deutschland und hat einen AT 23 Abs. 2 bekommen. Dieser AT wurde für knapp 2 Jahre ausgestellt, da er mit Ehefrau und Kindern eingereist ist, deren Pässe bis Ende 2016 gültig sind. Das oben erwähnte provisorische Reisedokument (ausgestellt in der D Botschaft) ist mittlerweile abgelaufen.

Aber muss man in D nicht ein gültiges Ausweisdokument haben? Der AT wird da wohl nicht ausreichen, oder? Und mal eben zur Syrischen Botschaft gehen und einen Pass beantragen geht leider nicht.

Was wäre also in diesem Fall zu tun?

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von Bayraqiano am 26.05.2015 um 10:12:49
Der Aufenthaltstitel reicht grundsätzlich nach § 48 Abs. 2 AufenthG zur Erfüllung der Passpflicht aus wenn er enstprechend als Ausweisersatz gekennzeichnet ist. Entpsrechend § 48 Abs. 4 AufenthG hat man in solchen Fällen auch einen Anspruch auf einen Ausweisersatz.

Für Auslandsreisen müsste allerdings ein Reiseausweis für Ausländer beantragt werden.

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von golanbewohner am 26.05.2015 um 10:16:50
ok, also dieser Reisepass für Ausländer müsste dann wahrscheinlich bei
der ABH beantragt werden, richtig?

Aber was ist, wenn der AT abläuft und für die Verlängerung ein gültiger Pass benötigt wird?

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von Bayraqiano am 26.05.2015 um 10:21:30
Ja, der RA für Ausländer ist bei der ABH zu beantragen. Ist allerdings eine Einzelfallentscheidung weil Syrer ohne Flüchtlingsanerkennung grundsätzlich immer noch der Passhoheit Syriens unterliegen und der Eingriff in diese grsd. nur in Ausnahmefällen möglich ist, s. § 5 ff. AufenthV - auch wenn natürlich vieles dafür spricht, dass eine Mitwirkung nicht zumutbar ist, ist aber wie gesagt immer noch eine Einzelfallentscheidung. Sollten sie einen Asylantrag stellen wäre mit der Anerkennung ein Anspruch auf einen RA für Flüchltinge gem. Art. 28 GFK verbunden und das Thema durch.

Wenn die Erfüllung der Passpflicht bei der Erteilung keine Rolle spielt, dann ist das auch so bei den Verlängerungen. Außerdem ist die Beschaffung von Pässen bei Syrern grundsätzlich nicht zumutbar, die Ausländerbehörden sind schon seit Jahren entsprechend angwiesen worden und stellen nach Ablauf der Reisepässe auch Ausweisersatze (aber noch keine Reiseausweise) aus.

Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von golanbewohner am 26.05.2015 um 10:27:20
Vielen Dank. Ihr seid toll

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Titel: Re: In Botschaft ausgestelltes Reisedokument
Beitrag von Habib1984 am 21.06.2015 um 21:59:19
Hi das Visum ist 3 Monate gültig.
Kommt drauf an ab wann er Bescheid gesagt hat das er reisen möchte

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