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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> eAT verlängern Gültigkeit
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Beitrag begonnen von gizmo77 am 03.02.2015 um 21:45:27

Titel: eAT verlängern Gültigkeit
Beitrag von gizmo77 am 03.02.2015 um 21:45:27
Hallo zusammen,

Im Userforum gab es wenig Resonanz auf diese Frage, ich hoffe, sie ist auch an dieser Stelle erlaubt, falls nicht, bitte löschen- danke)
es gab hier kürzlich einen thread (den ich aber leider nicht mehr finde), in dem jemand geschrieben hat, dass die Verlängerung eines sagen wir bis Ende Dezember gültigen eAT irgendwann im Oktober beantragt wurde und die neue Gültigkeit dann auch nur bis Ende Oktober war (es sind also ein bis zwei Monate der Gültigkeit des alten eAT "verfallen") Ihm wurde hier (soweit ich mich erinnern kann) geraten, beim nächsten Mal ausdrücklich die Verlängerung des eAT ab einem bestimmten Datum zu beantragen. Gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift/ ein Gesetz? Ich würde gern  wie von der ABH gefordert sechs bis acht Wochen vor Ablauf des eAT meines Gatten mit ihm den eAT verlängern, fände es aber durchaus ärgerlich, wenn diese sechs bis acht Wochen dann schon auf die Gültigkeit seines neuen eAT angerechnet werden (der ohnehin, da B1 noch nicht bestanden wurde, wieder nur für 12 Monate erteilt werden wird).
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Titel: Re: eAT verlängern Gültigkeit
Beitrag von Daddy am 04.02.2015 um 10:59:25
Ich habe deine Frage mal nicht gelöscht, nur hierher verschoben. Ist zwar eine rechtliche Frage, aber eben nicht Ehe und Familie, sondern Verlängerungszeitpunkt eAT.

Den Thread im Userform habe ich dahingehend moderiert, dass dort nur noch die Frage zu den Erfahrungswerten der bestimmten ABH diskutiert werden sollte.

Daddy

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