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Beitrag begonnen von Sebastian_HH am 31.01.2015 um 02:15:18

Titel: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Amerikanerin in Spanien mit eingetragener Lebenspartnerschaft?
Beitrag von Sebastian_HH am 31.01.2015 um 02:15:18
Hallo,

meine Freundin ist Amerikanerin und ich bin Deutscher. Wir sind noch nicht so weit, dass wir heiraten wollen... Ich habe möglicherweise die Chance für zwei Jahre in Madrid zu arbeiten.

Ich habe von der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Spanien gelesen. Nun frage ich mich, ob wir die "Pareja de Hecho" in Spanien eingehen können damit meine Freundin sich in Spanien aufhalten und auch arbeiten darf. Sie spricht fließend Spanisch.

Hat jemand von Euch schon von dieser Konstellation gehört? Ich bin für jeden Hinweis dankbar!  :)

LG Sebastian

Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Amerikanerin in Spanien mit eingetragener Lebenspartnerschaft?
Beitrag von Bayraqiano am 31.01.2015 um 11:41:19
Um jedenfalls als Familienangehöriger eines Unionsbürgers abgeleitete Freizügigkeit in Spanien zu genießen, gilt gem. Art. 2 Real Decreto 240/2007 (nationale Umesetzung der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG):

A la pareja con la que mantenga una unión análoga a la conyugal inscrita en un registro público establecido a esos efectos en un Estado miembro de la Unión Europea o en un Estado parte en el Espacio Económico Europeo, que impida la posibilidad de dos registros simultáneos en dicho Estado, y siempre que no se haya cancelado dicha inscripción, lo que deberá ser suficientemente acreditado. Las situaciones de matrimonio e inscripción como pareja registrada se considerarán, en todo caso, incompatibles entre sí.

Ob eine spanische Pareja de Hecho diesen Anforderungen genügt müsstet ihr aber schon bei den zuständigen Behörden erfragen (oder es meldet sich hier noch jemand mit praktischer Erfahrung).

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