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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Elterngeld für Marokkanerin ...?
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Beitrag begonnen von Rosenkohlhasser am 27.01.2015 um 10:57:39

Titel: Elterngeld für Marokkanerin ...?
Beitrag von Rosenkohlhasser am 27.01.2015 um 10:57:39
Hallo zusammen ,
ich bräuchte Rat bzw. Hilfe zu folgendem Thema :
ich ( Deutscher seit Geburt ) bin seit Januar 2014 mit einer gebürtigen Marokkanerin verheiratet - dazu habe ich hier im Forum auch zahlreiche Tips und Ratschläge bzw. Infos bekommen .

Am 26.11.2014 wurde nun unser gemeinsamer Sohn geboren für den wir jetzt das Elterngeld beantragen möchten ( sind ein bischen spät dran aber reicht noch da ja 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung gezahlt werden ) .
Da ich die Elternzeit NICHT in Anspruch nehmen werde und meine Frau ja sowieso Hausfrau ist , werde ich weiterhin Vollzeit im Schichtdienst tätig sein und deshalb den Elterngeldantrag mit den Daten meiner Frau ausfüllen ( wir haben uns für den Mindestbetrag von 300,- Euro entschieden , Sie war vor der Geburt nicht berufstätig . )

Bevor wir jetzt diesen Antrag ausfüllen und abschicken würde ich gerne erfahren bzw. abklären , ob meine Frau anspruchsberechtigt ist ?
Meine Nachfrage bei der für uns zuständigen L-Bank Baden-Württemberg blieb ergebnislos mit dem Hinweis auf die vom Bundesministerium für Familie etc. Broschüre aus der ich nichts herauslesen konnte was meine obige Frage beantwortet hat .

Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis ( elektronischer Aufenthaltstitel ) gültig bis 15.04.2015 .
Anmerkungen : 28 ABS.1 S. 1 NR. 1
                         Erwerbstätigkeit gestattet
Wir werden in den kommenden Tagen zur zuständigen örtlichen Ausländerbehörde gehen um den Aufenthalt zu verlängern .
Falls noch Fragen offen sind oder weitere Infos benötigt werden , werde ich diese natürlich beantworten .

Mit bestem Dank im Voraus grüßt recht freundlichst

der Rosenkohlhasser

Titel: Re: Elterngeld für Marokkanerin ...?
Beitrag von Bayraqiano am 27.01.2015 um 11:01:09
das ist sie mit einer AE § 28, § 1 Abs. 7 Nr. 2 BEEG ("Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer oder eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin ist nur anspruchsberechtigt, wenn diese Person [.....] eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt").

Titel: Re: Elterngeld für Marokkanerin ...?
Beitrag von Rosenkohlhasser am 04.02.2015 um 17:50:01
Danke für die Antwort , dann passt ja alles ;-)

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